Krankheit und DDU
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Re: Krankheit und DDU
Also generell ist es so, dass du eigentlich nach 90 Tagen krank, und die müssen nicht mal am Stück sein, sondern nur innerhalb eines 6-Monats-Zeitraums liegen, eine Vorladung zum Betriebsarzt bekommst. D.h. aber natürlich noch nicht DDU, dort kannst du dann eben vereinbaren, dass du eine Reha zur Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit machst.
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Re: Krankheit und DDU
Hallo Apfelsine,
in meine erste Reha bin ich krank gegangen und war auch in der Reha die ganze Zeit krankgeschrieben und diese zählten dann auch zu den Krankentagen
vor meiner zweiten Reha war ich vorher im Dienst und bekam dann für die Reha Sonderurlaub.
Also wird es davon abhängen, welchen Status du vor der Reha hast.
Gruß Watschenmann
in meine erste Reha bin ich krank gegangen und war auch in der Reha die ganze Zeit krankgeschrieben und diese zählten dann auch zu den Krankentagen
vor meiner zweiten Reha war ich vorher im Dienst und bekam dann für die Reha Sonderurlaub.
Also wird es davon abhängen, welchen Status du vor der Reha hast.
Gruß Watschenmann
Re: Krankheit und DDU
Bei der Telekom? Never...watschenmann hat geschrieben: ↑10. Jul 2018, 19:24 bekam dann für die Reha Sonderurlaub.
Gruß Watschenmann
Re: Krankheit und DDU
Genau das hab ich aber nach meiner Reha, die mir auch als krank abgezogen wurde, irgendwo in irgendeinem Beamtengesetz gelesen: dass die Reha bei einem Beamten nicht als krank sondern als bezahlter Sonderurlaub gilt!AndyO hat geschrieben: ↑11. Jul 2018, 08:09Bei der Telekom? Never...watschenmann hat geschrieben: ↑10. Jul 2018, 19:24 bekam dann für die Reha Sonderurlaub.
Gruß Watschenmann
Bin aber krank in Reha und auch krank wieder raus und danach auch krankgeschrieben in die Wiedereingliederung. Auch da gibts zwei Meinungen. Manche behaupten, als Beamter braucht man keine Krankschreibung für die Wiedereingliederung, andere sagen ja.....
Re: Krankheit und DDU
Ich wurde aufgefordert eine AUB über den Zeitraum der Wiedereingliederung vorzulegen. Was ich auch damals machte.
Es kommt immer anders als man denkt.
Beste Grüsse Shoto
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Re: Krankheit und DDU
Diese Thematik wurde in den letzten Jahren hier im Forum mehrfach erkärt. Bitte auch die Suchfunktion nutzen.Apfelsine hat geschrieben: ↑11. Jul 2018, 10:18 Hallo nochmals,
was ich jetzt gefunden habe, lässt darauf schließen, dass Beamte während der Wiedereingliederung nach dem Hamburger Modell nicht krank geschrieben sind - anders als Angestellte bzw. gesetzlich Versicherte:
.....................
Leider habe ich nichts in Gesetzen oder Verordnungen gefunden, die nachweislich diese These bestätigen.
Bei Bundesbeamten findet eine Wiedereingliederung nach fogenden Regelungen statt:
https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/down ... odell.html
Re: Krankheit und DDU
Na dann ist eine Meinung falsch oder meint was Anderes. Beim Hamburger-Modell, also der Arbeitszeitverkürzung als Unterbegriff des BEM, bist du krankgeschrieben, bis die Maßnahme beendet ist.
Ich empfehle erst mal eine lange Krankschreibung bis zur Genesung unter positive Prognose und ein erfolgreiches BEM in einem Jahr. Solange deine Prognose positiv ist, kannst du dir eine längeren Zeitraum, unterstellt du hast keine gesundheitliche Vorgeschichte, notfalls einklagen. Zur Beantragung der 55er musst du natürlich zum letzten Meldetermin wieder gesund sein.
Zuletzt geändert von AndyO am 11. Jul 2018, 13:16, insgesamt 1-mal geändert.
