Versetzung als Landesbeamtin möglich?

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PhilO61
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Versetzung als Landesbeamtin möglich?

Beitrag von PhilO61 »

Guten Abend,
Wir haben folgende Situation. Ich, 30, verbeamtet auf Lebenszeit bei der Stadt Hamburg, Besoldungsstufe A12(Master vorhanden für möglichen Aufstieg in höheren Dienst A13).
Nun besteht die Möglichkeit für unsere Familie bestehen aus meinem Mann, mir und unserem kleinen Sohn, mach Düsseldorf zu ziehen, da mein Mann dort eine Praxis übernehmen/aufmachen könnte.
Wie stehen die Chancen und was für Möglichkeiten gibt es für mich in Düsseldorf und Umgebung als Beamtin zu arbeiten, den Dienstherrn zu wechseln usw.? Es muss nicht kurzfristig sein, gerne auch erst in ein paar Jahren. Zur Zeit bin ich noch im ersten Jahr der Elternzeit, und es sind noch weitere Kinder geplant 😅

Danke für eure Hilfe!
Acta
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Re: Versetzung als Landesbeamtin möglich?

Beitrag von Acta »

Hi! 👋

Schaue doch mal bei https://service.bund.de oder https://www.interamt.de nach wegen Stellen im gD/hD.

Die Landesministerien in Düsseldorf suchen, das Bundesverwaltungsamt (BVA) sowie eine Außenstelle des Bundesamtes für das Personalmanagement der Bundeswehr (BAPersBw) ist vor Ort. Ansonsten in Duisburg die Wasserschifffahrtsverwaltung. Alternativ nach Bonn zu den (noch verbliebenen) Bundesministerien nach Bonn pendeln bzw. dort dann Mobiles Arbeiten beantragen.

Viele Grüße

Acta
sdh1807
Beiträge: 411
Registriert: 24. Apr 2014, 12:11
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Re: Versetzung als Landesbeamtin möglich?

Beitrag von sdh1807 »

Beim BVA anrufen, Interesse bekunden, wir suchen in Köln so dringend Leute, da kann man sich den Arbeitsvertrag direkt abholen
(überspitzt ausgedrückt)
https://www.bva.bund.de/DE/Karriere/Ste ... _node.html
Norge
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Re: Versetzung als Landesbeamtin möglich?

Beitrag von Norge »

Hallo,

natürlich geht das. Nicht nur zwischen zwei Ländern, sondern auch zwischen anderen Ebenen. Zum Beispiel von einem Land zum Bund oder umgekehrt, oder in eine Kommune hinein. Zwei Fälle kenne ich persönlich. Einmal von einem anderen Land nach NRW (mittlerer Dienst) einmal von einer Körperschaft des öffentlichen Rechts (dürfte in diesem Fall Bund sein ?) in eine Kommune (gehobener Dienst). Beide waren/sind in deinem Alter.

Merke: Je früher desto besser!

Es muss natürlich von der Ausbildung her passen und die Tätigkeit muss vergleichbar sein.

Du solltest auch einen Tausch in Erwägung ziehen, wenn also jemand aus NRW nach HH möchte. Hier ist zu beachten, dass die Besoldungsstufe gleich sein muss und das Lebensalter in etwa gleich. Kein Land stimmt einem Tausch zu, wo es einen 55jähirgen bekommt und einen 30jährigen ziehen lässt. Dürfte klar sein, von dem hat das Land nicht mehr viel, muss ihn aber später bis ans Lebensende alimentieren. Eventuell kommt auch ein Ringtausch mit drei Beteiligten in Betracht. Zum Bespiel wenn du nach Düsseldorf gehst, jemand aus Düsseldorf nach Bielefeld und der Bielefelder nach HH. Gucke, ob es Tauschbörsen in deinem Fachbereich gibt!!

Wichtig: Es darf dir nicht eine Minute zwischendrin fehlen. Du scheidest bei einem Dienstherrn aus (zum Beispiel mit Ablauf des 30.06. also 24 Uhr) und beginnst beim neuen Dienstherrn am 01.07. (also 0 Uhr). Sonst ist es schlecht, da die vorher geleistete Dienstzeit nicht angerechnet werden kann. Das gaaaanz wichtig!!!

Anmerkung: Ich verwende das generische Maskulinum der besseren Lesbarkeit wegen.
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