Laufbahnwechsel durch berufbegleitendes Studium

Allgemeine Themen zum Bereich des öffentlichen Dienstes.

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Yojo
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Laufbahnwechsel durch berufbegleitendes Studium

Beitrag von Yojo »

Hallo zusammen,

ich möchte mal kurz meine Situation schildern und hoffe, dass ihr mir dabei etwas weiter helfen könnt:

Mein Arbeitgeber hat mir eine Verbeamtung angeboten, wodurch ich die Laufbahn des gehobenen technischen Verwaltungsdienst einschlagen würde. Allerdings absolviere ich derzeit ein berufsbegleitenden Masterstudium, womit ich ursprünglich geplant hatte in die Gehaltsstufen < E13 aufzusteigen.

Kann ich nach abgeschlossenem Masterstudium und nach einstieg in die Laufbahn des gehobenen Dienst ohne weiteres eine Stelle des höheren Dienstes annehmen oder benötige ich dann noch weitere Voraussetzungen (zusätzlicher Vorbereitungsdienst o.Ä.)? Ich frage mich, ob mir die Verbeamtung dabei im Weg stehen könnte, da es sich schließlich um einen Laufbahnwechsel handelt.
Bleibe ich dagegen ein Angestellter des öffentlichen Dienstes erscheint mir die Bewerbung auf höher bewertete Stellen unkomplizierter.

Danke für eure Mühe

Liebe Grüße :-)
Snooze
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Re: Laufbahnwechsel durch berufbegleitendes Studium

Beitrag von Snooze »

Hallo Yojo,

das ist natürlich von dem jeweiligen Laufbahnrecht abhängig, welches zugrunde gelegt werden muss. Ich könnte nur aus dem Laufbahnrecht für Bundesbeamte etwas beitragen. Gib mal bitte etwas mehr Kontext ;)

VG
Yojo
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Re: Laufbahnwechsel durch berufbegleitendes Studium

Beitrag von Yojo »

Guten Morgen Snooze,

danke für deine Antwort :)

Aktuell bin ich in einer Kommune in Ba.-Wü. angestellt, hier würde ich auch verbeamtet werden. Perspektiven für den höheren Dienst werden mir hier allerdings nicht geboten, dh. ich müsste mich nach Abschluss des Master-Studiums auf eine Landesstelle (BW) bewerben.

Nach dem LBG kann ich die Befähigung für eine Laufbahn erwerben, wenn ich

- die Bildungsvoraussetzungen für eine Laufbahn erworben habe und
- eine anschließende laufbahnqualifizierende Zusatzausbildung oder eine dreijährige Berufstätigkeit vorweisen kann.

Da ich nun schon länger als die hier erwähnten drei Jahre tätig bin, habe ich die Befähigung für die Laufbahn des gehobenen Dienstes und mir wurde die Verbeamtung angeboten.


Weiter gibt es in dem LBG eine Aufzählung, wie man in die nächsthöhere Laufbahn aufsteigen kann, auch wenn die Bildungsvoraussetzungen nicht vorliegen.
Ich kann aus dem Gesetz jedoch nicht herauslesen, wie vorzugehen ist, wenn ich neben meiner Laufbahn im gehobenen Dienst die Bildungsvoraussetzung für den höheren Dienst erwerbe.

Brauche ich dann drei weitere Jahre berufserfahrung bzw. eine Zusatzausbildung? Oder wäre der Laufbahnwechsel dann ohne Weiteres möglich?

Wenn jemand schonmal in einer ähnlichen Situation war, würdet ihr mir sehr helfen, wenn ihr von euren Erfahrungen berichtet :)


Liebe Grüße :)
Snooze
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Re: Laufbahnwechsel durch berufbegleitendes Studium

Beitrag von Snooze »

Hallo Yojo,

ich kann leider nur für das Laufbahnrecht des Bundes sprechen.
Liegen die Voraussetzungen (Bildungsvoraussetzungen und sonstige Voraussetzungen) für die Anerkennung der jeweils höheren Laufbahn vor, muss diese erteilt werden! Das bedeutet natürlich nicht, dass du in die nächst höhere Laufbahn wechseln kannst - du hast lediglich die Laufbahnbefähigung dafür. D. h., es muss das reguläre Prozedere abgespult werden, mit alldem was dazugehört (Ausschreibung, Auswahl, Umsetzung, Bewährung, etc.).
Gibt es nach LBG keine Rechtsverordnung, die das Laufbahnrecht konkretisiert?...Kann ich mir fast nicht vorstellen ;)

