Hallo,
ich (39 Jahre, Lehrerin in Niedersachsen) bin aus gesundheitlichen für zwei Jahre in den Ruhestand versetzt worden.
Soweit ich das hier richtig mitbekommen habe, darf ich dennoch einen Minijob ausüben.
Weiß zufällig jemand, ob das auch im Ausland möglich wäre?
Oder zumindest, wer mir zu dem Thema Auskunft geben kann?
Ich wäre euch sehr dankbar!
Liebe Grüße
Ruhestand wg DU - Minijob im Ausland
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Re: Ruhestand wg DU - Minijob im Ausland
Was sollte denn dagegen sprechen? Du kannst nicht nur einen 450-Eurojob ausüben sondern auch eine sozialversicherungspflichtige Tätigkeit. Dann ohne KV und PV-Abzüge. Die Höchstgrenzen teilt dir die Stelle mit, die die Pension auszahlt.
Um es anhand eines Beispiels zu erklären:
Lehrer ist aus psychischen Gründen dienstunfähig im Ruhestand. Er arbeitet in Belgien als Regalauffüller in einem Supermarkt und bekommt 800 Euro .....
Kein Problem.
Um es anhand eines Beispiels zu erklären:
Lehrer ist aus psychischen Gründen dienstunfähig im Ruhestand. Er arbeitet in Belgien als Regalauffüller in einem Supermarkt und bekommt 800 Euro .....
Kein Problem.
Re: Ruhestand wg DU - Minijob im Ausland
Vielen Dank für die superschnelle Antwort, die mir sehr geholfen hat. Ich habe mich mit der besagten Stelle in Verbindung gesetzt und du hattest mit allem recht 

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Re: Ruhestand wg DU - Minijob im Ausland
Guten Abend,
Es ist immer wieder schön, wie bei schwerwiegenden Problemen geholfen werden kann.
Einfach nur schön und wunderbar...
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