Hallo,
ich habe vor meiner Ausbildung im g.D. unterschrieben, dass ich einen nicht gerade unerheblichen Teil an Anwärterbezügen zurückzahlen muss, wenn ich innerhalb von 5 Jahren nach Beendigung der Ausbildung kündige.
Meine Frage ist nun, ob die 3 jährige Elterzeit auf diese 5 Jahre auch angerechnet wird oder ob ich wirklich volle 5 Jahre arbeiten muss um da wieder raus zu kommen???
Rückzahlung von Anwärterbezügen - Elternzeit
Moderator: Moderatoren
Es wäre erst mal interessant in welchem Bundesland du wohnst.
Außerdem verstehe ich nicht warum Du nach der Elternzeit die Beamtentätigkeit nicht mehr ausfüllen möchtest.
Naja jedem das seine
Als Beispiel füge ich mal einen Artikel für die bayrischen Kollegen an:
http://www.schwanger-in-bayern.de/aktue ... te/16.html
LG
Außerdem verstehe ich nicht warum Du nach der Elternzeit die Beamtentätigkeit nicht mehr ausfüllen möchtest.
Naja jedem das seine

Als Beispiel füge ich mal einen Artikel für die bayrischen Kollegen an:
http://www.schwanger-in-bayern.de/aktue ... te/16.html
LG
Hallo Terra,
erstmal danke für deine schnelle Antwort. Ich würde schon gerne weiter als Finanzbeamtin arbeiten. Mein Problem ist nur, das ich jetzt leider in Hessen arbeite aber dringend aus familiären Gründen nach Schleswig Holstein bzw. Hamburg müsste.
Da meine Versetzungsanträge zwar laufen, ich aber nicht von einem Erfolg ausgehe, mach ich mir natürlich Gedanken, wie ich aus der ganzen Sache recht kostengünstig rauskomme.
Weisst du vielleicht ob es in Hessen auch so eine Regelung gibt? habe im Netz leider nichts gefunden!
erstmal danke für deine schnelle Antwort. Ich würde schon gerne weiter als Finanzbeamtin arbeiten. Mein Problem ist nur, das ich jetzt leider in Hessen arbeite aber dringend aus familiären Gründen nach Schleswig Holstein bzw. Hamburg müsste.
Da meine Versetzungsanträge zwar laufen, ich aber nicht von einem Erfolg ausgehe, mach ich mir natürlich Gedanken, wie ich aus der ganzen Sache recht kostengünstig rauskomme.
Weisst du vielleicht ob es in Hessen auch so eine Regelung gibt? habe im Netz leider nichts gefunden!
Kann dir da leider nicht weiterhelfen zum einen müsste ich mich selbst erst einmal komplett mit dem Dienstrecht auseinandersetzen zum anderen ist durch die Verschiebung durch das Beamtenstatusgesetz in jedem Land neuerdings alles anders.... *War schon immer mein Traum, dass die Politik sogar Wettbewerb durch verschiedene Dienstregularien in den Ländern schafft* Mein Gott sind das alles hohle Früchte, unglaublich!!!
An deiner Stelle würde ich mir Hilfe bei einem Personaler von Euch holen oder die Rechtsstelle einer Gewerkschaft bzw. die Möglichkeit eines Anwaltes in Betracht ziehen.
Je nach dem, was deine favorisierte Anlaufstelle ist (Meine wäre die Personalstelle; wobei ich mit offenen Karten spielen würde und mitteilen würde, dass private Gründe den Umzug erfordern und Du dein Abwandern bedauerst)
LG
An deiner Stelle würde ich mir Hilfe bei einem Personaler von Euch holen oder die Rechtsstelle einer Gewerkschaft bzw. die Möglichkeit eines Anwaltes in Betracht ziehen.
