Telemichi hat geschrieben: ↑27.01.2019 15:24
Betriebsrat hat aber im Falle einer Versetzung kein Mitbestimmungsrecht, auch wenn der BR nicht zustimmt ist eine Versetzung zu vollziehen.
beteiligt werden beide Betriebsräte, der Betriebsrat der abgebenden Einheit, der Betriebsrat der aufnehmenden Einheit, ich habe mich beim Betriebsrat der aufnehmenden Einheit mal erkundigt, welche Gründe für eine Ablehung erforderlich sind, deutlich wurde mir mitgeteilt, dass weder meine Schwerbehinderung, noch Hauseigentum oder geringe Zeit bis zum Ruhestand dazu führen, dass der Einstz abgelehnt wird. Der Arbeitgeber erwartet halt notfalls, dass man und die Familie an die neue Arbetsstelle zieht. Ich habe mich dann für einen Wohnortnahen Einsatz bei einer anderen Bundesbehörde über Abordnung entschieden und Altersteilzeit bis zum Ruhestand
Zitiere bitte richtig. Du machst den gleichen Fehler wie "Telekom-Beamter" ...
Schätze, dass als Grund für die Ablehnung der Zuweisung nur persönliche gesundheitliche Gründe ("Kirchturmattest") und familiäre Verpflichtungen (Betreuung, Pflege von Angehörigen) vorgebracht werden können. Wohneigentum mag in diesem Zusammenhang eine Rolle spielen, ansonsten kann man ja umziehen oder einen doppelten Haushalt führen (per Konzernrichtlinien geregelt).
Telemichi hat geschrieben: ↑27.01.2019 20:30
Was ist ein "Kirchturmattest" ?
Darunter wird landläufig ein Attest verstanden, dass dem Beamten einen nur eingeschränkten geographischen Radius um seinen Wohnort als möglichen Einsatzort bescheinigt. Der Beamte wohnt z.B. in Frankfurt und die Telekom findet (wie üblich) keine Einsatzmöglichkeit für ihn. Ein ärztliches Attest (häufig eines Psychiaters) bescheinigt nun, dass ihm Umzug und Arbeit außerhalb des Tagespendelbereichs nicht zumutbar sind.
Also ich bin noch in Abordnung, soll aber im Herbst nach Köln, da meine Abordnung zu Ende geht.
Wie sieht es praktisch mit der Versetzung aus? Da ich 400 km von Köln entfernt wohne, kommt tägliches pendeln für mich nicht in Frage. So viel ich weiß, stellt die Telekom für 6 Monate eine Unterkunft zur Verfügung, und danach?
Trägt man nach den 6 Monaten alle Kosten alleine? Das wären die Unterkunft und die Heimfahrten am Wochenende.
Das wäre aber eine empfindliche finanzielle Belastung. Da zahlt man so zu sagen noch drauf.
Telemichi hat geschrieben: ↑29.01.2019 12:52
Also ich bin noch in Abordnung, soll aber im Herbst nach Köln, da meine Abordnung zu Ende geht.
Wie sieht es praktisch mit der Versetzung aus? Da ich 400 km von Köln entfernt wohne, kommt tägliches pendeln für mich nicht in Frage. So viel ich weiß, stellt die Telekom für 6 Monate eine Unterkunft zur Verfügung, und danach?
Trägt man nach den 6 Monaten alle Kosten alleine? Das wären die Unterkunft und die Heimfahrten am Wochenende.
Das wäre aber eine empfindliche finanzielle Belastung. Da zahlt man so zu sagen noch drauf.
Darf ich mal fragen, wann Deine Abordnung endet? Es erscheint mir sehr früh, dass Du jetzt schon eine Zuweisung nach Köln vorliegen hast obwohl wir erst Anfang des Jahres haben. Also Herbst heisst für mich frühestens September/Oktober. Hat es vorher Gespräche mit Dir gegeben? Es könnte doch sein, dass Du aktuell Bewerbungen bei anderen Behörden laufen hast?
Telemichi hat geschrieben: ↑29.01.2019 12:52
Trägt man nach den 6 Monaten alle Kosten alleine? Das wären die Unterkunft und die Heimfahrten am Wochenende.
Schau mal in die Konzernrichtlinien oder in den TV Ratio.
