Art. 78 Anwärtersonderzuschläge

Allgemeine Themen zum Bereich des öffentlichen Dienstes.

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MartinaF.
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Art. 78 Anwärtersonderzuschläge

Beitrag von MartinaF. »

Guten Morgen.

Art. 78
Anwärtersonderzuschläge
(1) 1Besteht ein erheblicher Mangel an qualifizierten Bewerbern und Bewerberinnen, kann das Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat Anwärtersonderzuschläge gewähren. 2Sie dürfen 70 v.H. des Anwärtergrundbetrags nicht übersteigen.


Wie oft und in welchem Bereich kommen diese Sonderzuschläge zur Anwendung?
Hat jemand persönlich diese schon bekommen?
Vielleicht auch in Bayern?

Danke für Eure Antworten!

Gerne auch per PN!

VG
Frau x
Beiträge: 16
Registriert: 21. Jul 2018, 15:34
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Re: Art. 78 Anwärtersonderzuschläge

Beitrag von Frau x »

Ich habe den schon bekommen. Allerdings war das schon 1991.
Damals hatte die Bayerische Polizei erhebliche Nachwuchsprobleme, deshalb erhielten wir als Anreiz den Anwärter-Sonderzuschlag.
Worauf willst Du hinaus?
Hanswurst I.
Beiträge: 240
Registriert: 27. Okt 2015, 11:11
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Re: Art. 78 Anwärtersonderzuschläge

Beitrag von Hanswurst I. »

Ich sag mal so: Mit sowas würde ich jetzt erstmal nicht rechnen oder das irgendwie fest einplanen. 1991 könnte nämlich so ungefähr der Zeitraum gewesen sein, wann das zuletzt gezahlt wurde. ;)

Dazu stand mal im Amtsblatt die Verordnung die das enthält:
https://www.verkuendung-bayern.de/files ... 017-05.pdf
78. Anwärtersonderzuschläge
78.1 1Das Staatsministerium der
Finanzen,
für Landesentwicklung
und Heimat kann Anwärtersonderzuschläge
in Höhe von bis
zu 70 v. H. des Anwärtergrundbetrags
gewähren, wenn ein
erheblicher Mangel an qualifizierten
Bewerbern und Bewerberinnen
besteht. Der Mangel
muss im Einzelfall konkret, d. h.
anhand von Zahlen und Fakten,
dargelegt werden. Erforderlich
ist eine kritische Personal- und
Bewerberlage, so dass ohne
finanzielle
Anreize der Bedarf an
qualifiziertem Nachwuchs nicht
gedeckt werden kann.
Anwärtersonderzuschläge
sind nach
Wortlaut und Normzweck sehr
restriktiv zu handhaben.


78.2 Auch wenn Bewerberzahlen
generell rückläufig sind, bedeutet
dies nicht zwangsläufig, dass sich
unter den verbleibenden Bewerbern
und Bewerberinnen nicht
ausreichend uneingeschränkt
geeignete Bewerber und Bewerberinnen
befinden, um die freien
Stellen zu besetzen. Für diese
Frage ist nicht nur von Bedeutung,
wie viele Bewerber und
Bewerberinnen absolut zur Verfügung
stehen, sondern auch die
Zahl der zu besetzenden Stellen
sowie die Qualität der einzelnen
Bewerber und Bewerberinnen.

Im Ergebnis bedarf es für die
Gewährung
des Anwärtersonderzuschlags
einer konkreten
Gegenüberstellung der zu besetzenden
Stellen einerseits und
der Zahl der uneingeschränkt
geeigneten Bewerber und Bewerberinnen andererseits, in aller
Regel nach Abschluss des konkreten
Bewerbungsverfahrens.
Nur wenn bereits vor dem
Bewerbungsverfahren
eine
hohe Wahrscheinlichkeit dafür
besteht,
dass die zur Verfügung
stehenden Anwärterstellen nicht
mit ausreichend qualifizierten
Bewerbern
und Bewerberinnen
besetzt werden können (ggf. unter
Berücksichtigung
der Erfolgsquote
bei der Ausbildung nach
den Erfahrungen der letzten
Jahre), kann der Gewährung von
Anwärtersonderzuschlägen schon
im Vorfeld der Ausschreibung
zugestimmt
werden.
78.3 Nach Durchführung des Bewerbungsverfahrens
mit Anwärtersonderzuschlägen
ist dem Staatsministerium
der Finanzen, für
Landesentwicklung und Heimat
über die Entwicklung der Bewerberlage,
vor allem in Hinblick
auf Qualität und Quantität der
Bewerber und
Wenn es diesen Zuschlag geben sollte, dann erfahren es die Bewerber bereits bei der Bewerbung. Ich halte es persönlich für sehr unwahrscheinlich, selbst bei der Polizei, aber da weiß man nie was kommt, das ist ja die heilige Kuh in Bayern. ;)
MartinaF.
Beiträge: 2
Registriert: 28. Feb 2019, 14:48
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Re: Art. 78 Anwärtersonderzuschläge

Beitrag von MartinaF. »

Frau x hat geschrieben: 10. Mär 2019, 18:01 Ich habe den schon bekommen. Allerdings war das schon 1991.
Damals hatte die Bayerische Polizei erhebliche Nachwuchsprobleme, deshalb erhielten wir als Anreiz den Anwärter-Sonderzuschlag.
Worauf willst Du hinaus?
Geht um den Bereich Dipl. Verwaltungsinformatik und Finanzamt.

