Post-Überhang-Einzelgespräche..Erfahrungen
Moderator: Moderatoren
Re: Post-Überhang-Einzelgespräche..Erfahrungen
@Siggi09
Ich erwarte von BR und Schwerbehindertenvertreter keinen Stellungskrieg mit dem AG.
Aber von Leuten, die schon dutzendfach Menschen in meiner Situation beigestanden haben wollen, erwarte ich zumindest Fachinformationen und nicht nur dumme Sprüche.
Also zumindest die Ansprechpartner sollte man da benennen können.
Bislang habe ich mir die Informationen und Ansprechpartner alle selbst zusammen suchen dürfen.
Ich erwarte von BR und Schwerbehindertenvertreter keinen Stellungskrieg mit dem AG.
Aber von Leuten, die schon dutzendfach Menschen in meiner Situation beigestanden haben wollen, erwarte ich zumindest Fachinformationen und nicht nur dumme Sprüche.
Also zumindest die Ansprechpartner sollte man da benennen können.
Bislang habe ich mir die Informationen und Ansprechpartner alle selbst zusammen suchen dürfen.
Re: Post-Überhang-Einzelgespräche..Erfahrungen
Diesen Anspruch darfst Du natürlich stellen. Dabei liegt es natürlich an der Person, die in den "Job" gewählt wurde, den "Job" auch entsprechend engagiert und motiviert auszufüllen. Im Zweifel ist es eben besser das nächste Mal einen anderen Kandidaten zu wählen und bis dahin entsprechend aufzubauen.
Re: Post-Überhang-Einzelgespräche..Erfahrungen
Versuch mal diesen Rechner:
http://www.beamtenversorgung.nrw.de/fsiframe.wrkexec
Die ruhegehaltsfähigen Dienstzeiten sind über den Schlüsselkatalog, ggf. mit Teilzeitfaktor einzugeben. Das Ergebnis dürfte ziemlich genau sein, wenn man alles akribisch eingibt. Also entsprechend die Ausbildungszeiten, bei Männern den Wehrdienst, Zeiten in Teilzeit, etc. ...
Re: Post-Überhang-Einzelgespräche..Erfahrungen
Es geht nicht um Interessen, sondern um Fakten. Manchmal muss eben ein Gericht in Erinnerung bringen, was in den Gesetzen steht. Wenn sich der AG gegen jedes Gesetz und guten Rat (Hinweis auf die Rechtslage durch den SchwbV) stellt, dann kann der SchwbV auch Handstand machen - es nützt nichts. Am Ende wird man immer individuell klagen müssen. Dem SchwbV die "Schuld" zu geben wird seiner "Macht" nicht gerecht. Außerdem kann ja wohl ein schwerbehinderter SchwbV seinen "Job" durchaus besser machen, als ein "Normalo".Rechtlerin hat geschrieben: ↑21. Jul 2018, 10:21 da hier ein Beitrag von dibedupp mal wieder die Interessen des DH in den Vordergrund gerückt werden und die Interessen der Schwerbehinderten nicht berücksichtigt werden, ...
Re: Post-Überhang-Einzelgespräche..Erfahrungen
A8 März 2018 Ledig
3337,24
66,60 Amtszulage (?) = 3403,84 mal 0,99010 = 3370,14 Euro
28 Jahre + 6,66 Jahre bis 60 = 34,66 Jahre x 1,79375 = 62,17 v.H. (Ausbildungsjahre ?)
3370,14 : 100 X 62,17 = 2095,22 minus 10,8 % Dienstunfähigkeit
= 1868,93 Euro minus 1,275 § 50 f =
1845,10 Euro Versorgungsbezug Brutto (Mindestversorgung März 2018 1687,08 Euro Brutto )
Steuern und Krankenkasse sind nicht eingerechnet
Was hat die Postlerin ausgerechnet ?
