Zusammentreffen von Pension und Rente
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Re: Zusammentreffen von Pension und Rente
die steht in deinem Bescheid "Festsetzung der Versorgungsbezüge"
Re: Zusammentreffen von Pension und Rente
Bei der Banst-pt. nachfragen...aber es muß auch eine Vergleichsrechnung beim Eintritt in DDU erstellt worden sein.
Die man dir zugesandt hat.
Die man dir zugesandt hat.
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Re: Zusammentreffen von Pension und Rente
Guten Abend,
eine Anfrage bei der BAnst PT per Mail senden und fragen, wie viel ohne Anrechnung hinzuverdient werden darf und dann direkt fragen, ob bei Überschreitung der Hinzuverdienstgrenze alles gekappt wird ob es z. B. Freigrenzen gibt.
Dann bekommt man eine verbindliche Auskunft auf die man sich später berufen kann...
eine Anfrage bei der BAnst PT per Mail senden und fragen, wie viel ohne Anrechnung hinzuverdient werden darf und dann direkt fragen, ob bei Überschreitung der Hinzuverdienstgrenze alles gekappt wird ob es z. B. Freigrenzen gibt.
Dann bekommt man eine verbindliche Auskunft auf die man sich später berufen kann...
Re: Zusammentreffen von Pension und Rente
Kann es sein, dass du im falschen Thread bist, FrescherDieter?
Das war doch gar nicht meine Frage.
Das war doch gar nicht meine Frage.
Gruß
blink182
blink182
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Re: Zusammentreffen von Pension und Rente
ES ist wie es ist, mit dem "feschen Dieter"
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Re: Zusammentreffen von Pension und Rente
Nein - denn wenn man diese Anfrage sendet, bekommt man auch gleichzeitig mitgeteilt, was genau anrechenbares Einkommen ist und den Hinweis, dass ein Rentenbezug mitgeteilt werden muss. Dann teilst Du die Rente der BAnst PT mit und die wird Dir sagen, dass zwar die Rente immer zu 100 % gezahlt wird aber im Gegenzug die Pension evtl. gekürzt wird. Eigentlich ganz einfach, aber Es ist nicht immer so einfach es zu verstehen !
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Re: Zusammentreffen von Pension und Rente
Hallo für Alle,
hier mal ein Link, der die Verrechnung mal erklärt:
https://www.dgbrechtsschutz.de/recht/ve ... s/anzeige/
Wie schon geschrieben, letztendlich wird einem die BAnst PT mitteilen, welche genauen Kürzungen der Pension (nicht von der Rente, die wird immer komplett ausgezahlt) vorgenommen wird. Das erfolgt immer auf Grund einer individuellen Prüfung und Berechnung.
hier mal ein Link, der die Verrechnung mal erklärt:
https://www.dgbrechtsschutz.de/recht/ve ... s/anzeige/
Wie schon geschrieben, letztendlich wird einem die BAnst PT mitteilen, welche genauen Kürzungen der Pension (nicht von der Rente, die wird immer komplett ausgezahlt) vorgenommen wird. Das erfolgt immer auf Grund einer individuellen Prüfung und Berechnung.
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Re: Zusammentreffen von Pension und Rente

Dein Link hat mit der Mindestversorgung übrigens nicht zu tun

Re: Zusammentreffen von Pension und Rente
Ich werd dann wohl mal bei der BAnstPT nachfragen. Ob ich die Unterlagen von damals noch habe, weiß ich gar nicht...