Re: Krankheit und DDU
Ist ja jetzt ne zeitlang he, wo ich das "genießen" durfte. Warum auf die 6 Wochen amtsärztlich Druck gemacht wurde, ist dann ja klar. Man wollte die Akte schließen. Ich kenne bei der Polizei in Mainz einen Fall, wo der Beamte länger als 2 Jahre im Hamburger Modell war und zu der Zeit, wo ich da weg bin, auch keine Ende absehbar war. Obliegt wohl ganz dem Dienstherren, hier Zugeständnisse zu machen. Bei der Telekom gehen diese Dinge ja zu gern auch noch mit ortsfernen Versetzungen einher oder sind darin begründet. Dazu schreibt das Regelwerk nix...Torquemada hat geschrieben: ↑11. Jul 2018, 11:10
Diese Thematik wurde in den letzten Jahren hier im Forum mehrfach erkärt. Bitte auch die Suchfunktion nutzen.
Bei Bundesbeamten findet eine Wiedereingliederung nach fogenden Regelungen statt:
https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/down ... odell.html
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Re: Krankheit und DDU
Vor zwei Tagen hast du noch gefragt.Apfelsine hat geschrieben: ↑9. Jul 2018, 21:28
Bei längerer Krankheit habe ich jetzt was gefunden - ein betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM). Hatte aber schon ein paar Gespräche nach der Rückkehr bei einer Krankmeldung, die waren aber für mich eher nicht zielfördernd sondern belastend.
Habt ihr Tipps für mich wegen dem BEM oder einer stufenweisen Wiedereingliederung? Besser noch wären Erfahrungsberichte, ob und wie ein BEM oder eine stufenweise Wiedereingliederung beantragt werden kann.
Und jetzt hast du bereits alles auf der Pfanne.
Apfelsine hat geschrieben: ↑11. Jul 2018, 14:16 Das Hamburger Modell ist eine behutsame Einführung in den Job, mit abgesenkten Stunden in Intervallen von z. b. zwei Wochen, in denen die Arbeitszeit innerhalb der zwei Wochen gleich bleibt und dann sukzessive nach diesem Intervall von zwei Wochen, leicht erhöht wird. Die Erhöhung kann ein oder auch zwei Stunden für das nächste Intervall betragen. Dann sollte frühestens nach 6 Wochen, aber spätestens nach 3 Monaten die Wiedereingliederung beendet sein - im Anschluss erfolgt die Arbeit unter Vollzeit.
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Re: Krankheit und DDU
Der Dienstherr muss seine Weigerung begründen.
Re: Krankheit und DDU
Mir war das vom ersten Post an klar. dibedupp bestimmt auch.
Allerdings halte ich mich mit der Troll-Fütterung gerne etwas zurück.
Re: Krankheit und DDU
Der Kollege saß mir gegenüber. Ursächlich war ein als Dienstunfall anerkannte Gewalttat in seiner Freizeit, welche massive psychische Probleme mit sich brachte. Der Kollege kam und ging wie er wollte/konnte. Sein Ziel war es, wieder teildienstfahig zu werden. Landesbeamter Rheinland-Pfalz. Kein Bundesbeamter. Geht also sehr wohl, wenn der Dienstherr seine Fürsorgepflicht ernst nimmt. Telekom mit ihren 6 Monats Schnell-DDU‘en ist halt das Gegenteil.Apfelsine hat geschrieben: ↑11. Jul 2018, 14:16 Hallo AndyO,
zwei Jahre innerhalb einer stufenweisen Wiedereingliederung ? Das ist unmöglich...
Normalerweise soll diese Wiedereingliederung laut der Vorgabe in der Regel nur max. 6 Wochen sein - in Ausnahmen kann diese länger sein, wenn dies ärztlich befürwortet ist. Das Hamburger Modell ist eine behutsame Einführung in den Job, mit abgesenkten Stunden in Intervallen von z. b. zwei Wochen, in denen die Arbeitszeit innerhalb der zwei Wochen gleich bleibt und dann sukzessive nach diesem Intervall von zwei Wochen, leicht erhöht wird. Die Erhöhung kann ein oder auch zwei Stunden für das nächste Intervall betragen. Dann sollte frühestens nach 6 Wochen, aber spätestens nach 3 Monaten die Wiedereingliederung beendet sein - im Anschluss erfolgt die Arbeit unter Vollzeit.
Dass das über zwei Jahre gehen soll, halte ich für sehr unwahrscheinlich. Eher hat der Beamte in deinem Fall vielleicht die Arbeitszeit einfach abgesenkt - vielleicht dann im Anschluss an die Wiedereingliederung ?
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Re: Krankheit und DDU
Richtig. Denn die Telekom will die Beamten los werden. Und die neue Personvorstandsfrau kommt "natürlich" von einer "Firma", die die Beamten ebenso "wertschätzt".
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Re: Krankheit und DDU
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Was bedeutet das?
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