Dauerkrank bei Deutsche Post als Ang

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DerHagn
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Re: Dauerkrank bei Deutsche Post als Ang

Beitrag von DerHagn »

Es gibt Anspruchsvoraussetzungen für die diversen Rentenarten. Erfüllt man diese, bekommt man einen Bewilligungsbescheid. Erfüllt man diese nicht, bekommt man einen Ablehnungsbescheid. Dagegen kann man Rechtsmittel einlegen.
Wieso sollte ein "einfacher" SB gegen ein Gutachten/einen Gutachter entscheiden bzw. gar entscheiden dürfen? Ein Rentensachbearbeiter ist weder medizinisch geschult, noch kann er anhand der Akten über eine tEm/vEm entscheiden.
Siggi09
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Re: Dauerkrank bei Deutsche Post als Ang

Beitrag von Siggi09 »

DerHagn hat geschrieben: 10. Okt 2018, 09:02 Ein Rentensachbearbeiter ist weder medizinisch geschult, noch kann er anhand der Akten über eine tEm/vEm entscheiden.
Und das hindert die Behörde erst mal pauschal Ablehnungen zu verschicken? Wenn das nicht so wäre, würde niemand vor dem Sozialgericht seine Ansprüche durchsetzen (müssen) und Erfolg damit haben. Wenn das so wäre, wie bei einer Führerscheinprüfung, dann könnte man ja selbst einen Abgleich der Anspruchsvoraussetzungen machen, bzw. weiß schon vorher, dass es nicht reichen wird.
DerHagn
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Re: Dauerkrank bei Deutsche Post als Ang

Beitrag von DerHagn »

Bei den Verfahren vor dem Sozialgericht handelt es sich bestimmt meist um die Entscheidungen der Gutachter denke ich. Die Voraussetzungen prüft ja dann der Sachbearbeiter und theoretisch/praktisch auch die EDV.

Wir sind uns aber bestimmt einig, dass die Gutachter manchmal fragwürdig entscheiden (wie bei den Amtsärzten auch).

:)
Siggi09
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Re: Dauerkrank bei Deutsche Post als Ang

Beitrag von Siggi09 »

Dass dem Gutachter eine wichtige und in vielen Fällen entscheidende Rolle zukommt, soll nicht abgestritten werden. Welcher Sachbearbeiter kann / wird bei sonst eindeutiger Aktenlage gegen den Gutachter entscheiden? Wenn der Gutachter schon vorher "weiß", dass da ein Simulant nur wieder die Sozialkassen plündern will, wird er bestimmt immer wieder gerne für Gutachten herangezogen. Während der, der die Akten mit der Realität abgleicht in den meisten Fällen wohl zum gleichen Schluss kommen wird wie die behandelnden Ärzte. Aber ob man den öfter heranziehen wird, wenn die Quote noch nicht passt? Du siehst, ich traue dem System nicht.
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Ruheständler
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Re: Dauerkrank bei Deutsche Post als Ang

Beitrag von Ruheständler »

Siggi09 hat geschrieben: 10. Okt 2018, 15:46 Aber ob man den öfter heranziehen wird, wenn die Quote noch nicht passt? Du siehst, ich traue dem System nicht.
...Diese internen Verfahren werden auch gerne bei anderen Verwaltungen des öffentlichen Dienstes angewendet,wie z.B. bei Beurteilungen, es kann eben nicht nur gute bis sehr gute Beurteilungen von Beamten / Angestellten geben das interne System muss auch schlechte Mitarbeiter auswerfen,das ist kein Scherz dieses Verfahren wurde mir zur aktiven Zeit mal hinter vorgehaltener Hand von einem Entscheidungsträger mitgeteilt, oder eben bei Bewilligungen von GDB da kann man nicht einfach so ab GDB 50 aufwärts Bescheide erlassen,da wird auch intern gepokert, wenn der Antragsteller nicht zufrieden ist mit dem Bescheid ,kann er ja klagen,auch selbst erlebt der Gutachter des ärztlichen Dienstes hat meine Höherstufung auf GDB 50 befürwortet,der Sachbearbeiter hat abgelehnt,Fazit ich mit RA vor Gericht und Recht bekommen.
meine Eltern sagten damals immer wieder:Junge mach aus Deinem Leben was anständiges, Ergebnis : Feinmechaniker, Soldat,Arbeiter,Angestellter,Beamter,Pensionär,was soll ich noch vollbringen ? für kreative Vorschläge bin ich offen ... :mrgreen:
Siggi09
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Re: Dauerkrank bei Deutsche Post als Ang

Beitrag von Siggi09 »

Ruheständler hat geschrieben: 10. Okt 2018, 18:52 ... wenn der Antragsteller nicht zufrieden ist mit dem Bescheid ,kann er ja klagen,auch selbst erlebt der Gutachter des ärztlichen Dienstes hat meine Höherstufung auf GDB 50 befürwortet,der Sachbearbeiter hat abgelehnt,Fazit ich mit RA vor Gericht und Recht bekommen.
Sehe ich auch so. Es werden kaum 100% der Leute klagen, somit hat man Zeit gewonnen und auf das Quoten-Ziel eingezahlt. Eigentlich müssten Sozialgerichte in solchen Fällen Schadenersatz/Schmerzensgeld zusprechen und/oder die Behörde maßregeln wegen des willkürlichen, vorsätzlichen Rechtsbruches. Eigentlich müsste man erwarten können, dass Behörden sich aktiv im Rahmen des Rechts bewegen und sogar entsprechend beraten, so dass ein jeder ganz selbstverständlich das bekommt was ihm gesetzlich zusteht. In diesem System sind die Schwächsten gleich doppelt gear...t.
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