In der Berechnung, die ich jedes Jahr bekommen (§ 53 BeamtVG) scheint es nicht zu stehen, da habe ich gerade nachgeschaut.
Gruß
blink182
blink182
Re: Zusammentreffen von Pension und Rente
Ich bin noch nicht in dem Alter, dass ich Anspruch auf die Rente aus meiner Nebentätigkeit hätte.FrescherDieter hat geschrieben: ↑22. Dez 2019, 11:41 Nein - denn wenn man diese Anfrage sendet, bekommt man auch gleichzeitig mitgeteilt, was genau anrechenbares Einkommen ist und den Hinweis, dass ein Rentenbezug mitgeteilt werden muss. Dann teilst Du die Rente der BAnst PT mit und die wird Dir sagen, dass zwar die Rente immer zu 100 % gezahlt wird aber im Gegenzug die Pension evtl. gekürzt wird. Eigentlich ganz einfach, aber Es ist nicht immer so einfach es zu verstehen !
Meine Frage zielte auf die Zukunft ab, das geht doch eigentlich klar aus meinem Beitrag hervor (siehe Fettdruck)?
Gruß
blink182
blink182
Re: Zusammentreffen von Pension und Rente
Noch eine Info....
ein eventuell zu erwartender Versorgungsausgleich wird nicht mit der Pension verrechnet....
ein eventuell zu erwartender Versorgungsausgleich wird nicht mit der Pension verrechnet....
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Re: Zusammentreffen von Pension und Rente
war nicht Bundespostler der ursprüngliche Fragesteller ???Cyber hat geschrieben: ↑22. Dez 2019, 11:59es geht hier nicht um einen Rentenbezug. Bei Blink geht es darum ob es für ihn Sinn macht Beiträge in die Rentenkasse einzuzahlen, die werden dann im ungünstigsten Fall mit Eintritt Rentenbezug von der Pension abgezogen.
Dein Link hat mit der Mindestversorgung übrigens nicht zu tun![]()
Und wo hat blinki182 in diesem Beitrag was davon geschrieben, dass er in die RV einzahlen will ???
Wenn einer später Leistungen aus der RV erwartet und diese aber mit der Pension (teilweise) verrechnet werden, macht im Übrigen eine freiwillige Einzahlung, 450 Eurojob oder eine Pflichtbeitrag wenig Sinn.
@ blinki182
Du musst auch mal schreiben was Du willst oder welches genaue Problem Du hast. Das Alter hat nämlich nichts mit einem Anspruch auf Rente zu tun. Einen Anspruch erwirbst Du durch Pflichtbeiträge oder freiwillige Zahlungen und dann musst Du vor Renteneintritt bzw. dem gesetzlichen Rentenalter von den fünf vorherigen Jahren drei Jahre einbezahlt haben.
Auch solltest Du jährlich eine Renteninformation bekommen und dort steht alles Wesentlich und Wissenswerte drin. Angefangen vom möglichen Rentenbezug bis zu den Pflichtzeiten oder Zeiten die Du erfüllt hast !!!
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Re: Zusammentreffen von Pension und Rente
Nach der Berechnung des Ruhegehaltsatzes wird die Kürzung nach § 14 abgezogen (max. 10,8 %) und dann kommt der Abzug der Pflegeleistungen und abschließend der Abzug des Versorgungsausgleichs.
@ Posttussi
Was hat der Versorgungsausgleich denn mit dem Thema "Zusammentreffen von Pension und Rente" zu tun
Re: Zusammentreffen von Pension und Rente
Hä, du hast doch mich zitiert und nicht den ursprünglichen Fragesteller?FrescherDieter hat geschrieben: ↑22. Dez 2019, 14:02 war nicht Bundespostler der ursprüngliche Fragesteller ???
Ich will nicht einzahlen, ich zahle bereits ein, weil ich eine sozialversicherungspflichtige Nebenbeschäftigung ausübe. Im Übrigen seit mehr als 60 Monaten.Und wo hat blinki182 in diesem Beitrag was davon geschrieben, dass er in die RV einzahlen will ???
Ich hatte eine einfache Frage, die da lautete, ob die Rente, die ich später aus der Nebenbeschäftigung erhalte, auf die Mindestversorgung angerechnet wird.@ blinki182
Du musst auch mal schreiben was Du willst oder welches genaue Problem Du hast.
Was einige User hier verstanden haben und du anscheinend immer noch nicht.
Aber seis drum, die für mich relevanten Informationen habe ich ja bekommen.
Gruß
blink182
blink182