Modernisierung Besoldungsstruktur Bundesebene
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Modernisierung Besoldungsstruktur Bundesebene
Hallo und guten Abend miteinander,
wie ich auf dem Internetauftritt des Verband der Beschäftigten der obersten und oberen Bundesbehörden e. V. im dbb beamtenbund und tarifunion (kurz: VBOB) entnehmen konnte, soll es lt. Innenstaatssekretär zu einer Modernisierung der Besoldungsstruktur auf Bundesebene kommen.
Auch die Zulagen und die Wochenarbeitszeit von 41 Stunden, welche nicht in „Stein gemeißelt“ sind, werden angesprochen. Wäre ja super. Bin mal gespannt, was sich in diesem Paket alles wiederfinden wird...
Weitere Imfos gerne hier posten.
Quelle:
https://www.vbob.de/aktuelles/news/deut ... n-dienst0/
wie ich auf dem Internetauftritt des Verband der Beschäftigten der obersten und oberen Bundesbehörden e. V. im dbb beamtenbund und tarifunion (kurz: VBOB) entnehmen konnte, soll es lt. Innenstaatssekretär zu einer Modernisierung der Besoldungsstruktur auf Bundesebene kommen.
Auch die Zulagen und die Wochenarbeitszeit von 41 Stunden, welche nicht in „Stein gemeißelt“ sind, werden angesprochen. Wäre ja super. Bin mal gespannt, was sich in diesem Paket alles wiederfinden wird...
Weitere Imfos gerne hier posten.
Quelle:
https://www.vbob.de/aktuelles/news/deut ... n-dienst0/
Re: Modernisierung Besoldungsstruktur Bundesebene
BMI legt dbb Entwurf eines Besoldungsstrukturenmodernisierungsgesetzes (BesStMG) sowie den Entwurf einer Verordnung zur Änderung dienstrechtlicher Verordnungen vor.
Weitere Informationen vom 29.01.2019 sind auf dem Internetauftritt des BDZ (Deutsche Zoll- und Finazgewerkschaft) ersichtlich:
Quelle:
https://www.bdz.eu/medien/nachrichten/d ... veror.html
Weitere Informationen vom 29.01.2019 sind auf dem Internetauftritt des BDZ (Deutsche Zoll- und Finazgewerkschaft) ersichtlich:
Quelle:
https://www.bdz.eu/medien/nachrichten/d ... veror.html
Re: Modernisierung Besoldungsstruktur Bundesebene
Synopse mit Änderungen:
http://www.vbb-bmvg.de/download/20190123_info01_bestmg_anlage2.pdf
http://www.vbb-bmvg.de/download/20190123_info01_bestmg_anlage2.pdf
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Re: Modernisierung Besoldungsstruktur Bundesebene
Würde mich als Vater von drei Kindern interessieren, wie das mit dem Familienzuschlag 1 und 2 real aussieht. Bestandsschutz für den bisherigen Verheiratetenzuschlag?
Re: Modernisierung Besoldungsstruktur Bundesebene
Konkrete Zahlen scheint es ja leider noch nicht zu geben. Habe gelesen, der Verheiratetenzuschlag würde halbiert werden, Zuschläge für Kind 1 und 2 sollen angeblich "deutlich" erhöht werden. In Summe bleibt es also (hoffentlich!) beim Alten.Torquemada hat geschrieben: ↑10. Feb 2019, 23:25 Würde mich als Vater von drei Kindern interessieren, wie das mit dem Familienzuschlag 1 und 2 real aussieht. Bestandsschutz für den bisherigen Verheiratetenzuschlag?
Zum Bestandsschutz ist aber § 74 (neu) interessant:
§ 74
Übergangsregelung zum Familienzuschlag
(1) Verringern sich durch die Änderung der §§ 39 und 40 zum 1.
September 2020 die Bezüge, erfolgt ein Ausgleich durch eine ruhegehaltfähige
Überleitungszulage. Sie wird in Höhe des Unterschiedsbetrages zwischen der Summe der nach § 40 im September 2020 zustehenden Familienzuschläge und dem Familienzuschlag, der nach § 40 in der bis 31. August 2020 geltenden Fassung im September 2020 zugestanden hätte, gezahlt. Soweit die Überleitungszulage für entfallende Kinderanteile im Familienzuschlag gezahlt wird, ist sie nicht ruhegehaltfähig.
(2) Die Überleitungszulage verringert sich nach jeweils acht Monaten um jeweils ein Drittel ihres Ausgangsbetrages. Bei verwitweten Besoldungsempfängern entfällt die Verringerung; sie wird in voller Höhe für die Dauer von 24 Monaten gezahlt und entfällt dann.
(3) Im Fall der Änderung des Familienstandes entfällt die Überleitungszulage. Endet der Anspruch auf Familienzuschlag 2 für ein berücksichtigungsfähige Kind, wird die Überleitungszulage in der Weise neu festgesetzt, als wäre das Kind bereits im September 2020 nicht berücksichtigt worden. Der neu festgesetzte Betrag wird ab dem ersten Monat nach dem Wegfall des Familienzuschlags 2 gezahlt. Erhöhungen beim Familienzuschlag 2 aufgrund der Berücksichtigung weiterer Kinder bleiben unberücksichtigt. Die Verringerung nach Absatz 2 bleibt unberührt.
