Hallo zusammen,
ich weiß, dass dieses Thema schon öfters hier besprochen wurde, jedoch habe ich nie so einen "Extremfall" gefunden.
Folgendes Szenario: Ich habe das Ausbildungsangebot einer Stadtverwaltung in NRW für den Verwaltungswirt (m. D.) erhaltenen. Die gesundheitliche Eignung ist noch nicht geklärt und genau das ist mein Problem.
Wie der Titel verrät bin ich stark adipös (150kg bei 189cm, ca. 42er BMI). Nun habe ich im Internet recherchiert und da sämtliche Ausgänge gefunden.
1) abgelehnt, weil per se alles über 30/35/39 angelehnt wird
2) abgelehnt mit 40er BMI aber mit Nebenerkrankungen
3) versuchen Sie es, sich ihre Adipositas Grad III als Behinderung anerkennen zu lassen, dann sollte das kein Problem sein (EuGH Urteil)
Nun, ich falle in die Gruppe: keinerlei Nebenerkrankungen (Bradykardie, Tachykardie, Hypertonie, Hypotonie, Diabetes, Gelenkschmerzen, Rückenschmerzen, etc). Ich habe lediglich eine eingestellte Schilddrüsenunterfunktion, wo der Arzt mir bestätigt, dass diese soweit nicht gesundheitsschädlich ist.
Kurz: ich bin / fühle mich absolut kerngesund neben dem Übergewicht.
Da ich selber nicht mit dem Gewicht leben möchte und ich noch Recht jung bin, möchte ich von mir aus während der Ausbildung was an dem Gewicht tun und erstmal ein Gewicht von rund 135kg (Adipositas Grad I) und langfristig 100kg (Übergewicht) anstreben. Kann man das irgendwie positiv angerechnet bekommen oder lässt sich das verträglich festhalten? (Z. B: AA bestätigt die gesundheitliche Eignung für den Beamten auf Widerruf / Probe, vor der Übernahme auf Lebenszeit muss das Gewicht allerdings auf XYZ Kilo gesunken werden)
Kennt da vielleicht jemand die Rechtslage (ich weiß, dass mit einer hohen Wahrscheinlichkeit die vorzeitige Dienstuntauglichkeit ausgeschlossen werden können muss) oder hatte schon selbst dieses Problem und kann mir erläutern, wie gut meine Chancen stehen, die Ausbildung antreten zu können?
Ich bedanke mich im Voraus!
Grüße
OKarl
Verbeamtung bei Adipositas
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Re: Verbeamtung bei Adipositas
Das prüft der Amtsarzt.