bzgl. der weiteren Vorgehensweise habe ich einige Fragen. Zum Sachverhalt:
Eine Beamtin im mD, Besoldungsgruppe A8, verheiratet (Mann GKV) wird schwanger und beabsichtigt für 3 Jahre in Elternzeit zu gehen. Logischerweise wird kein Mutterschaftsgeld ausgezahlt, sondern die volle Lohnfortzahlung bis zur Geburt. Im Anschluss an die Geburt soll natürlich Elterngeld beantragt werden. Doch, wie sieht der weitere Krankenversicherungsschutz der Beamtin aus? Bisher war Sie in der PKV und zu 50% beihilfeberechtigt. Die Kosten der PKV beliefen sich bisher auf rund 250,00 €.
Im Service-Center der PKV wurde die Information gegeben, dass man den privaten KV-Schutz gegen Betrag ruhend gestellt bekommt und sich für die Zeit der Elternzeit über den Ehemann, welcher GKV ist, versichern lassen kann. Im Anschluss käme man ohne weitere Gesundheitsprüfung zurück in die PKV rein, sobald man der Tätigkeit wieder nachgeht.
Heute habe ich jedoch erfahren, dass man trotz Elternzeit, welche als "Urlaub ohne Gehalt" anzusehen ist, weiter beihilfeberechtigt ist. Die Frage ist nur auch wenn man zu 50% beihilfeberechtigt ist, wie man die PKV weiter bezahlen will...das Elterngeld erhält man ja schließlich nur 1-2 Jahre und nicht drei Jahre. Ohne Geld kann man die PKV natürlich nicht bezahlen. Jetzt habe ich gelesen, dass man in den unteren Besoldungsgruppen (inkl. A8) einen Antrag auf Zuschuss zur PKV stellen kann, etwa 31,00 €. Doch 31,00 € von 250,00 € ist ja mal nix.
Oder ist man dann 50% beihilfeberechtigt und 50%GKV?
So langsam blicke ich da echt nicht mehr durch.

Habt ihr Erfahrungen damit und/oder könnt mir raten was am besten ist?
Viele Grüße
Lakritzschnecke