Gamma hat geschrieben: ↑23. Nov 2019, 02:34
1) Wie seht Ihr die Chancen, wieder auf mein mein Ursprungsgehalt (60k) zu kommen und nach welcher Zeit würde dies geschehen (Richtung A11, A12) in einer Verwaltung?
Dafür wird eine Glaskugel benötigt. Beamtenstellen sind sachgerecht bewertet. Wirst Du auf einer Planstelle eingesetzt, die nach A 10 bewertet ist und behältst diese bis zur Pension bei, kannst Du niemals nach A 11 befördert werden.
Es hängt also davon ab, welche Dienstposten Du nachher bekleidest und auf welche Planstellen Du gesetzt wirst. Dann noch davon, ob Planstellen überhaupt vorhanden sind und wie Du beurteilt wirst. Sind Deine Kollegen besser und Du schneidest bei den Beurteilungen schlechter ab als die Vergleichsgruppe, wird es auch nichts mit der Beförderung - oder möglicherweise im Rahmen der Rangliste erst später.
Auch ist die Beförderungspraxis unterschiedlich. Manche Behörden haben interne Vorgaben, so dass bestimmte Beförderungen erst nach einer gewissen Zeit möglich sind. Darüber stehen natürlich die gesetzlichen Vorgaben, die unter anderem aussagen, dass in der A-Besoldung grundsätzlich kein Amt übersprüngen werden darf und bestimmte (gesetzliche) Wartezeiten einzuhalten sind.
Gamma hat geschrieben: ↑23. Nov 2019, 02:34
2) Welche Stufe wäre ungefähr das Äquivalent von den 60 k brutto?
Welches Bundesland? Beamtenrecht ist zum Teil Bundesrecht, zum großen Teil Landesrecht. Jedes Land hat seine eigenen Besoldungstabellen und rechtlichen Vorgaben.
Gamma hat geschrieben: ↑23. Nov 2019, 02:34
3) Wie realistisch ist es, in den höheren Dienst zu gelangen? Hat man trotz BWL Master da mit 40 Jahren überhaupt noch Chancen, wenn man sich auf eine andere Stellen extern bewirbt?
Äußerst gering. Ehrlich gesagt ist Dein BWL-Studium das falsche Studium, um in den höheren Dienst zu gelangen. Zumal Du grundsätzlich erst einmal nicht die Laufbahnbefähigung für den höheren Dienst hast. Bitte jetzt nicht antworten: "Aber ich habe den Master". Nein, Du hast zunächst einmal nicht die Laufbahnbefähigung für den höheren Dienst.
Gamma hat geschrieben: ↑23. Nov 2019, 02:34
4) Kann man nach dem Studium, in der man ja in a9 eingeordnet ist, sich auf eine A12 Stelle bewerben oder wie läuft das ab?
Du kannst Dich grundsätzlich für Dienstposten bewerben, die Deiner Laufbahn entsprechen. Wenn die Ausschreibungsstelle allerdings die Bewerbungsmodalitäten einschränkt ("Bewerbungen auf diese Ausschreibung sind nur ab der Besoldungsgruppe A XX - oder bis zur Besoldungsgruppe A XX - möglich..."), kannst Du Dich wiederum nicht bewerben. Auch ist es eine gewisse Frage, ob Du überhaupt als A 9er für eine A 12er-Stelle berücksichtigt wirst. Aber da hängt vieles von der Dienststelle und dem Landesrecht ab.
Gamma hat geschrieben: ↑23. Nov 2019, 02:34
5) Kann jemand mir einen Link zu einem zuverlässigen Pensionsrechner mitteilen? Die von mir ausgewählten unterscheiden sind in 1000 Euro brutto. Oder kann mir jemand die möglichen Pensionen von A9 bis A12 mitteilen? Ich möchte herausfinden, ob sich die Pension auszahlt
Welches Bundesland? Siehe oben Nr. 2.
Gamma hat geschrieben: ↑23. Nov 2019, 02:34
6) Was würdet Ihr mir aus rein monetäter Sicht raten erfahrungsgemäß? Lohnt sich der Wechsel oder wird es eine Nullnummer oder sogar ein Minusgeschäft?
Grundsätzlich ist bei dem Alter und bei entsprechender gesundheitlicher Eignung (PKV in Betracht ziehen, auch die Beiträge berücksichtigen) eine Verbeamtung vorzuziehen. An Dein jetziges Gehalt wirst Du jedoch so schnell und unter Umständen nie herankommen. Aus Deinem Beitrag entnehme ich, dass Du sehr auf das Monetäre fixiert bist. Im Rahmen des gehobenen Dienstes wird der Werdegang eher ein Minusgeschäft. Auf der anderen Seite hast Du Arbeitsplatzsicherheit. Bewirst Du Dich später beim Land/Bund, besteht die Möglichkeit des landesweiten/bundesweiten Einsatzes (und der landesweiten/bundesweiten Versetzung). Es hat halt eben alls Vor- und Nachteile.