Einseitige Taubheit - Amtsarzt Verbeamtung

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DerHagn
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Re: Einseitige Taubheit - Amtsarzt Verbeamtung

Beitrag von DerHagn »

Gerda Schwäbel hat geschrieben: 15. Jan 2019, 13:25
DerHagn hat geschrieben: 15. Jan 2019, 08:27 Der Prognosezeit raum der eintretenden DU ist doch bis Pensionsbeginn. …
Wenn es um die Zulassung zum Vorbereitungsdienst geht, dann ist Prognosezeitraum der Zeitraum bis zur Laufbahnprüfung. Nach meiner Erinnerung war das schon vor mehr als 40 Jahren so - jedenfalls in dem Bereich, in dem ich damals tätig gewesen bin.
Okay, das wusste ich nicht. Klingt jedoch vernünftig.
Nach eigener Erfahrung wird bei der Untersuchung auf Lebenszeit genauer geprüft als bei der Einstellung. War zumindest hier so...
geoschr
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Re: Einseitige Taubheit - Amtsarzt Verbeamtung

Beitrag von geoschr »

Ja es geht bei mir um die Zulassung zum Vorbereitungsdienst und ja es ist in frühster Kindheit (wahrscheinlich) durch eine MIttelohrentzündung passiert. Eine Erkrankung liegt nicht vor. Es ist bei mir "nur" ein Zustand, wo eine Änderung nicht zu erwarten ist.

Vielen Dank für die Antworten!
Skedee Wedee
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Re: Einseitige Taubheit - Amtsarzt Verbeamtung

Beitrag von Skedee Wedee »

geoschr hat geschrieben: 16. Jan 2019, 12:06 Ja es geht bei mir um die Zulassung zum Vorbereitungsdienst und ja es ist in frühster Kindheit (wahrscheinlich) durch eine MIttelohrentzündung passiert. Eine Erkrankung liegt nicht vor. Es ist bei mir "nur" ein Zustand, wo eine Änderung nicht zu erwarten ist.
Ich sehe ehrlich gesagt keine Probleme für den Termin beim Amtsarzt. Du musst Dich nur darauf einstellen, möglicherweise dreimal zum Amtsarzt geschickt zu werden:

1. Vor der Ernennung auf Widerruf.
2. Vor der Ernennung auf Probe.
3. GGfs. vor der Lebenszeitverbeamtung.

Viel Erfolg.
Postlerin
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Re: Einseitige Taubheit - Amtsarzt Verbeamtung

Beitrag von Postlerin »

Stell erstmal einen Antrag auf Schwerbehinderug und sag dem Amtsarzt, dass der Defekt seit der Kindheit vorliegt.

Den Antrag würde ich schon deshalb stellen, weil er dir mehr Sicherheit gibt. Das fehlende Gehör wird ja nicht wieder kommen und die 20% GdB hast du dann schon mal. Meiner Erfahrung nach wird es immer schwerer Prozente zu kriegen und sollte einem etwas passieren, was Folgeschäden nach sich zieht wie z. B. ein Autounfall, wird eine Vorerkrankung vergessen.
flyernils
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Re: Einseitige Taubheit - Amtsarzt Verbeamtung

Beitrag von flyernils »

Mal aus eigener Erfahrung:

Bei der ärztlichen Untersuchung vor Beginn der Laufbahnausbildung war meine einseitige Taubheit, die ich von Geburt an habe, praktisch kein Problem. Ich wurde allerdings noch zu einer ergänzenden Untersuchung bei einem HNO-Facharzt geschickt, wodurch sich die Tauglichkeit-Bestätigung wegen Terminproblemen um rund zwei Monate verzögerte, aber noch rechtzeitig vor Beginn der Laufbahnausbildung.

Beim HNO-Arzt war der Termin auch schnell erledigt, da ich auch einen ärztlichen Befund aus meiner Kindheit dabei hatte, laut dem die einseitige Taubheit seit Geburt besteht (Defekt im Innenohr), außer einem Hörtest gab es keine besonderen Untersuchungen dort.