Je nach dem, was deine favorisierte Anlaufstelle ist (Meine wäre die Personalstelle; wobei ich mit offenen Karten spielen würde und mitteilen würde, dass private Gründe den Umzug erfordern und Du dein Abwandern bedauerst)
LG
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Unmittelbar gesetzlich geregelt ist in diesem Zusammenhang nur § 59 Abs. 5 BBesG "Für Anwärter, die im Rahmen ihres Vorbereitungsdienstes ein Studium ableisten, kann die Gewährung der Anwärterbezüge von der Erfüllung von Auflagen abhängig gemacht werden."
Die heutige Praxis im Umgang mit bestimmten Fallgestaltungen und Sachverhalte hat sich im Laufe der Jahre und Jahrzehnte aus Erfahrungen (z. B. Gerichtsurteilen) herausgebildet.
Es wäre schon ein großer Zufall, hier jemanden zu finden, der sich in den Feinheiten dieser Materie auskennt. Im jetzigen Stadium halte ich es für völlig unnötig Anwälte, Gewerkschaften oder Personalräte ein zu beziehen. Ich halte auch die Personalstelle nicht für den richtigen Ansprechpartner. Über die Rückforderung entscheidet - davon gehe ich aus - die Bezügestelle, und damit ist diese genau die Stelle, die die verlässlichsten Auskünfte geben kann!
Ich würde in dieser Situation einen Brief an die Bezügestelle senden und fragen welche Folgen sich im Zusammenhang mit der Rückzahlungsverpflichtung ergeben, wenn ich schwanger werde, Elternzeit nehme, mich zur Kinderbetreuung unter Wegfall der Bezüge beurlauben lasse, wegen familiärem Wohnsitzwechsel aus dem Landesdienst bzw. ganz aus dem öffentlichen Dienst ausscheide ...
(Für hilfreich halte ich es, wenn in diesem Schreiben die Worte "kündigen" und "Kündigung" nicht auftauchen.
)
Viele Grüße
Gerda
Die heutige Praxis im Umgang mit bestimmten Fallgestaltungen und Sachverhalte hat sich im Laufe der Jahre und Jahrzehnte aus Erfahrungen (z. B. Gerichtsurteilen) herausgebildet.
Es wäre schon ein großer Zufall, hier jemanden zu finden, der sich in den Feinheiten dieser Materie auskennt. Im jetzigen Stadium halte ich es für völlig unnötig Anwälte, Gewerkschaften oder Personalräte ein zu beziehen. Ich halte auch die Personalstelle nicht für den richtigen Ansprechpartner. Über die Rückforderung entscheidet - davon gehe ich aus - die Bezügestelle, und damit ist diese genau die Stelle, die die verlässlichsten Auskünfte geben kann!
Ich würde in dieser Situation einen Brief an die Bezügestelle senden und fragen welche Folgen sich im Zusammenhang mit der Rückzahlungsverpflichtung ergeben, wenn ich schwanger werde, Elternzeit nehme, mich zur Kinderbetreuung unter Wegfall der Bezüge beurlauben lasse, wegen familiärem Wohnsitzwechsel aus dem Landesdienst bzw. ganz aus dem öffentlichen Dienst ausscheide ...
(Für hilfreich halte ich es, wenn in diesem Schreiben die Worte "kündigen" und "Kündigung" nicht auftauchen.

Viele Grüße
Gerda
Sehe ich anders die Bezügestelle entscheidet nicht über Rückzahlungen, dass macht der zuständige der Personalabteilung, der die Forderung dann der Bezügestelle mitteilt.
Anwalt war übrigens auch nicht so direkt gemeint i.S.v. Widerspruch - Klage mehr Erstberatung.
Außerdem helfen Personalrat oder Gewerkschaft meiner Ansicht nach in solchen Fragen gerne - naja entscheiden musst Du selbst
Anwalt war übrigens auch nicht so direkt gemeint i.S.v. Widerspruch - Klage mehr Erstberatung.
Außerdem helfen Personalrat oder Gewerkschaft meiner Ansicht nach in solchen Fragen gerne - naja entscheiden musst Du selbst