Beurteilung

Allgemeine Themen zum Bereich des öffentlichen Dienstes.

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Udo
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Beurteilung

Beitrag von Udo »

Erst mal dk vorab das ich solch eine gute Information bekommen habe,bei der Regelbeurteilung
habe eine Regel Beurteilung bekommen von 2013-2016 danach war ich Krank und in Kur und im Moment immer noch krank.Bin aber schon seit 2016 in einer anderen Abteilung. Meine Regel Beurteilung beläuft sich so bei 4- wenn ich das so beurteilen kann.Da die Zeit nicht einfach gewesen war und meine Vorgesetzte jetzt einen Groll auf mich hat habe ich diese beschissene Beurteilung bekommen obwohl ich in diesen Zeitraum befördert wurde komisch.Zielsetzung und Arbeitsgüte wechselhaft, und alles drum Herum wie Motivation,Leistung ect, wäre noch deutlich Luft nach oben, meine Leistungen und Befähigung entsprechen eingeschränkt den Anforderungen.
Das mit 57 Jahren.
Was bedeutet das von der Bewertung her sag mal so Note,
was kann das für eine Auswirkung haben Entfernung aus dem Dienst, von A9 auf A8 zurückstufen. Bin total am Boden. Wenn mich mal jemand aufklären könnte so grob wäre das total nett ich bin total Verunsichert.

DK Udo
Hanswurst I.
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Re: Beurteilung

Beitrag von Hanswurst I. »

Für eine Rückstufung in der Besoldung oder gar eine Entfernung aus dem Dienst braucht es ein wirklich erhebliches Fehlverhalten und ein Disziplinarverfahren. Nur aufgrund einer vergleichsweise schlechten Beurteilung geht das garnicht. Ich habe nur einmal in beinahe 25 Jahren eine Rückstufung erlebt und das war wirklich nach langem langem langem Vorspiel und weil der Betreffende einfach ein Seggl war. Letztlich hat er dann um Entlassung aus dem Dienst gebeten worden. Aber das war mehr oder weniger nach jahrzehntelangem Missachten der Dienstzeiten und zig entsprechenden Bewährungschancen.

Ich denke, da brauchst Du Dir keinen Kopf machen.

Für den weitere Stufenaufstieg (frühere Dienstalterstufen) reicht meines Wissens nach eine Beurteilung mit 3 Punkten bereits aus. Mit 4 Punkten wirst halt vermutlich nie mehr befördert weil dich garnicht mehr so steigern kannst in dem (sorry) Alter.
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Hauseltr
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Re: Beurteilung

Beitrag von Hauseltr »

Das Bundesverwaltungsgericht hat dies in einem Urteil vom 18.07.01 - 2 C 41.00 - wie folgt formuliert:

Dienstliche Beurteilungen kann der Beamte ohne vorherigen Antrag auf Abänderung oder Beseitigung mit diesem Ziel unmittelbar mit dem Widerspruch anfechten, um dem Erfordernis des zwingend vorgeschriebenen Vorverfahrens (§ 126 III BRRG) zu genügen.
Ähnlich das Urteil vom 28.06.01 - BVerwG 2 C 48.00 -:

"Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts "kann ein Beamter die Dienstpostenbewertung und die dienstliche Beurteilung ohne vorherigen Antrag auf Änderung oder Beseitigung dieser Maßnahmen ohne Verwaltungsaktcharakter unmittelbar mit dem Widerspruch anfechten, um dem Erfordernis des Vorverfahrens (§ 126 Abs. 3 BRRG) zu genügen.

Der nach § 126 Abs. 3 BRRG vorgeschriebene Widerspruch kann unmittelbar auch gegen Handlungen des Dienstherrn erhoben werden, die keine Verwaltungsakte sind."

https://www.michaelbertling.de/beamtenr ... ng0101.htm
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