am 01.09. diesen Jahres beginnt meine Ausbildung für den mittleren Dienst in einem sächsischen Finanzamt. Da ich mir allerdings jetzt schon Gedanken über die Zukunft mache und nicht auf ewig im mittleren Dienst bleiben möchte, würde ich gerne mal wissen, welche Möglichkeiten ich habe, in den gehobenen Dienst aufzusteigen.
Als Voraussetzung bringe ich die Fachhochschulreife mit (ich weiß, ich hätte mich gleich für den gehobenen Dienst bewerben sollen aber leider war die Bewerbungsfrist für dieses Jahr bereits abgelaufen

Ich habe mir daher 3 Möglichkeiten überlegt, wie ich den Aufstieg in den gehobenen Dienst schaffen kann. Da ich keine Ahnung habe, welche meiner Ideen auch nur halbwegs realitisch ist, bitte ich euch, mich in dieser Angelegenheit zu unterstützen!

1. Interner Auftstieg
Wie ich so gelesen habe, kommt diese Möglichkeit erst nach Jahren in Betracht, wobei auch nur ein ganz kleiner Prozentsatz der potentiellen Berwerber berücksichtigt wird.
2. Ein Studium an der FHSV in Meißen
Dies wäre der Weg, den ich jetzt gegangen wäre, um in den gehobenen Dienst zu kommen. Wie sieht es allerdings nach den 2 Jahren aus, wenn ich meine Ausbildung abgeschlossen habe? Werde ich da, die entsprechenden Leistungen vorausgesetzt, bevorzugt aufgenommen oder werde ich wie ein ganzer normaler Bewerber behandelt? Und wie sieht es mit den Bezügen aus - bekomme ich die Bezüge, mit denen ich nach der Ausbildung im mittleren Dienst starten würde oder müsste ich mich da mit dem zufrieden geben, was ein Beamtenanwärter für den gehobenen Dienst bekommt?
3. Ein Fernstudium an der FernUniversität Hagen
Meiner Ansicht nach auch keine schlechte Variante, allerdings bin ich mir nicht im Klaren, ob ich einen Anspruch auf eine Übernahme in den gehobenen Dienst habe, wenn ich das Studium erfolgreich abgeschlossen habe?!
Wie ihr seht sind das eine ganze Menge an Fragen und ich würde mich freuen, wenn ihr mir bei der Beantwortung helfen könntet!
