
ich bin momentan Beamter auf Widerruf im Studium. Zielamt wird nach dem Studium A9 im gehobenen Dienst in NRW. (Bezirk Köln) Studiumsrichtung Bachelor of Laws Verwaltung, Alter 24 Jahre.
Zuvor habe ich 4 Jahre bei der Sparkasse im öffentlichen Dienst gearbeitet. ( 2 1/2 Jahre Ausbildung und 1 1/2 Jahre Angestelltenverhältnis)
1. Kann mir diese Zeit bei der Eingruppierung in eine Erfahrungsstufe angerechnet werden? Wenn ja, wie sehe das bei mir konkret aus?
2. Wie sieht es allgemein in NRW bei Beförderungen aus? Wird die Erfahrungsstufe 1 zu 1 übernommenen, oder wird man, wie im Angestelltenverhältnis, eine Stufe zurück gestuft?
Danke und Gruß
Max