Hallo,
möchte mich erstmal kurz vorstellen.
Ich bin 28, komme aus Mannheim und bin im Moment noch Soldat auf Zeit.
Ich habe vor, nach meiner BW Zeit in den mittleren/gehobenen nichttechnischen Dienst zu wechseln.
Nun meine Fragen dazu.
Ich habe den qualifizierenden Hauptschulabschluss und eine abgeschlossene Berufsausbildung zum Verwaltungsfachangestellten (Fachrichtung Bundesverwaltung)
Nun möchte ich über die Bundeswehrfachschule die Fachhochschulreife Wirtschaft nachholen.Dauer 2,5 Jahre
Währenddessen habe ich vor, mich für den mittleren nt Dienst zu bewerben. (Falls ich eingestellt werden würde, könnte ich evtl, später durch das Fachabi noch in den gehobenen Dienst wechseln?!)
Aber nun zu meinem Problem/zu meiner Frage.
Und zwar.
Ich habe mir das alles so mal durchgerechnet.
Als Einstellungsvoraussetzung darf man die Einstellungsaltershöchstgrenze nicht überschritten haben, die bei Vollendung des 32. Lebensjahres liegt.
Bei SAZ 12 würde diese wegfallen.Ich bin aber "nur" SAZ 8.
Der Einstellungstermin für den ich mich bewerben würde, wäre der 01.09.2012. Zu diesem Zeitpunkt wäre ich 30 Jahre alt. Würde also noch passen.
Die Ausbildung zum mittleren nt Dienst bei der Bundeswehrverwaltung dauert 2 Jahre, d.h. würde am 31.08.2014 enden (da wäre ich 32 Jahre alt)
Das eigentliche Problem wäre die Probezeit, die meines Wissens nach 3 Jahre nach dem neuestem Gesetz beträgt. Das heisst, wenn ich es richtig verstanden habe,
Die Ausbildung endet am 31.08.2014 (32 Jahre)
Danach 3 Jahre Probezeit --> 31.08.2017 (35 Jahre)
Ich meine aber gelesen zu haben, dass man Beamter auf Lebenszeit nur bis zum Vollenden des 35. Lebensjahres werden kann...
Mein 35. Lebensjahr vollende ich aber schon vor Ablauf der Probezeit ((31.08.2017)
Würde das heissen, das würde bei mir gar nicht mehr hinhauen zeitlich?
Wäre für Antworten sehr dankbar.
Frage zur Einstellung
Moderator: Moderatoren
Ich hatte das glaube ich im BBG gelesen.
Jetzt auf die Schnelle habe ich es jedoch nicht mehr gefunden.
Aber auf wikipedia z.B. steht es auch:
Beamter auf Lebenszeit
Beamter auf Lebenszeit ist ein Status, welcher einem Beamten auf Probe nach dem Ende der Probezeit verliehen wird (nicht mehr ab 27. Dies wurde neu im Beamtenstatusgesetz geregelt.). Die Eignung, Befähigung und fachliche Leistung wird in der Regel durch Beurteilung durch den Dienstvorgesetzten festgestellt (§ 40 BLV). Hat der Beamte vor Ende der Probezeit das 35. Lebensjahr vollendet, kann dieser Status in der Regel nicht verliehen werden. Dabei können Ausnahmen für Schwerbehinderte, bestimmte Laufbahnen (z. B. als Professor) oder Laufbahnen mit Bewerbermangel gemacht werden. Die jeweiligen Landesgesetze haben hier jedoch teilweise unterschiedliche Regelungen.
Sobald ich die Gesetzesstelle wieder gefunden habe, poste ich sie
Jetzt auf die Schnelle habe ich es jedoch nicht mehr gefunden.
Aber auf wikipedia z.B. steht es auch:
Beamter auf Lebenszeit
Beamter auf Lebenszeit ist ein Status, welcher einem Beamten auf Probe nach dem Ende der Probezeit verliehen wird (nicht mehr ab 27. Dies wurde neu im Beamtenstatusgesetz geregelt.). Die Eignung, Befähigung und fachliche Leistung wird in der Regel durch Beurteilung durch den Dienstvorgesetzten festgestellt (§ 40 BLV). Hat der Beamte vor Ende der Probezeit das 35. Lebensjahr vollendet, kann dieser Status in der Regel nicht verliehen werden. Dabei können Ausnahmen für Schwerbehinderte, bestimmte Laufbahnen (z. B. als Professor) oder Laufbahnen mit Bewerbermangel gemacht werden. Die jeweiligen Landesgesetze haben hier jedoch teilweise unterschiedliche Regelungen.
Sobald ich die Gesetzesstelle wieder gefunden habe, poste ich sie