Re: Modernisierung Besoldungsstruktur Bundesebene
wenn ich nach gesetzentwurf BesStmg google kommt als 2 Treffer die "BesStMG Anlage 1 - VBB BMVg"
www.vbb-bmvg.de/download/20190123_info01_bestmg_anlage1.pdf
Hierin ist zu finden,
Familienzuschlag 1 74,68 €
für das erste und zweite Kind jeweils 247,66 €
ab dem dritten Kind je Kind 397,74
Bedeutet bei verheiratet mit 2 Kindern gibt es dann 570 € anstelle von momentan 387,53 € wenn ich es richtig sehen
www.vbb-bmvg.de/download/20190123_info01_bestmg_anlage1.pdf
Hierin ist zu finden,
Familienzuschlag 1 74,68 €
für das erste und zweite Kind jeweils 247,66 €
ab dem dritten Kind je Kind 397,74
Bedeutet bei verheiratet mit 2 Kindern gibt es dann 570 € anstelle von momentan 387,53 € wenn ich es richtig sehen
Re: Modernisierung Besoldungsstruktur Bundesebene
Ach danke, hab ich auf die Schnelle nicht gefunden.
Re: Modernisierung Besoldungsstruktur Bundesebene
Wenn diese Beträge so kommen, dann eher nichtTorquemada hat geschrieben: ↑10. Feb 2019, 23:25 Würde mich als Vater von drei Kindern interessieren, wie das mit dem Familienzuschlag 1 und 2 real aussieht. Bestandsschutz für den bisherigen Verheiratetenzuschlag?
Mist, dann muss ich ja doch noch heiraten? - hmm, für 75 Euro brutto? Ich weiß nicht
Re: Modernisierung Besoldungsstruktur Bundesebene
Also erhlich? Ich bin Bundesbeamter A10 und (nur) verheiratet ohne Kinder. Es sind nur Nachteile für mich. Gar keine Erhöhung von irgendetwas. Genau das Gegenteil, mein Zuschlag fürs Verheiratetsein wird sogar halbiert. Richtig profitieren werden Beamten im Polizei- und Zolldienst!! Der "normal" Bundesbeamter, der in einer normalen Bundesbehörde (in meinem Fall IT) muss sogar mit Abzügen rechnen.
Ja, die Fachkräftegewinnungsprämie! Die steht nur auf dem Papier. Ich war bisher bei drei Bundesbehörden und bei 3 von 3 steht sowas nur auf Papier. Angewendet wird es NIE! Habe noch von keiner IT-Fachkraft gehört, die so eine Prämie je bekommen hat. Nicht mal eine IT-Zulage!
Muss ich jetzt unbedingt zwei Kinder machen, damit ich von dieser Änderung profitieren kann ohne aus dieser Sache einen Nachteil zu ziehen?
Ich finde es nicht gut!
Ja, die Fachkräftegewinnungsprämie! Die steht nur auf dem Papier. Ich war bisher bei drei Bundesbehörden und bei 3 von 3 steht sowas nur auf Papier. Angewendet wird es NIE! Habe noch von keiner IT-Fachkraft gehört, die so eine Prämie je bekommen hat. Nicht mal eine IT-Zulage!
Muss ich jetzt unbedingt zwei Kinder machen, damit ich von dieser Änderung profitieren kann ohne aus dieser Sache einen Nachteil zu ziehen?
Ich finde es nicht gut!
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Re: Modernisierung Besoldungsstruktur Bundesebene
Ich habe drei Kinder und die kosten viel Geld. Zwei Kinder brauchst du nicht, um von der Änderung zu profitieren. Du kennst ja deine Situation als DINK.
Der Bund geht hier offenbar einen Weg, der den Verheiratetenzuschlag (für was ist der eigentlich?) zugunsten der Kinderförderung reduziert. Selbiges wird von verschiedenen Seiten auch steuerrechtlich für das Ehegattensplitting angedacht.
Re: Modernisierung Besoldungsstruktur Bundesebene
Aber du bekommst doch auch ca.1.000 €uronen jeden Monat zusätzlich für deine 3 Kinder. Wieso kommst du damit nicht klar?
Ich habe auch 3 erwachsene Kinder und bedauere das ich damals nicht mehr in die Welt gesetzt habe.
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Re: Modernisierung Besoldungsstruktur Bundesebene
Re: Modernisierung Besoldungsstruktur Bundesebene
Nein hast du nicht. Habe ich bloß vorschnell in deine Aussage reininterpretiert.Torquemada hat geschrieben: ↑12. Feb 2019, 10:32 Habe ich irgendwo geschrieben, dass ich "damit nicht klar komme"?
Re: Modernisierung Besoldungsstruktur Bundesebene
Wer sich die Mühe macht und mal die 71 Seiten der Anlage 1 durchliest sieht, warum der Referentenentwurf die Änderung des Familienzuschlags so gestaltet. Der gesamte Zuschlag gehört nämlich zum Alimentationsprinzip und da gibt es wohl mittlerweile ein bisschen was an Rechtsprechung, was die Höhe der Alimentation für die Ehe allein in Zweifel zieht. Zudem gibt es mittlerweile weitere Formen der Partnerschaft, die zu Zeiten der Begründung des FZ noch nicht denkbar waren, denen der Dienstherr aber nun Rechnung trägt, indem er die Alimentation auf diejenigen umstellt, denen sie vom Sinn her schon immer besonders zu Gute kommen sollten - also den Kindern.
Ja, nach 24 Monaten wird das für eine nicht unerhebliche Anzahl an Beamten spürbar weniger Geld bedeuten, mit Blick auf die aktuelle Regierungspolitik der Familienstärkung ist aber auch dieser Schritt konsequent und bringt einer Familie mit 2 Kindern nahezu 200 Euro mehr im Monat brutto.
Ja, nach 24 Monaten wird das für eine nicht unerhebliche Anzahl an Beamten spürbar weniger Geld bedeuten, mit Blick auf die aktuelle Regierungspolitik der Familienstärkung ist aber auch dieser Schritt konsequent und bringt einer Familie mit 2 Kindern nahezu 200 Euro mehr im Monat brutto.