Beihilfe Hessen - von 55% auf 60 % durch Ehefrau verständnisproblem

Beihilfeforum, Reisekostenforum: Fragen zu Beihilfe, Reisekosten, Trennunngsgeld, ...

Moderator: Moderatoren

Volvictouchzitrone
Beiträge: 5
Registriert: 20.09.2018 10:43
Behörde:

Beihilfe Hessen - von 55% auf 60 % durch Ehefrau verständnisproblem

Beitrag von Volvictouchzitrone »

Guten Tag liebes Board.

Facts: Bundesland Hessen

Ich A10 habe ein Baby und habe deshalb 55 Prozent Beihilfe.
Nun dachte (Fehler!) ich durch eine Hochzeit steigt dieser Satz auf 60 %.

Ehefrau arbeitet nicht als Beamtin oder im ÖD sondern ist Angestellte in einem ganz normalen Betrieb.

Nun versagt mir die Beihilfe die 60 % weil meine Frau mehr wie den Grundfreibetrag von 8820 Euro im Jahr verdient. Das sind unter 800 Euro im Monat.
Ist dies die entscheidende Grenze? Ohne jemand zu nah treten zu wollen aber wer verdient in einem Arbeitsverhältnis welches er zu 100 Prozent ausübt weniger als 800 Euro im Monat ?

Ich dachte der Staat möchte die Familiengründung unterstützen deshalb wird stupide 5 Prozent für ein Baby abgezogen und 5 % wenn man Heiratet?! (war die Hochzeit jetzt umsonst :lol: :mrgreen:)

Lieben Gruß
Benutzeravatar
Ruheständler
Beiträge: 855
Registriert: 17.07.2013 22:24
Behörde: Zufluchtsort für häusliche Anlässe...
Geschlecht:

Re: Beihilfe Hessen - von 55% auf 60 % durch Ehefrau verständnisproblem

Beitrag von Ruheständler »

... Hessen scheint wirklich der Exot unter den beihilfezahlenden Bundesländern zu sein,die Landesregierung hat wohl das Prinzip der Alimentation seiner Beamten nicht so richtig verstanden,was bin ich froh das ich Bundesbeamter bin :mrgreen:
Gruß vom Ruheständler
meine Eltern sagten damals immer wieder:Junge mach aus Deinem Leben was anständiges, Ergebnis : Feinmechaniker, Soldat,Arbeiter,Angestellter,Beamter,Pensionär,was soll ich noch vollbringen ? für kreative Vorschläge bin ich offen ... :mrgreen:
connigra
Beiträge: 385
Registriert: 01.09.2017 17:23
Behörde:

Re: Beihilfe Hessen - von 55% auf 60 % durch Ehefrau verständnisproblem

Beitrag von connigra »

Scheinbar ist es in den Ländern verschieden geregelt.
Bayern: Aktiver Länderbeamter bekommt 50% Beihilfe, pensionierter Beamter 70%; das Kind 80% Beihilfe,
Ehegatte 70% Beihilfe wenn er nicht mehr als 18000€ Brutto verdient.
Bei uns Bundesbeamte ist das genauso geregelt wie bei den bayr. Länderbeamten.
Schau doch mal auf deinen Beihilfeantrag, was dort wegen den Höchstverdienstgrenzen des Ehegatten steht. Die 8820 € wären ja fast eine Diskriminierung gegenüber allen anderen Beamten.
v.g.
connigra
Beiträge: 385
Registriert: 01.09.2017 17:23
Behörde:

Re: Beihilfe Hessen - von 55% auf 60 % durch Ehefrau verständnisproblem

Beitrag von connigra »

Ei der bibsch,

ich habe jetzt im Netz nachgelesen - ihr armen Hessen....!Beamter zweiter Klasse - das ist ja ein Hammer, fast 10 000 € darf bei uns der Partner mehr verdienen und kommt noch in den Genuss der Beihilfe. Ich fass es nicht
Mit den Prozenten habe ich das so verstanden:
5% für den Ehegatten und 5 % fürs Kind, dass bei dir berücksichtigungsfähig ist. Google doch mal selbst unter Beihilfe Länderbeamte Hessen.
Volvictouchzitrone
Beiträge: 5
Registriert: 20.09.2018 10:43
Behörde:

Re: Beihilfe Hessen - von 55% auf 60 % durch Ehefrau verständnisproblem

Beitrag von Volvictouchzitrone »

Ja danke für eure Antworten dann liege ich doch nicht falsch.
Für jedes Kind gibts 5 Prozent Beihilfe für
mich mehr an Beihilfe
(bis max 70 Prozent) also vier Kinder drücken den Beihilfessatz von 50 auf 70 Prozent. Und dementsprechend von 50 auf 30 Prozent Privatversicherungsanteil.

Und pro fünf Prozent weniger Private KK kostet diese mich circa 35 Euro weniger pro Monat, mein Baby hat meinen Beitrag somit von 240 auf 205 Euro gedrückt 8-) (ohne selbst was damit zu tun zu haben).
Mein Sohn oder meine Ehefrau ebenfalls Beihilfeberechtigt werden zu lassen , der Zahn wurde mir schon recht früh gezogen. Nicht möglich.