3337,24
66,60 Amtszulage (?) = 3403,84 mal 0,99010 = 3370,14 Euro
28 Jahre + 6,66 Jahre bis 60 = 34,66 Jahre x 1,79375 = 62,17 v.H. (Ausbildungsjahre ?)
3370,14 : 100 X 62,17 = 2095,22 minus 10,8 % Dienstunfähigkeit
= 1868,93 Euro minus 1,275 § 50 f =
1845,10 Euro Versorgungsbezug Brutto (Mindestversorgung März 2018 1687,08 Euro Brutto )
Steuern und Krankenkasse sind nicht eingerechnet
Was hat die Postlerin ausgerechnet ?
Re: Post-Überhang-Einzelgespräche..Erfahrungen
<<wobei der Vergleich vor Abzug nach § 50f gemacht werden muss <<
Für das Finanzamt und für mich sind die Brutto- Versorgungsbezüge nach Abzug § 50 f (Pflege)
"vergleichbar". Auf Grundlage dieser Summe werden die Steuern berechnet. Und das zählt.
Die Pension liegt 158,02 Euro ( Brutto) über der Mindestversorgung ( 50 Jahre alt Stand jetzt ).
Für das Finanzamt und für mich sind die Brutto- Versorgungsbezüge nach Abzug § 50 f (Pflege)
"vergleichbar". Auf Grundlage dieser Summe werden die Steuern berechnet. Und das zählt.
Die Pension liegt 158,02 Euro ( Brutto) über der Mindestversorgung ( 50 Jahre alt Stand jetzt ).
Zuletzt geändert von Herm am 21. Jul 2018, 13:57, insgesamt 1-mal geändert.
Re: Post-Überhang-Einzelgespräche..Erfahrungen
@Herm
Danke.
Die Postlerin hatte keine Amtszulage drin, 1 Jahr mit nur 34,5 statt 38,5 Stunden drin, und ist in Höhe 1750 (genaue Zahl habe ich nicht mehr im Kopf) rausgekommen.
Ausbildungsjahre? Vor der Post? Klar, aber die 2/4 Jahre werden mir nicht anerkannt, weil mittlere Dienst ja nur die Mittlere Reife voraussetzt. Also weder die Gymnasialjahre noch die nachfolgende kaufm. Ausbildung zählen rein, oder?
Und Rentenkonto wurde ausbezahlt, weil ich dem netten Betriebsratsmenschen geglaubt habe. Kann man das wieder aufleben lassen?
Danke.
Die Postlerin hatte keine Amtszulage drin, 1 Jahr mit nur 34,5 statt 38,5 Stunden drin, und ist in Höhe 1750 (genaue Zahl habe ich nicht mehr im Kopf) rausgekommen.
Ausbildungsjahre? Vor der Post? Klar, aber die 2/4 Jahre werden mir nicht anerkannt, weil mittlere Dienst ja nur die Mittlere Reife voraussetzt. Also weder die Gymnasialjahre noch die nachfolgende kaufm. Ausbildung zählen rein, oder?
Und Rentenkonto wurde ausbezahlt, weil ich dem netten Betriebsratsmenschen geglaubt habe. Kann man das wieder aufleben lassen?
Re: Post-Überhang-Einzelgespräche..Erfahrungen
Amtszulage ist Ruhegehaltsfähig. ( + Familienzuschlag ?)
Das mit der Ausbildung sehe ich genau wie Du..zählt nicht.
<Rentenkonto ausbezahlt
War kein Fehler nach meiner Meinung..wird sowieso immer gegengerechnet.
Nix mehr einbezahlen..lieber sparen.
Immerhin hast Du schon ein "Erdientes Ruhegehalt" von 1845,10 Euro wenn die Angaben
stimmen. Ein normaler Rentner würde sich freuen.
Das mit der Ausbildung sehe ich genau wie Du..zählt nicht.
<Rentenkonto ausbezahlt
War kein Fehler nach meiner Meinung..wird sowieso immer gegengerechnet.
Nix mehr einbezahlen..lieber sparen.
Immerhin hast Du schon ein "Erdientes Ruhegehalt" von 1845,10 Euro wenn die Angaben
stimmen. Ein normaler Rentner würde sich freuen.
