Nun gab es in den vergangenen Jahren bereits in mehreren Bundesländern Gerichtsurteile, welche die Haltung der Bundesländer unterstützten. Klagen auf Übernahme eines Arbeitgeberanteils - wie bei einem Angestelltenverhältnis - wurden stets abgewiesen.
Da ich von der Thematik persönlich betroffen bin, verfolge ich die Entwicklung natürlich sehr genau. Meine Lage sieht derzeit kurz gefasst so aus:
Nach Überweisung des monatlichen Krankenkassenbeitrages von rund 580 Euro, scheidungsbedingten Unterhaltszahlungen und Miete für eine 40qm-Wohnung in Oberbayern, bleiben mir als Landesbeamter noch rund 700 Euro monatlich zum Leben übrig. Diese gehen für Wohnnebenkosten, einen Kleinwagen für den Arbeitsweg, Benzin, Nahrungsmittel und Basis-Versicherungen drauf - private Altersvorsorge bleibt da nur ein frommer Wunsch.
Ich frage mich manchmal, wie angestellte oder verbeamtete Kollegen in ähnlichen Lebenssituationen und mit ein bis zwei Stufen niedrigeren Gehaltsstufen überhaupt noch klarkommen (die Mietsteigerungen werden uns in absehbarer Zukunft vor massive Probleme stellen - es gärt in der Bevölkerung. Aber das ist ein anderes Thema)

Nun bin ich auf folgende Artikel gestoßen:
https://www.sueddeutsche.de/wirtschaft/ ... -1.3621922
https://www.krankenkassenzentrale.de/ma ... rung-69923#
„In Hamburg hat der rot-grün regierte Senat seinen Beamten nun trotzdem ein unverbindliches Angebot gemacht. Wenn sie im kommenden Jahr doch lieber eine gesetzliche Krankenversicherung abschließen wollen, wird die Stadt ihnen die Hälfte der Beiträge bezahlen. Ganz so, als sei die Behörde ein privater Arbeitgeber“
Es würde mich interessieren, welche Meinung der Bayerische Beamtenbund und der dbb bei diesem Thema vertreten. Durch die Regelung in Hamburg wurden die Karten meiner Ansicht nach neu gemischt. Die Ungleichbehandlung der Beamten im Bundesgebiet wird immer grotesker. Ich gehe davon aus, dass das Hamburger Modell zukünftige Gerichtsentscheidung durchaus in der Hinsicht beeinflussen dürfte, früher oder später eine bundesweit einheitliche Regelung anzustreben. Vielleicht wäre genau jetzt die Gründung einer Interessengemeinschaft Betroffener von Vorteil. Mich würde Eure Meinung dazu sehr interessieren. Herzlichen Dank.