Lieben Gruß euch allen.
Torquemada
Moderator
Beiträge: 3957
Registriert: 04.07.2012 13:08
Behörde: Ruheständler und Privatier
Geschlecht:

Re: Beihilfe Hessen - von 55% auf 60 % durch Ehefrau verständnisproblem

Beitrag von Torquemada »

Volvictouchzitrone hat geschrieben: 24.09.2018 22:21
Mein Sohn .....ebenfalls Beihilfeberechtigt werden zu lassen , der Zahn wurde mir schon recht früh gezogen. Nicht möglich.
Ist das auch eine hessische Speziallösung zur Kosteneinsparung? Stichwort Zahnprophylaxe...
Volvictouchzitrone
Beiträge: 5
Registriert: 20.09.2018 10:43
Behörde:

Re: Beihilfe Hessen - von 55% auf 60 % durch Ehefrau verständnisproblem

Beitrag von Volvictouchzitrone »

:) Wollte ihn Privat versichern lassen.

Dann kam ein Bescheid der Beihilfe dass sie dafür eine Ablehnung der (Gesetzlichen) Krankenkasse meiner Frau brauchen inklusive Begründung warum die Gesetzliche ihn nicht versichern kann.

Da sie (Gesetzliche Krankenkasse in diesem Fall die Barmer) ihn natürlich versichern können ("Familienversicherung"), konnte dieses Schreiben nicht von uns vorgelegt werden.
Dementsprechend wurde die Beihilfe abgelehnt. Ganz ablehnen ist wohl nicht möglich gewesen jedoch hätten sie von den Kosten nur circa die hälfte übernommen. Von 100 Euro Rechnungsgebühr hätte dann 40 Euro die PKV gezahlt. Die verbleibenden 60 Euro hätte die Beihilfe dann nur 50 % übernommen und ich wäre auf 30 Euro sitzen geblieben -> 1/3 jeder Arzt/Krankenhausrechnung selbst zu zahlen ist natürlich nicht sinnvoll.

Grenze wäre hier wieder die ominösen 8800 im Jahr verdienst der Mutter/Ehefrau gewesen.

Auf der einen Seite spare ich mir jetzt 65 Euro Private KK kosten für meinen Sohn, die gesetzliche meiner Frau ist ja kostenlos für ihn, auf der anderen Seite hätte ich diese 65 Euro gern investiert.
Torquemada
Moderator
Beiträge: 3957
Registriert: 04.07.2012 13:08
Behörde: Ruheständler und Privatier
Geschlecht:

Re: Beihilfe Hessen - von 55% auf 60 % durch Ehefrau verständnisproblem

Beitrag von Torquemada »

Aber eine Beihilfeberechtigung hat er trotzdem für die Leistungen, die die GKV nicht zahlt.
Gertrud1927
Beiträge: 531
Registriert: 28.06.2013 18:45
Behörde:

Re: Beihilfe Hessen - von 55% auf 60 % durch Ehefrau verständnisproblem

Beitrag von Gertrud1927 »

Hallo. Ich sehe das etwas anders.
Ich denke deine Frau ist Pflichtmitglied in einer GKV. Allein darum würde sie schon keine Beihilfe mehr bekommen. Auch wenn Sie weniger verdienen würde. Es wird dann immer auf Sachleistungen der GKV verwiesen. In Deiner Beihilfeverordnung §15 .2.2.a. Das ist auch im Bund so und ich nehme an auch in den Ländern. Wenn Sie selbstständig ist oder Freiberufler wäre ohne Sozialversicherungpflicht würde die Grenze von 8800 angewendet werden.
Durch Dein Kind bekommst Du 55% Beihilfe obwohl es in der GKV bei Deiner Frau ist. Bei fast allen anderen Beamten wird der Beihilfesatz nicht erhöht wenn ein Kind beim Partner in der Familienversicherung ist. Das ist für Dich doch eigentlich ein Vorteil.
Torquemada
Moderator
Beiträge: 3957
Registriert: 04.07.2012 13:08
Behörde: Ruheständler und Privatier
Geschlecht:

Re: Beihilfe Hessen - von 55% auf 60 % durch Ehefrau verständnisproblem

Beitrag von Torquemada »

Gertrud1927 hat geschrieben: 26.09.2018 19:38
Ich denke deine Frau ist Pflichtmitglied in einer GKV. Allein darum würde sie schon keine Beihilfe mehr bekommen. Auch wenn Sie weniger verdienen würde. Es wird dann immer auf Sachleistungen der GKV verwiesen..... Das ist auch im Bund so und ich nehme an auch in den Ländern.
Genau das stimmt für den Bund nicht. Eine GKV-Pflichtversicherte mit z.B. 1300 Euro brutto hat immer einen Anspruch. Denke da in der Realität an die Zahnprophylaxe.