dibedupp hat geschrieben: ↑14. Jun 2019, 22:10
Wenn es nach der Telekom gegangen wäre, dann hätte es die 1000 Stunden auch jetzt nicht gegeben. Nur die Telekom macht nicht die Gesetze.
Doch macht sie, oder willst Du sagen, dass es KEINEN einzigen Lobbyvertreter der Telekom in Berlin gibt? Nicht immer haben die Lobbyisten zu 100% Erfolg, aber im Moment ist die Nachfrage ja noch höher als das Budget. Von daher hat die Telekom keine Not. Wenn sich das umkehrt und die Beamten gehen sollen, wird man die Hürden eher wieder senken müssen und bis dahin sind vermutlich auch andere Politiker am Ruder ... .
dibedupp hat geschrieben: ↑14. Jun 2019, 22:10
Wenn es nach der Telekom gegangen wäre, dann hätte es die 1000 Stunden auch jetzt nicht gegeben. Nur die Telekom macht nicht die Gesetze.
Pflegenotstand, Ausfall von Nahverkehrsverbindungen, da Busfahrer fehlen, oder Lokführer, wochenlanges Warten auf Handwerker, Schulen können nicht saniert werden, da Behörden Personal für Ausschreibungen fehlen, oder Handwerker, LKW Fahrer werden dringend gesucht, allgemeiner Fachkräftemangel, da ist politisch der Vorruhestand mit 55 Jahren kaum vermittelbar, auch in meiner Partei nicht
Kaus hat geschrieben: ↑15. Jun 2019, 11:08
Pflegenotstand, Ausfall von Nahverkehrsverbindungen, da Busfahrer fehlen, oder Lokführer, wochenlanges Warten auf Handwerker, Schulen können nicht saniert werden, da Behörden Personal für Ausschreibungen fehlen, oder Handwerker, LKW Fahrer werden dringend gesucht, allgemeiner Fachkräftemangel, da ist politisch der Vorruhestand mit 55 Jahren kaum vermittelbar, auch in meiner Partei nicht
Schon richtig, nur das Problem dabei: Die Beamten haben die falsche Qualifikation und sind viel zu teuer. Außerdem hängt ihnen ein Klischee an, weshalb sie keiner haben will. Wenn die Telekom sie los werden will, und die Kosten dafür trägt ...
Wenn die IP-Umstellung erfolgt ist, sieht es wieder ganz anders aus. Der Artikel von 2013 erschien im Licht der IP-Umstellung und der daraus bevorstehenden "Kraftanstrengung". Und dennoch wurde zur Ruhe gesetzt ... Ab 2022 sieht das wieder anders aus, und wenn, dann will man Mitte 20-jährige mit Bachelor/Master, die noch etwas werden wollen und nur 50% von dem Kosten, was ein 55-jähriger Beamter im gehobenen Dienst samt Pensionsrückstellungen kostet.
dibedupp hat geschrieben: ↑15. Jun 2019, 13:21
Die T benötigt das Geld für 5G.
Stimmt, deshalb muss weiterhin teures Personal abgebaut und teils durch billigeres, jüngeres, motivierteres und technisch aktuelleres Personal (digital Natives) ersetzt werden.
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
mal eine kleine Anfrage:
Ich bin seit einigen Jahren von der DPAG an ein Jobcenter, vorläufig Ende 2019, zugewiesen. Um die Pflege meiner Eltern sicherzustellen habe ich meine Wochenarbeitszeit reduziert. Als ich eher zufällig von der Möglichkeit des ER grhört habe, machte ich mir große Hoffnungen, endlich die Doppelbelastung beenden zu können. Aber leider musste ich erfahren, dass ich aufgrund der bestehenden Zuweisung zum JC nicht in die Zielgruppe falle und somit ein ER nicht möglich ist. Die Möglichkeit der "Initiativbewerbung" wird wohl ähnlich chancenlos verlaufen...
Hat hier vielleicht jemand ähnliche Erfahrungen gemacht oder eine gute Idee?
Besten Dank!
Hallo Annii,
bin seit 2010 zur T-System - aus "dientl. Interesse" beurlaubt. Vorab die Argumentation unseres Dienstherrn "Deutsche Post": Nicht bei DPDHL beschäftigt = Fehlende Voraussetzungen aus dem Gesetz über den eng. Ruhestand, d.h. es fehlt zumindest die formale Voraussetzung, dass man sich im "Überhang" befindet. Auch die perspektivische Beendigung der Beurlaubung z.B. zum 31.12.19 bedeutet derzeit, dass auch bezüglich dieses Sachverhalts die Rahmenbedingungen des Gesetztes nicht erfüllt sind. Ein Antrag aus dem Jahr 2018 wurde bereits abgelehnt.
Wurdest Du von Deiner Stammpersonalsachbearbeiterin bei der Post darüber in Kenntnis gesetzt, dass Anträge wg. Zurruhesetzung für die Jahre 2018 und 2019 bereits im August 2018 gestellt werden mussten? Ich hatte einen Antrag gestellt und auf Nachfrage wurde mir Mitte Mai 2019 mitgeteilt, dass über die Anträge der beurlaubten Beamten zeitnah entschieden würde. Die Zurruhesetzung während der laufenden Beurlaubung kannste aber schon mal vergessen. Nach meiner derzeitigen Einschätzung besteht nur die Möglichkeit, vor Ablauf des Jahres 2020 (Gesetz ist befristet) zur Post zurückzukehren und hoffen, dass sie dich gehen lassen.
Zur Info:
Gesetz zur Verbesserung der personellen Struktur beim Bundeseisenbahnvermögen und in den Postnachfolgeunternehmen
§ 1 Geltungsbereich Dieses Gesetz gilt für Beamtinnen und Beamte 1. des Bundeseisenbahnvermögens, die von Umstrukturierungsmaßnahmen bei der Deutsche Bahn Aktiengesellschaft betroffen sind, 2. bei einem der Postnachfolgeunternehmen Deutsche Post AG, Deutsche Postbank AG oder Deutsche Telekom AG (Aktiengesellschaft), die in Bereichen mit Personalüberhang beschäftigt sind, und 3. der Bundesanstalt für Post und Telekommunikation Deutsche Bundespost, die in Bereichen mit Personalüberhang beschäftigt sind.
Hallo,
mein Bruder ist bei der Post AG - und natürlich wird der ER bei allen drei Nachfolgebehörden angeboten.
Das für den ER maßgebliche Gesetz spricht doch eindeutig von den Postnachfolgeunternehmen - und dazu sollte die Deutsche Post AG und die Bahn eigentlich gehören.