Aber ich befürchte dass die Chancen beim Finanzamt gleich 0,0 sind, da genügend Bewerber vorhanden sind.
Silencium
Beiträge: 232
Registriert: 29. Mär 2010, 19:30
Behörde:

Re: Art. 78 Anwärtersonderzuschläge

Beitrag von Silencium »

Scheint gerade im technischen Dienst doch häufiger vorzukommen, bspw. hier:

Die Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes ist für die Unterhaltung, den Ausbau und den Neubau von Bundeswasserstraßen zuständig. Sie sorgt als Strompolizei- und Bauaufsichtsbehörde dafür, dass die Wasserstraßen befahrbar und die bundeseigenen Schifffahrtsanlagen und die Wasserstraßen sicher sind. Als Schifffahrtspolizeibehörde sorgt sie dafür, dass durch den Verkehr oder sonstige Nutzungen auf der Wasserstraße keine Gefahren für Mensch und Umwelt entstehen.

Die Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes sucht bundesweit - insbesondere für den Bereich der Küste und des Großraums Berlin/Brandenburg - zum 01. Oktober 2019 Nachwuchskräfte im gehobenen technischen Verwaltungsdienst und stellt mehrere

Ingenieurinnen/Ingenieure (m/w/d) (FH-Diplom/Bachelor) der Fachrichtungen:

Vermessung/ Geoinformatik
Maschinenbau/ Mechatronik; Nachrichten- /Elektrotechnik; Schiffbau

in das Beamtenverhältnis auf Widerruf ein.

Referenzcode der Ausschreibung 20190543_0002

Der Vorbereitungsdienst findet im Beamtenverhältnis auf Widerruf statt, er dauert 12 Monate und schließt mit der Laufbahnprüfung ab. Während dieser Zeit lernen Sie verschiedene Standorte der Bundeswasserstraßenverwaltung im Binnen- und Küstenbereich kennen. Persönliche Einsatzwünsche können hierbei Berücksichtigung finden. Neben den Anwärterbezügen wird ein Zuschlag in Höhe von 70 v. H. des Grundbetrages gewährt.

Bewerbungsfrist: 30. April 2019
Arbeitsbeginn: 01.10.2019
Arbeitszeit: Vollzeit
Laufbahn: gehobener Dienst
Bewerbergruppe: Beamte im Vorbereitungsdienst

Arbeitsort

Bezeichnung: Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt
Ort: Würzburg
PLZ: 97082
Bundesland: Bayern

Ihr Profil

Zwingende Anforderungskriterien:

Ein zu Beginn der Maßnahme mit Erfolg abgeschlossenes Studium in den o.g. Fachrichtungen
Bewerberinnen und Bewerber müssen Deutsche im Sinne des Artikels 116 Grundgesetz sein oder die Staatsangehörigkeit
a) eines Mitgliedstaates der EU
b) eines anderen Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum (Island, Lichtenstein, Norwegen) oder
c) eines Drittstaates, dem die Bundesrepublik Deutschland und die Europäische Union vertraglich einen entsprechenden Anspruch auf Anerkennung der Berufsqualifikationen eingeräumt haben (Schweiz),
besitzen und es müssen die gesetzlichen Voraussetzungen für die Berufung in das Beamtenverhältnis zu Beginn des Vorbereitungsdienstes vorliegen.

Weitere Anforderungskriterien:

Ausgeprägte Kooperationsbereitschaft, Teamfähigkeit und persönliche Belastbarkeit
Fähigkeit zum analytischen und konzeptionellen Denken
Interesse an der Wahrnehmung von Führungsaufgaben
Gutes schriftliches und mündliches Ausdrucksvermögen
Verständnis für technische und wirtschaftliche Zusammenhänge
Bundesweite Mobilität


Besondere Hinweise

Nach Abschluss ist die Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Probe als Technische/r Regierungsoberinspektor/in vorgesehen.

Bewerbungen von Frauen sind ausdrücklich erwünscht. Bei gleicher Qualifikation werden Frauen nach Maßgabe des § 8 BGleiG bevorzugt berücksichtigt.

Schwerbehinderte Menschen werden bei gleicher fachlicher Eignung bevorzugt eingestellt. Es wird nur ein Mindestmaß an körperlicher Eignung verlangt.


Die Ausschreibung stammt zwar von einer Bundesebehörde, aber diese hat zumindest ihren Sitz in Bayern ;-)
"Ungerechtigkeit ist relativ leicht zu ertragen, Gerechtigkeit tut weh." (Henry Louis Mencken)
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