Kindergarten
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Moderator: Moderatoren
Oh super! Vielen Dank, das habe ich verstanden und genau das, was du schreibst ist inzwischen mein Plan:Torquemada hat geschrieben: ↑5. Dez 2019, 09:49 Danke für die Zahlen. Ich versuche dir die Grundproblematik zu erläutern.
Von deinem Nebenjob gehen 90 Euro Lohnsteuer ab.
Von deiner Pension sind es ca. 125 Euro Lohnsteuer.
Keine Ahnung, ob du in einer Kirche mit Kirchensteuer bist und seit welchem Jahr du in Pension bist.
Und jetzt kommt der Punkt.
Die Lohnsteuerabzüge sind eine Vorauszahlung auf deine quasi richtige Einkommensbesteuerung.
Zählt man deine Brutto zusammen sind das 2534 Euro.
Darauf werden in Summe ca. 330 Euro Einkommensteuer fällig.
Du bist also ein Opfer der sogenannten Steuerprogression, weil der Steuersatz in deinem Bereich zwischen 1700 und 2500 Euro stark ansteigt.
Von deinem Job musst du dir eigentich monatlich um die 140 Euro zur Seite legen, weil das die Steuer ist, die du im Jahr danach darauf zahlen musst.
Fazit: dein Nebenjob bringt dir nach Abzug von Steuer und RV/AV nicht einmal real 500 Euro.
Das wäre für mich ein ganz klarer Grund, mir einen anderen Steuerberater zu suchen bzw. meine Steuererklärungen in Zukunft selber zu machen.Lenny.xyz hat geschrieben: ↑5. Dez 2019, 16:05 Ich dachte ja bis vor kurzem noch, dass ich die Steuererklärung nur machen muss, weil ich auf Steuerklasse 6 arbeite!!
Nicht mal der Steuerberater konnte mir die Frage beantworten, ob ich auch ohne den Job verpflichtet bin, jährlich eine Steuererklärung einzureichen.
Dann werden aber auch keine Rentenansprüche erworben.
Ich frage mich die ganze Zeit was einen reiten kann, der wegen einem Nebenjob einen Steuerberater engagiert - sei es auch nur zu Klärung von einer falschen Lohnsteuerklasse.blink182 hat geschrieben: ↑5. Dez 2019, 18:43Das wäre für mich ein ganz klarer Grund, mir einen anderen Steuerberater zu suchen bzw. meine Steuererklärungen in Zukunft selber zu machen.Lenny.xyz hat geschrieben: ↑5. Dez 2019, 16:05 Ich dachte ja bis vor kurzem noch, dass ich die Steuererklärung nur machen muss, weil ich auf Steuerklasse 6 arbeite!!
Nicht mal der Steuerberater konnte mir die Frage beantworten, ob ich auch ohne den Job verpflichtet bin, jährlich eine Steuererklärung einzureichen.
Ein Steuerberater, der nicht mal weiß, in welchen Fällen man zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet ist...wo gibts denn so was?![]()
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Du bist völlig ahnungslos und bist irgendwo in der Welt der Papierlohnsteuerkarte steckengeblieben.FrescherDieter hat geschrieben: ↑6. Dez 2019, 21:33
Tipp 1: Teil deinem AG von der Nebentätigkeit mit, dass er zukünftig mit LSt-Klasse 6 abrechnen soll - dann dem AG vom Haupterwerb mitteilen, dass Du im Haupterwerb weiterhin die ursprüngliche LSt-Klasse eintragen soll. Bei diesem AG des Haupterwerb muss Du einen Nachweis von dem AG der Nebentätigkeit vorlegen, dass dieser zukünftig bei Dir die LSt-Klasse 6 einträgt und berücksichtigt.
Ohne diese Erklärung vom AG des Nebenerwerb, wird vermutlich der AG des Haupterwerb diese Änderung nicht durchführen...wenn diese Erklärung vom AG des Nebenerwerb nicht vorliegt, würde ich als AG des Haupterwerb auch keine Änderungen vornehmen - denn sonst hast Du jeden Monat andere Verhältnisse und am Ende will es keiner Schuld sein. Wenn der AG des Nebenerwerb diese Bestätigung abgibt, aber tatsächlich keine Änderung der St-Klasse vornimmt, wird er auch schadensersatzpflichtig gegenüber dem Arbeitnehmer !
FrescherDieter hat geschrieben: ↑7. Dez 2019, 12:41 Hallo Torquamade,D
das hat mit der LSt-Karte auf Papier rein nichts zu tun - hier geht es um ElStAM...daher frage ich mich, wer der Ahnungslose ist !