Hallo,
ich arbeite jetzt seit 8 Jahren in einer kommunalen Behörde als Angestellter (E 9), ich habe davor meinen Vorbereitungsdienst als Beamter erfolgreich bestanden und besitze die beamtenrechtlichen Voraussetzungen zur Übernahme einer Beamtenstelle, habe mich danach nur auf eine Angestelltenstelle beworben. Ich habe ich habe mich jetzt auf eine Stelle beworben, die eine Beamtenstelle ist. Ich habe das Angebot diese Stelle zu übernehmen. Im Vorstellungsgespräch wurde mir jedoch gesagt, dass ich wenn ich die Stelle meinen Wunsch entsprechend als Beamter antreten würde, 3 Jahre Probezeit haben würde und auch nur A9 bekommen würde, statt A11, wie die Stelle ausgeschrieben wurden ist. Ich habe mich jetzt versucht schlau zu machen auch hier in Forum, ob das nur so möglich ist oder ob es auch einen anderen Weg geht, um vielleicht direkt als Beamter auf Probe mit A11 verbeamtet zu werden. Ich gehe davon aus dass mir die Beamtenstelle auf A9 angeboten wurde aufgrund des Eingangsamtes https://www.gesetze-im-internet.de/bbesg/__23.html im gehobenen Dienst. Andererseits habe ich auch in diesen Forum gelesen das andere Angestellte direkt eine höhere Eingruppierung angeboten bekommen haben: viewtopic.php?f=7&t=7412&p=45460&hilit= ... p45460oder viewtopic.php?f=7&t=5206&p=29999&hilit= ... ter#p29999
Gibt es eine Möglichkeit in einer Kommune direkt A11 Beamter auf Probe zu werden? Wenn ich A9 Beamter werden soll, habe ich kein Anspruch auf Beförderung, ist das richtig (auch wenn ich eine schriftliche Zusage erwirken würde)? Soll ich lieber die Stelle als E10 Erfahrungsstufe 4 annehmen?
Beamtenstelle nur mit geringeren Eingangsamt möglich?
Moderator: Moderatoren
Re: Beamtenstelle nur mit geringeren Eingangsamt möglich?
Eine kurze Einschätzung meinerseits dazu: Ja, der Dienstherr kann Dich bei besonderen Umständen in ein höheres als das Eingangsamt einsortieren, aber: Warum sollte er? Die Veranlassung wird meist leider nicht gesehen, das ist die Realität. Die Probezeit ist unabhängig davon, egal ob A9 oder in deinem Fall A10 die Probezeit bleibt. Beförderungen wären übrigens in der Probezeit ebenfalls möglich, aber ja, auch die werden i.d.R. nicht gemacht. Warum soll man seine Haushaltstitel unnötig strapazieren für einen kleinen Beamten.
Trotzdem, ich würde zur Verbeamtung raten (wenn es nicht gerade Sachsen ist), auf lange Sicht kommst Du besser raus, gerade hinsichtlich Altersversorgung und Co.
Trotzdem, ich würde zur Verbeamtung raten (wenn es nicht gerade Sachsen ist), auf lange Sicht kommst Du besser raus, gerade hinsichtlich Altersversorgung und Co.
- Baumschubser
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Re: Beamtenstelle nur mit geringeren Eingangsamt möglich?
Wo ist das Problem in Sachsen?
Re: Beamtenstelle nur mit geringeren Eingangsamt möglich?
Hallo,
die Einstiegsämter sind nunmal nach A9 besoldet. Es sei denn, es handelt sich um die Fachrichtung Feuerwehr oder Technische Dienste.
Manchmal ist auch eine Einstellung über dem ersten Eingangsamt möglich. Dazu z.B. in NDS 18 II NBG iVm 5 I NLVO. Das wäre halt zu prüfen.
Außerdem könnte die Probezeit auf 1 Jahr verkürzt werden, wenn Sie Zeiten beruflicher Tätigkeit vorweisen können, die nach Art und Bedeutung der Tätigkeit in der Laufbahn gleichwertig sind. EG 8 Tätigkeiten halte ich da für nicht ausreichend. Nur mal so als Beispiel.
Dazu kommt danach noch das Jahr Beförderungssperre.
VG
Frau M.
die Einstiegsämter sind nunmal nach A9 besoldet. Es sei denn, es handelt sich um die Fachrichtung Feuerwehr oder Technische Dienste.
Manchmal ist auch eine Einstellung über dem ersten Eingangsamt möglich. Dazu z.B. in NDS 18 II NBG iVm 5 I NLVO. Das wäre halt zu prüfen.
Außerdem könnte die Probezeit auf 1 Jahr verkürzt werden, wenn Sie Zeiten beruflicher Tätigkeit vorweisen können, die nach Art und Bedeutung der Tätigkeit in der Laufbahn gleichwertig sind. EG 8 Tätigkeiten halte ich da für nicht ausreichend. Nur mal so als Beispiel.
Dazu kommt danach noch das Jahr Beförderungssperre.
VG
Frau M.
Re: Beamtenstelle nur mit geringeren Eingangsamt möglich?
Eine Verbeamtung wird in der Regel im Eingangsamt vorgenommen. Soweit so gut.
Womit ich nicht einverstanden bin ist die Probezeit. Hier wäre die Zeit die man eine gleichwertige Tätigkeit (ich gehe mal davon aus das E9 das Äquivalent zum gehobenen Dienst ist) im öffentlichen Dienst durchlaufen hat anzurechnen, so dass nur noch die Mindestprobezeit rauskommt.
Womit ich nicht einverstanden bin ist die Probezeit. Hier wäre die Zeit die man eine gleichwertige Tätigkeit (ich gehe mal davon aus das E9 das Äquivalent zum gehobenen Dienst ist) im öffentlichen Dienst durchlaufen hat anzurechnen, so dass nur noch die Mindestprobezeit rauskommt.
Re: Beamtenstelle nur mit geringeren Eingangsamt möglich?
Sie können einen Antrag auf Verkürzung der Probezeit stellen. Der wird dann geprüft und beschieden und dann steht Ihnen der Rechtsweg offen.