Sofern die Nachzahlung als sonstiger Bezug behandelt wird, wird das so oder so passieren. Über die Einkommensteuererklärung 2019 wird das über das Jahr ausgeglichen und man bekommt 2020 einen erheblichen Teil zurück. Der Schadenersatz kann sich also nur auf den Steueranteil beziehen, den man in 2019 insgesamt mehr abführen musste im Vergleich zur regulären Auszahlung in den Vorjahren. Je nach individueller Steuerquote, kann das schon ein netter Betrag sein. Man kann das ja mit einem Steuerrechner im Netz grob simulieren.
Ob sich am Ende Steuerberater, Anwalt, ggf. Gericht, Nerven, Stress, ... lohnen, muss man selbst wissen.