Hat jemand praktische Erfahrungen mit den beantragten einer Erlaubnis für eine Nebentätigkeit.
An wenn muss ich mich wenden?
Wie lange dauert das?
Was muss ich beachten?
Gibt es aufgrund der Anordnung zu Jobservice Besonderheiten?
Viele Grüße
Nebentätigkeit
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Re: Nebentätigkeit
Hallo Jaschner,
wenn du zu Jobservice abgeordnet bist, sieht das schlecht aus mit Nebentätigkeiten.
Mir wurde damals beim Erstgespräch von meinem P-Berater gesagt, dass ich nicht auf die Idee kommen sollte eine Nebentätigkeit anzunehmen, da ich ja dann nicht mehr für eine Vermittlung zur Verfügung stehe.
Ich weiss natürlich nicht, wie es aussieht, wenn du eine Nebentätigkeit angibst, die ausserhalb deiner Bereitschaftszeiten liegt.
Gruß Watschenmann
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Re: Nebentätigkeit
Danke für die schnelle Antwort. Aber ich denke mal P Berater erzählen immer viel. Die Wirkliche Rechtslage kennen die aber meistens nicht.
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Re: Nebentätigkeit
Moin,
Erst mal vielen Dank für die Info. Dann werde ich mir das mal genau durchlesen.
Erst mal vielen Dank für die Info. Dann werde ich mir das mal genau durchlesen.
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Re: Nebentätigkeit
Moin,
Klar ich werde Euch auf den laufenden halten. Ich werde aber noch etwas abwarten bevor ich den Antrag stelle.
Klar ich werde Euch auf den laufenden halten. Ich werde aber noch etwas abwarten bevor ich den Antrag stelle.
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Re: Nebentätigkeit
Seit 1992 mache ich eine Nebentätigkeit. Probleme habe ich dadurch nie gehabt obwohl ich das bis heute nicht angemeldet habe. Nach den Richtlinien für Nebentätigkeiten hätte ich alles korrekt gemacht. Ich würde die Tätigkeit jetzt gerne anmelden und somit legalisieren aber ich habe angst das dann rauskommt wie lange ich das schon mache.
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Re: Nebentätigkeit
Uh, 26 Jahre durchgehender Verstoß gegen die Anmeldepflicht. Dann kannst auch hinschreiben, dass Du erst damit anfangen wirst. Das reissts dann auch nicht mehr raus wenn es rauskommt.
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Re: Nebentätigkeit
Oh, es gibt soviele Arten von (meldeflichtigen) Nebentätigkeiten. Vom Ehrenamt im Gemeinderat, von Vormundschaften bis hin zu den "entgeltlichen oder unentgeltlichen" Nebentätigkeiten. Die Nebentätigkeiten sollten in erster Linie die dienstlichen Interessen nicht beeinträchtigen und die Arbeitsleistung des Beamten durch diese Mehrbelastung nicht schmälern (z. B. eine tägliche Nachtarbeit und dann in den Tagdienst oder bei einem der Bahn konkurrierendem Unternehmen). Das ist erstmal das wichtigste.....Ansonsten dürfte der Nebenbeschäftigung nichts im Wege stehen. Ausser den evtl. missliebigen Blicken des Personalberaters. Aber z. B. manche Politiker, so habe ich den "subjektiven Eindruck", benötigen für Ihre ganzen Nebenjobs sogar mehr als 24 h. Arbeit schändet jedenfalls nicht und die jeweils persönliche, finanzielle Situation sollte man auch im Blick halten dürfen. Gilt doch gleiches Recht für alle?! Und ganz wichtig in diesem Zusammenhang: Als Beamter ohne Planstelle bei DB Jobservice, ist man ja von möglichen Beförderungen ausgeschlossen!!