Re: Post-Überhang-Einzelgespräche..Erfahrungen
@Herm
Keine Familie - kein Familienzuschlag
Wo ich mir nicht bei sicher bin, ich habe 2 Jahre vor der Post einige Monate im ÖD gearbeitet. Wird beim Dienstjubiläum mit angerechnet, bei der Pension glaube ich nicht.
Und ja, ein Renter würde sich freuen, allerdings nicht, wenn er dazu auch die Pbeakk und die Finanzierung übernehmen muss wie ich. Denke, der ist dann genau so begeistert.
Keine Familie - kein Familienzuschlag
Wo ich mir nicht bei sicher bin, ich habe 2 Jahre vor der Post einige Monate im ÖD gearbeitet. Wird beim Dienstjubiläum mit angerechnet, bei der Pension glaube ich nicht.
Und ja, ein Renter würde sich freuen, allerdings nicht, wenn er dazu auch die Pbeakk und die Finanzierung übernehmen muss wie ich. Denke, der ist dann genau so begeistert.
Re: Post-Überhang-Einzelgespräche..Erfahrungen
@Posttussi
Knapp 10 Jahre - wollte zum 60. alles los sein
Knapp 10 Jahre - wollte zum 60. alles los sein
Re: Post-Überhang-Einzelgespräche..Erfahrungen
@Siggi09
Der gelinkte Rechner hat mir sehr geholfen.
Habe gestern ein Angebot zur Altersteilzeit bekommen, das ich damit Gott sei Dank überprüft habe - die Berechnung war fehlerhaft und hätte mich unter 40 Dienstjahre gebracht.
Der gelinkte Rechner hat mir sehr geholfen.
Habe gestern ein Angebot zur Altersteilzeit bekommen, das ich damit Gott sei Dank überprüft habe - die Berechnung war fehlerhaft und hätte mich unter 40 Dienstjahre gebracht.
Re: Post-Überhang-Einzelgespräche..Erfahrungen
Das freut mich. Ja, der Rechner ist schon ziemlich gut.
Aus der Nummer Alterstteilzeit gibt es kein zurück! Will also gut überlegt sein.
Der Fehler selbst lässt sich sicher korrigieren.
Aus der Nummer Alterstteilzeit gibt es kein zurück! Will also gut überlegt sein.
Der Fehler selbst lässt sich sicher korrigieren.
Re: Post-Überhang-Einzelgespräche..Erfahrungen
Guten Morgen Postlerin,
das ging aber schnell mit dem Angebot der Altersteilzeit - hast Du denn bei deinem Vorgesetzten oder dem Personalservice einen Antrag auf Altersteilzeit gestellt und in welchem Modell willst Du das denn wenn überhaupt durchführen ?
In wie fern war denn die Berechnung über die angebotene Altersteilzeit fehlerhaft ?
Re: Post-Überhang-Einzelgespräche..Erfahrungen
Altersteilzeit kann es in keinem Fall sein - ER auch nicht, da dies meines Wissens bei der Post nicht in dem Maße wie bei der Telekom angeboten wird und Postlerin auch das Mindestalter in beiden Fällen nicht erreicht. Aus dem Bekanntenkreis weiß ich, dass bei Zustellern nichts läuft - in der Verwaltung ist es zwar bei den Mitarbeitern bekannt, aber dort wird es nicht so offen kommuniziert wie bei der Telekom.
Vor allen Dingen wundert es mich jetzt, dass Postlerin in so kurzer Zeit an Angebot für die Altersteilzeit angeblich bekommen hat - wobei es keine "Angebote" gibt sondern man kann sich die Besoldung für die Altersteilzeit ausrechnen lassen und dann bei dem entsprechenden Alter den Antrag stellen. Dann entweder 50 % Arbeitszeit für die komplette Zeit oder 100 % für die Hälfe und dann komplette Freistellung - ein Wechsel ist unter bestimmten Bedingungen möglich.
@ Postlerin
Ich habe bei dem Rechner auch mal versucht die Daten einzugeben - habe mich aber nicht so damit zurechtfinden können.
Und schreib mal bitte, was Du genau mit deinem Angebot für "Altersteilzeit" gemeint hat - würde mich wirklich sehr interessieren.