Versteuerung im aktiven Ruhestand

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Telehörnchen
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Versteuerung im aktiven Ruhestand

Beitrag von Telehörnchen »

Guten Abend zusammen,
ich möchte mich mit einer Frage zum Thema "aktiver Ruhestand" an "aktive Ruheständler" wenden:-)
Obwohl oder gerade weil derzeit eine Neubeantragung des Ruhestandes ab 56Jahren (aktiver Ruhestand) nicht möglich ist, kann ich keine Berechnung meiner eventuellen Bezüge beantragen. Mittels eines Online-Rechners hab ich das jetzt so circa selbst berechnet. Nun ist es ja so, dass das Ruhegehalt besteuert werden muss. Das Nettoentgeld kann ich ja somit über einen normalen "brutto-netto-Rechner" ermitteln?!
Meine frage ist nun, ob der Familien- und Kinderzuschlag ebenfalls versteuert wird. Die nächste Frage wäre, ob ich denn Arbeitslosen- und Rentenversicherungsbeiträge leisten muss?? Die Antwort im Internet lautet nämlich "ja", bis zu dem Alter, an dem ich regulär Pension beziehen würde. Allerdings schlägt das ja erheblich bei den Abzügen zu Buche. Gilt dies tatsächlich auch für diese Sonderform des Ruhestandes?
Danke euch für eure Infos, aus erster Hand sind sie einfach am zuverlässigsten!
Torquemada
Moderator
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Re: Versteuerung im aktiven Ruhestand

Beitrag von Torquemada »

Was ist bitte "aktiver Ruhestand"? Ich kenne den "engagierten Ruhestand" ab 55 Jahren. Oder gab es da eine Änderung?


http://www.parmentier.de/steuer/index.php?site=lohnsteuerrechnerjava

Natürlich Versteuerung der Familienkomponenten, keine Soz.-Abgaben.
Telehörnchen
Beiträge: 4
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Re: Versteuerung im aktiven Ruhestand

Beitrag von Telehörnchen »

Sie haben natürlich recht!!!!!! Engagierter Ruhestand!!
Danke für die Antwort!
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