Verbeamtung nach Quereinstieg bei der Polizei

Allgemeine Themen zum Bereich des öffentlichen Dienstes.

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derkolibri
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Verbeamtung nach Quereinstieg bei der Polizei

Beitrag von derkolibri »

allo zusammen,
vielleicht kann mir hier jemand weiterhelfen.
Folgende Situation: Ich bin 35 und habe eine Ausbildung zur Bürokauffrau absolviert. Bisher war ich in der Industrie in der Rechtsabteilung beschäftigt und habe ziemlich gut verdient.
Da ich mich aber beruflich verändern wollte, habe ich mich auf eine ausgeschriebene Stelle bei der Polizei in NRW beworben und fange nun bald im Kriminalkommissariat an. Ich übernehme dort verschiedene Aufgaben in der Verwaltung in Teilzeit. Mir stellt sich nun die Frage ob ich vielleicht eine Chance auf Verbeamtung habe. Die geringere Bezahlung habe ich in Kauf genommen aber eine Verbeamtung würde mir und meiner Familie schon Vorteile bringen. Kann man aufgrund guter Leistungen und/oder Weiterbildungen eine Verbeamtung als Quereinsteiger erreichen? Vielen Dank im Voraus und viele Grüße!
Acta
Beiträge: 306
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Re: Verbeamtung nach Quereinstieg bei der Polizei

Beitrag von Acta »

Das kann dir so keiner beantworten.

Warum bewirbst du dich denn nicht bei der Bundeswehrverwaltung als Direkteinsteller in den mittleren nichttechnischen Dienst? Die Chancen stehen doch sehr gut aktuell.
derkolibri
Beiträge: 3
Registriert: 20. Jul 2018, 13:13
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Re: Verbeamtung nach Quereinstieg bei der Polizei

Beitrag von derkolibri »

@Acta: danke trotzdem. Ich habe auch schon versucht etwas im Netz rauszufinden... nicht einfach. Aber ich habe ja jetzt die Stelle bei der Polizei und freue mich auch darauf ;-) Werde dann mal zum Ende der Probezeit in der Personalabteilung nachfragen. Ich vermute, dadurch dass eigentlich jeder bei der Polizei (auch in der Verwaltung) eine typische Polizeiausbildung durchlaufen hat, stellt sich die Frage nach Verbeamtung normalerweise gar nicht, da ja alle Polizisten verbeamtet werden...
Snooze
Beiträge: 136
Registriert: 6. Mär 2018, 18:45
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Re: Verbeamtung nach Quereinstieg bei der Polizei

Beitrag von Snooze »

Hallo derkolibri,

ob du verbeamtet werden kannst oder nicht, regelt das in deinem Bundesland geltende Beamtenrecht einschl. der jeweiligen Laufbahnverordnung. Neben den allgemeinen Voraussetzungen (z. B. Deutscher im Sinne des GG zu sein) sind laufbahnrechtliche Aspekte relevant. D. h., ob man dir die Laufbahnbefähigung (bspw. mittlerer nichttechnischer Verwaltungsdienst) anerkennen kann oder ob du eine Laufbahnausbildung machen musst. Am besten fragst du deine personalbearbeitende Stelle...

VG Snooze
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