Ich meine für die Doppelte Haushaltsführung gibt es 1 oder 2 Heimfahrten im Monat und / oder Fahrkosten- und Zeitzuschläge über den TV Ratio. Die Dauer ist dort m.W. auch geregelt. Ich glaube es sind 3 Jahre gem. TV Ratio. Steuerlich absetzbar ist der Spaß natürlich auch, wobei die Erstattungen des AG natürlich gegengerechnet werden müssen.
Telemichi hat geschrieben: ↑29.01.2019 12:52
Also ich bin noch in Abordnung, soll aber im Herbst nach Köln, da meine Abordnung zu Ende geht.
Wie sieht es praktisch mit der Versetzung aus? Da ich 400 km von Köln entfernt wohne, kommt tägliches pendeln für mich nicht in Frage. So viel ich weiß, stellt die Telekom für 6 Monate eine Unterkunft zur Verfügung, und danach?
Trägt man nach den 6 Monaten alle Kosten alleine? Das wären die Unterkunft und die Heimfahrten am Wochenende.
Das wäre aber eine empfindliche finanzielle Belastung. Da zahlt man so zu sagen noch drauf.
Darf ich mal fragen, wann Deine Abordnung endet? Es erscheint mir sehr früh, dass Du jetzt schon eine Zuweisung nach Köln vorliegen hast obwohl wir erst Anfang des Jahres haben. Also Herbst heisst für mich frühestens September/Oktober. Hat es vorher Gespräche mit Dir gegeben? Es könnte doch sein, dass Du aktuell Bewerbungen bei anderen Behörden laufen hast?
Ein so frühe Information bzw. Zuweisung ist doch für alle Beteiligten optimal. Dem Mitarbeiter ist frühzeitig bekannt, wohin die Reise geht. Das Unternehmen kann frühzeitig die Übernachtungsmöglichkeiten im Boardinghouse einplanen. Die Büroflächen und technische Ausstattung in den Büros kann rechtzeitig geplant, aufgebaut und voll funktionsfähig bereit gestellt werden. Die Betriebsräte können rechtzeitig beteiligt werden. Evtl. besteht die frühzeitige Klagemöglichkeit. Evtl. kann der Mitarbeiter seine Bewerbungen für ortsnahe Alternativen intensivieren. Die Überlegungen zum Vorruhestand, Altersteilzeit können konkretisiert und durch Versorgebezügeabfragen durchgerechnet werden. Es ergeben sich keine Einsatzlücken, keine Phasen, in denen man jeden Tag auf den Postboten wartet, auf unliebsame Mitteilungen zum kurzfristigen Einsatz. Auch eine frühzeitige Suche nach günstigem Wohnraum in Köln, ggf. über Makler ist von Vorteil.
bald Altersteilzeit hat geschrieben: ↑31.01.2019 20:32
Auch eine frühzeitige Suche nach günstigem Wohnraum in Köln, ggf. über Makler ist von Vorteil.
Leicht zynisch...
was ist daran zynisch, zu schreiben, dass es gut ist, sich rechtzeitig um Wohnraum im Ballungsgebiet Köln/Bonn zu kümmern. Wer pendeln will oder muss, muss sich doch mit dem Thema der Unterkunft während der Woche am neuen Arbeitsort auseinandersetzen. Soll es ein WG Zimmer sein, eine kleine Wohnung,möbliert. Fahrzeit zwischen Wohnung und neuer Arbeitsstelle, finanzieller Rahmen, etc.
Ich war mehrfach selbst betroffen, teilweise nur mit einem Vorlauf von 10 Tagen bis zum Einsatz am neuen Wohnort. Aber sicher wird es jeder für sich selbst entscheiden, wie schnell er sich an Veränderungen anpassen will.
bald Altersteilzeit hat geschrieben: ↑01.02.2019 07:35
Ich war mehrfach selbst betroffen, teilweise nur mit einem Vorlauf von 10 Tagen bis zum Einsatz am neuen Wohnort.
Das ist unglaubwürdig, selbst wenn man die Zustände bei der Telekom kennt.
Im Boardinghouse sind vom Arbeitgeber angemietete Wohnungen, es sollen z.B. in Bonn Mehlem welche sein, ich hatte mal eine Wohnung im Boardinghouse Bonn Bad Godesberg. Am ersten Arbeitstag habe ich die Schlüssel für die Wohnung erhalten, Bettwäsche war vorhanden. Regelmäßig wurde die Wohnung geputzt, TV und kleine Küche war vorhanden. Tiefgaragenplatz auch. Man hat damit ca. 1/4 Jahr Zeit, in Ruhe eine eigene Wohnung zu suchen.