Februar2018 hat geschrieben: ↑1. Mär 2019, 08:47
Vielen Dank, natürlich habe ich mich seit Jahren mit der Laufbahnverordnung auseinandergesetzt und es geht hier nicht darum, wie toll ich bin, sondern dass wir Beamte in Berlin gegenüber den Angestellten im Nachteil sind. Und wenn ich seit 20 Jahren immer mit 1-2 beurteilt wurde, meine Dienststelle aber sich weigerte, mich für den gD vorzuschlagen, weil sie mich auf der jetzigen Position nicht verlieren möchte, ich nicht mehr als höchstes 3 Krankheitstage im Jahr habe, ich aber auf Grund der Laufbahnverordnung selbst keine Möglichkeit habe, um in den gD zu kommen, dann ist es selbstverständlich klar, dass man unzufrieden ist! Mich hier abzustempeln, dass ich nur Anspruchsdenken habe, finde ich eine unglaubliche Frechheit!
Wenn Du tatsächlich einmal in den gehobenen Dienst aufsteigen solltest, empfehle ich Dir nicht im Personalamt tätig zu werden.
Es werden mal wieder zwei wesentlich nicht vergleichbare Sachverhalte versucht miteinander zu vergleichen. Tarifbeschäftigte werden aufgrund ihrer dauerhaft auszuübenden Tätigkeit bezahlt, der Beamte anhand seines Statusamtes alimentiert. Wenn Du der Auffassung bist, gegenüber dem Tarifbeschäftigten im Nachteil zu sein, beantrage Deine Entlassung und begehre einen Arbeitsvertrag. Dann müsstest Du schließlich grundsätzlich zufrieden sein...
Ich kenne nicht das Laufbahnrecht in Berlin, aber Du darfst Dich und das Vorgehen Deines Dienstherrn nur mit den übrigen Beamten vergleichen. Und da vermute ich wird der Dienstherr keine Ungleichbehandlung vornehmen. Die Tarifbeschäftigen als Vergleichsgrundlage für die in Deinen Augen unverhältmismäßig hohen Hürden des Erwerbs der Laufbahnbefähigung für den gehobenen Dienst heranzuziehen, das ist in meinen Augen die unglaubliche Frechheit. Und nicht das, was Frau M. schrieb.
Mit Abitur hast Du grundsätzlich die Voraussetzung, die Laufbahn des gehobenen Dienstes einzuschlagen. Aus den Dir bekannten Gründen hast Du eine Urkunde für den mittleren Dienst angenommen. Nun musst Du Dich an die Regeln halten, die es anscheinend in Berlin für den Aufstieg gibt. Oder beantrage, wie ich oben bereits schrieb, die Entlassung und lasse Dich als Tarifbeschäftiger einstellen. Dann steht Dir - da Du in Deinem Eingangspost darauf verwiesen hast - sogar die EG 11 offen. Und dies sogar mit der Ausbildung im mittleren Dienst... Und bevor Du jetzt schreibst, dass dies nicht möglich ist, verweise ich auf meinen ersten Satz: werde nicht im Personalamt tätig.