Meine Situation ist etwas kompliziert. Zur Zeit habe ich eine E9 Stelle, bin aber BaL mit derzeit faktisch A9gD. Es besteht jetzt für mich die Möglichkeit eine Stelle im gD zu erhalten, die bisher noch nicht beamtenrechtlich bewertet ist, aber mindestens eine A10 wäre (das ist fix). Die Stelle würde nach meiner Besetzung bewertet werden. Ich würde die Stelle theoretisch gerne annehmen. Was wäre nun aber, wenn ich zwischenzeitlich (was ich nicht ausschließen kann) schwanger werden würde... möglicherweise könnte es zu Überschneidungen kommen, da wir schon länger probieren

Könnte man dann meine Stellenbesetzung rückgängig machen? Oder könnte sich die Behörde dann sperren, die Stelle beamtenrechtlich für mich zu bewerten? Und macht es grundsätzlich einen Unterschied ob ich auf meiner alten oder neuen Stelle in Elterngeld gehe, bezahlt werde ich ja immer nach dem Einstiegsamt gD oder würden Beförderungszeiten in der Elternzeit weiter laufen? Danke
