Brauch Hilfe! Beamter auf Lebenszeit neues Gesetz

Themen speziell für Landes- und Kommunalbeamte

Moderator: Moderatoren

Antworten
keco
Beiträge: 3
Registriert: 5. Nov 2009, 17:03
Behörde:

Brauch Hilfe! Beamter auf Lebenszeit neues Gesetz

Beitrag von keco »

Hallo !

Brauche mal kurz eine Info da ich selber da nicht mehr so ganz durchblicke und ich es auch nicht so mit Gesetzestexten habe.
Ich bin 31 Jahre und Beamter auf Probe (Landesbeamter NRW) und habe meine Probezeit seit September 2009 rum. Laut Personalabteilung ist aber eine Ernennung zum Beamten auf Lebzeit nicht möglich. (Neues Gesetz 1.4.2009) Da die Probezeit dort ja auf drei Jahre angehoben wurde, müsste ich jetzt noch ein Jahr warten.

Stimmt das oder werde ich nach altem Recht behandelt?


DENN LAUT AUSZUG AUS DEM:
Beamtengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen Landesbeamtengesetz - LBG NRW § 128 Abs. 2 LBG

Übergangsregelungen

Diejenigen Probezeitbeamtinnen, die sich zum Zeitpunkt des Inkrafttretens (Verkündung im Gesetzesblatt) des neuen LBG bereits in ihrer individuellen Probezeit befinden, beenden diese auch zum vorgesehenen Zeitpunkt. Dies heißt, dass die Neuregelung für sie nicht gilt.

§ 128
Übergang Anstellung
(1) Das Beamtenverhältnis auf Probe ist für Beamte, die im Zeitpunkt des Inkrafttretens
dieses Gesetzes ihre regelmäßige oder im Einzelfall festgesetzte Probezeit abgeleistet
und sich bewährt, das 27. Lebensjahr aber noch nicht vollendet haben, in das Beamtenverhältnis auf Lebenszeit umzuwandeln.

(2) Das Beamtenverhältnis auf Probe ist für Beamte, die sich im Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Gesetzes in der regelmäßigen oder im Einzelfall festgesetzten Probezeit befinden, nach erfolgreichem Abschluss dieser Probezeit in das Beamtenverhältnis auf Lebenszeit umzuwandeln.

Danke für die Antworten !
Klaus
Beiträge: 460
Registriert: 24. Sep 2009, 08:17
Behörde:

Beitrag von Klaus »

Wenn das bei Euch so im Gesetz steht, sollte die Personalstelle das doch auch kennen.

Seltsam...
Chriswie1984
Beiträge: 34
Registriert: 17. Mär 2009, 18:46
Behörde:

Beitrag von Chriswie1984 »

Hallo, also das ist hier ganz klar. Deine Probezeit endete im September. Für Dich gilt also diese Übergangsregelung. Deine Behörde sollte Dir jetzt die Eigenschaft eines Beamten auf Lebenszeit verleihen.

Schon eine seltsame Dienststelle. Vielleicht sollte die Personalabteilung mal eine Fortbildung in Mont Cenis besuchen!

Wir haben jedenfalls alle Beamten, die Ihre individuelle Probezeit beendet haben, lebenszeitverbeamtet. Ich arbeite derzeit in einer Personalabteilung in einer Landesbehörde in NRW.

Sollte sich Deine Personalstelle quer stellen, hilft leider nur klagen.
wesermeister
Beiträge: 80
Registriert: 16. Aug 2009, 19:21
Behörde:
Wohnort: Niedersachsen

Beitrag von wesermeister »

Das ist ja interessant.
In Niedersachsen gibt es diesen "Bestandsschutz" nicht.
Generell ist es so, dass sobald ein Gesetz in Kraft tritt, dieses auch für alle gilt.
Sollte es diese Ausnahme in NRW geben, wäre es mehr als kulant
Ist der Ruf erst ruiniert, lebt es sich ganz ungeniert!
Gerda Schwäbel
Beiträge: 655
Registriert: 10. Jul 2008, 13:35
Behörde:

Beitrag von Gerda Schwäbel »

wesermeister hat geschrieben:... In Niedersachsen gibt es diesen "Bestandsschutz" nicht.
Generell ist es so, dass sobald ein Gesetz in Kraft tritt, dieses auch für alle gilt. ...
Mal angenommen, diese Aussage würde so stimmen. Welchen Zweck hat denn dann § 123 des Niedersächsischen Beamtengesetzes, der mit "Übergangsregelungen für Beamtinnen und Beamte auf Probe" überschrieben ist.
Nur so als Denkanstoß!
Viele Grüße
Gerda
keco
Beiträge: 3
Registriert: 5. Nov 2009, 17:03
Behörde:

Beitrag von keco »

Danke erstmal für die Antworten.
Leider stellt sich unsere Personalabteilung immer noch etwas Blöde an.
Hatte heute ein Gespräch mit der Personalabteilung. Anscheind haben die keine Ahunung und verstehen selber die Gesetzestexte nicht.
Aber nach Gesprächen mit meinem Anwalt und unserem Personalrat, habe ich Recht und bin in das Beamtenverhältnis auf Lebenszeit zu ernennen.
Die Personalabteilung will dieses jetzt nochmal prüfen und mir dann bescheid geben die Tage.
Und da bin ich mal auf das Ergebnis gespannt !
:shock:

Ansonsten bleibt mir dann nur der Weg zu klagen. Was mir dann aber auch egal ist ihre Chance hatten sie ja.
keco
Beiträge: 3
Registriert: 5. Nov 2009, 17:03
Behörde:

Beitrag von keco »

Für den Fall hier aus Niedersachsen gilt ein anderes Gesetz.

§ 123
Übergangsregelungen für Beamtinnen und Beamte auf Probe

(1) Beamtinnen und Beamte, die sich am 1. April 2009 im Beamtenverhältnis auf Probe befinden, sind in das Beamtenverhältnis auf Lebenszeit zu berufen, wenn

1.

sie die Probezeit vor dem 1. April 2009 erfolgreich abgeleistet haben und
2.

seit der Berufung in das Beamtenverhältnis auf Probe mindestens drei Jahre vergangen sind oder wenn sie das 27. Lebensjahr vollendet haben.
Kat

Beamtin auf Lebzeit

Beitrag von Kat »

Hallo!
Bei mir war das jetzt vor kurzem so, dass auch ich erst letztes Jahr die Laufbahnprüfung beendet habe. Ich war vorher Justizfachangestellte und bekam die Zeit, in der ich als Justizfachangestellte tätig war, auf meine Probezeit angerechnet. Somit wurde ich sogar noch früher Beamtin auf Lebzeit!
Ich würde auf der Personalstelle mal anfragen nach welcher Grundlage sie gehen, dass Du in das neue Recht fällst.
Kat

Beamtin auf Lebzeit

Beitrag von Kat »

Hallo :lol:
Bei mir war das jetzt vor kurzem so, dass auch ich erst letztes Jahr die Laufbahnprüfung beendet habe. Ich war vorher Justizfachangestellte und bekam die Zeit, in der ich als Justizfachangestellte tätig war, auf meine Probezeit angerechnet. Somit wurde ich sogar noch früher Beamtin auf Lebzeit als nach dem alten Recht!

Ich habe allerdings auch zwei Kolleginnen, die die 3 Jahre Probezeit voll durchstehen müssen, weil sie ihre Zeit nicht angerechnet bekommen haben, wo sie als JFAe tätig waren.

Ich würde auf der Personalstelle mal anfragen nach welcher Grundlage sie gehen, dass Du in das neue Recht fällst.
Antworten