Einstiegsbesoldung gD Nds.

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Filo
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Einstiegsbesoldung gD Nds.

Beitrag von Filo »

Guten Morgen,

leider habe ich in der Suche keine Antwort auf meine Frage erhalten, deshalb eröffne ich ein neues Thema.

Ich habe eine Zusage für eine Stelle im gehobenen Dienst erhalten. Die Stelle wird nach A10 besoldet. Mir wurde bereits gesagt, dass die Einstiegsbesoldung im gD immer erst nach A9 erfolgt (?).

Nun meine Frage, da ich dazu auch in den Gesetzen leider nichts finden konnte: Wie lange erfolgt die Besoldung nach A9? Erfolgt die Beförderung auf A10 dann nach einer festgelegten Zeit automatisch oder nur auf Antrag?

Vielen Dank vorab für eure Hilfe.

LG Filo
GFunkt
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Re: Einstiegsbesoldung gD Nds.

Beitrag von GFunkt »

Die Besetzung eines Beförderungsdienstpostens erfolgt nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung. Es gibt diesbezüglich keinen Automatismus, noch ist ein Antrag in irgendeiner Form relevant.
Filo
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Re: Einstiegsbesoldung gD Nds.

Beitrag von Filo »

Guten Morgen,

danke für die Antwort.

Ich stehe grade allerdings etwas auf dem Schlauch. Was heißt denn das für mich? Gibt es also gar keine offizielle Einstiegsbesoldung für den gD? Es wurde mir tatsächlich so erklärt dass jeder der im gD anfängt, zunächst A9 bekommt.

Also wenn ich in A9 eingestuft werde obwohl die Stelle nach A10 bewertet ist bekomme ich dann trotzdem "für immer" A9? Wenn es keinen Automatismus (z. B. durch Bewertungen oder nach Zeit) oder die Möglichkeit der Antragsstellung gibt?
GFunkt
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Re: Einstiegsbesoldung gD Nds.

Beitrag von GFunkt »

Filo hat geschrieben: 16. Sep 2019, 08:56 Gibt es also gar keine offizielle Einstiegsbesoldung für den gD? Es wurde mir tatsächlich so erklärt dass jeder der im gD anfängt, zunächst A9 bekommt.
Doch gibt es; A9 ist grds. wohl richtig (§ 13 Abs. 3 S. 2 NBG i.V.m. § 23 Abs. 1 Nr. 3 NBesG). Ausnahme eines Einstiegsamtes in einer höheren Besoldungsgruppe unter den Voraussetzungen nach § 23 Abs. 2 NBesG.
Filo hat geschrieben: 16. Sep 2019, 08:56 Also wenn ich in A9 eingestuft werde obwohl die Stelle nach A10 bewertet ist bekomme ich dann trotzdem "für immer" A9? Wenn es keinen Automatismus (z. B. durch Bewertungen oder nach Zeit) oder die Möglichkeit der Antragsstellung gibt?
Es handelt sich wohl um gebündelte Dienstposten. Auch da gilt: Eine Beförderung erfolgt nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung durch den Dienstherrn.
Kerberos
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Re: Einstiegsbesoldung gD Nds.

Beitrag von Kerberos »

Filo hat geschrieben: 16. Sep 2019, 08:56 Also wenn ich in A9 eingestuft werde obwohl die Stelle nach A10 bewertet ist bekomme ich dann trotzdem "für immer" A9?
Als Beamter hat man grundsätzlich keinen Anspruch auf eine Beförderung. Es gibt immer wieder Fälle, wo Beamte mit dem Eingangsamt pensioniert werden. Sofern aber die "Chemie" mit dem Vorgesetzten einigermaßen stimmt und man keine goldenen Löffel klaut, sollten in 40 Dienstjahren wenigstens 1 - 2 Beförderungen möglich sein. Eine gute Beurteilung ist hierfür das A und O. Neben Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung muss zudem auch die Haushaltslage passen. ;)
Filo
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Re: Einstiegsbesoldung gD Nds.

Beitrag von Filo »

Guten Morgen,

vielen Dank für eure Antworten, damit habt ihr mir sehr weitergeholfen :-)
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