Weitere Untersuchungen gab es seitdem nicht, ich wurde auch so Beamte auf Lebenszeit :D

Antrag auf Schwerbehinderung habe ich nie gestellt und bringt in diesem Zusammenhang vermutlich nichts.
Torquemada
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Re: Einseitige Taubheit - Amtsarzt Verbeamtung

Beitrag von Torquemada »

flyernils hat geschrieben: 22. Jan 2019, 22:03
Antrag auf Schwerbehinderung habe ich nie gestellt und bringt in diesem Zusammenhang vermutlich nichts.
Bringt grundsätzlich was, weil sich später dann durch die Addition mit anderen "Zipperlein" etwas ergeben kann.
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Ruheständler
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Re: Einseitige Taubheit - Amtsarzt Verbeamtung

Beitrag von Ruheständler »

Torquemada hat geschrieben: 23. Jan 2019, 10:47
flyernils hat geschrieben: 22. Jan 2019, 22:03
Antrag auf Schwerbehinderung habe ich nie gestellt und bringt in diesem Zusammenhang vermutlich nichts.
Bringt grundsätzlich was, weil sich später dann durch die Addition mit anderen "Zipperlein" etwas ergeben kann.
... es lohn sich immer vorsorglich einen Antrag zu stellen:
,,Das Schwerbehindertenrecht kennt nur einen Gesamtzustand der Behinderung, welcher sich im Gesamt - GDB ausdrückt, dieser kann bei mehreren zugleich vorliegenden Funktionsbeeinträchtigungen beruhen, ein GDB wird aber nur für den Gesamtzustand der Behinderung festgestellt, nicht etwa auch für einzelne Funktionsbeeinträchtigungen.
Bewertungsmaßstab für die einzelnen Funktionsbeeinträchtigungen sind die Versorgungsmedizinischen Grundsätze.

Gruß vom Ruheständler
meine Eltern sagten damals immer wieder:Junge mach aus Deinem Leben was anständiges, Ergebnis : Feinmechaniker, Soldat,Arbeiter,Angestellter,Beamter,Pensionär,was soll ich noch vollbringen ? für kreative Vorschläge bin ich offen ... :mrgreen:
Dienstunfall_L
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Re: Einseitige Taubheit - Amtsarzt Verbeamtung

Beitrag von Dienstunfall_L »

Ich erkenne keinen Grund, sich die GdB 20 jetzt bescheinigen zu lassen.
Die Bescheinigung hat aktuell keine Vorteile. Oder übersehe ich einen?

- Eine Unterstützung der SchwBV (SchwBVertretung) wäre fraglich und scheint mir aktuell nicht erforderlich. Anspruch auf Vertretung in wesentlichen dienstrechtlichen Belangen hat man mit GdB 20 nicht, da weder Schwerbehinderteneigenschaft noch Gleichstellung.
- Bei einer jederzeit möglichen späteren Beantragung werden die GdB 20 berücksichtigt, da unheilbare einseitige Taubheit. Sollte es bis dahin Änderungen der Bewertung geben (an VersMedV wird wieder etwas geändert zzt.), dann würden diese auch bei einem Verschlimmerungsantrag zugrunde gelegt werden (vgl. Handhabung nach letzter Änderung).
- Additionen von GdB gibt es in dem Sinne nicht. Variante 1: Tritt eine andere, weitere Funktionsstörung von GdB 10 hinzu, wird diese gar nicht addiert. Variante 2: Tritt eine Funktionsstörung am bisher gesunden Ohr hinzu, dann gilt völlig anderer GdB, s. paarige Organe. Zwischen diesen beiden Extremen gibt es weitere Varianten.

Welche Vorteile andere User darin sehen, den GdB 20 zu diesem Zeitpunkt zu sichern, habe ich nicht verstanden.
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