Bei der Scheidung vor ca 20 Jahren wurde der Versorgungsausgleich errechnet und der betrug 390 Euro umgerechnet.
Nur bei jedem Plus meiner Pension bekam meine Ex-Frau immer ein Anteil ab. Dieser beträgt heut zu Tage 620 Euro.
Die Frage ist wohl, wie kann dies sein und wo kann ich die Grundlage dafür nachlesen. Eine größere Ungerechtigkeit
gibt es wohl nicht mehr.
Versorgungausgleich
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Re: Versorgungausgleich
Rechtsgrundlage ist § 57 Abs. 2 BeamtVG.
Nachdem sowohl die Versorgungsbezüge als auch die Renten(anwartschaft) dynamisiert sind, kann von Ungerechtigkeit wohl keine Rede sein.
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Re: Versorgungausgleich
Zusatz: Bei Soldaten ist Rechtsgrundlage § 55c Abs. 2 SVG.
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Re: Versorgungausgleich
Und das schöne ist: wenn sie dann gestorben ist wird weiterhin der Versorgungsausgleich abgezogen.
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Re: Versorgungausgleich
für mich ist das ein purer Hohn, dann braucht man ja letztlich keine Aufrechnung der Rentenbezüge.
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Re: Versorgungausgleich
Hallo zusammen,
hier steht auch etwas zu diesem Thema: viewtopic.php?f=4&t=9047&start=15
Schönes Wochenende wünscht
Ina123
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