VG
noexite
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Re: Laufbahnwechsel durch berufbegleitendes Studium

Beitrag von noexite »

Hallo Snooze,
lese hier das du dich mit dem Laufbahnrecht des Bundes auskennst. Ich hätte da auch mal eine Frage:
Bin Beamter im mittleren Dienst (A9) bei der Telekom.
Ich sitze auf einem Posten vergleichbar mit A13/14 schon seit Jahren und bekomme auch mehr Geld da ich beurlaubter Beamter bin. Das bedeutet ich habe einen Arbeitsvertrag und mein Beamtenstatus ruht. Wenn ich in den nächsten Jahren in der Ruhestand gehe, gehe ich als Beamter des mittleren Dienstes, obwohl ich seit mehr als 15 Jahren sozusagen im gehobenen Dienst arbeite. Aufstiegsmöglichkeiten sind bei der Telekom ausgesetzt, werden nicht angeboten.

Siehst du eine Chance rechtlich einzuklagen, das mir, zumindest im Ruhestand, eine Pension des gehobenen Dienstes zusteht?
Snooze
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Re: Laufbahnwechsel durch berufbegleitendes Studium

Beitrag von Snooze »

noexite hat geschrieben: 11. Jul 2018, 14:26Siehst du eine Chance rechtlich einzuklagen, das mir, zumindest im Ruhestand, eine Pension des gehobenen Dienstes zusteht?
Hallo noexite,

da kann ich dir leider nicht weiterhelfen...mea culpa. Zum einen darf natürlich keine Rechtsberatung in diesem Plenum erfolgen, zum anderen wäre dein Fall eher dem Gesetz über die Versorgung der Beamten und Richter des Bundes hinzuzurechnen. Was dann Ruhegehaltsfähig wäre oder nicht vermag ich nicht zu sagen. Hier gibt es jedoch ausgemachte Experten, die sich mit der Beamtenversorgung wirklich gut auskennen. Vllt. versucht du dein Glück noch mal an anderer Stelle?!?!

Sorry...und vG
Yojo
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Re: Laufbahnwechsel durch berufbegleitendes Studium

Beitrag von Yojo »

Hallo Snooze,

nochmals vielen Dank! Habe nochmal recherchiert und bin tatsächlich fündig geworden :D Hatte bisher nicht die richtige LaufbahnVO gefunden.

Falls sich noch jemand dafür interessiert, habe ich hier mal zusammengefasst, was für den Aufstieg in die nächst höhere Laufbahngruppe nach erwerb der Bildungsvorraussetzungen nötig ist. (Umwelt, Natur, Bio, Chemie, Physik, AS, Marktüberwachung)

1. sich mindestens im zweiten Beförderungsamt der Laufbahn befinden,
2. sich in einem Aufgabengebiet ihrer Laufbahn besonders bewährt haben und
3. seit mindestens sechs Monaten erfolgreich überwiegend ihnen formal übertragene Aufgaben der nächsthöheren Laufbahngruppe wahrnehmen.

Wobei "besonders bewährt" natürlich ein sehr undefinierter Begriff ist :roll:


Liebe Grüße
noexite
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Re: Laufbahnwechsel durch berufbegleitendes Studium

Beitrag von noexite »

Hallo,
ich würde dir gern mal meinen Fall nennen und warum ich damit unzufrieden bin nicht den Laufbahnsprung machen zu können. Bin Beamter bei im mittleren Dienst und mittlerweile A9 z. Habe 2 Drittel meines Berufslebens beurlaubt im gehobenen Dienst jetzt sogar im höheren Dienst verbracht. Mein AG gibt mir keine Möglichkeit / Chance auf einen Aufstieg. Dazu erfülle ich ja auch nicht die Voraussetzung Studium. Trotzdem empfinde ich es als ungerecht, wenn ich als A9 in Pension gehe, obwohl ich jetzt sozusagen schon seit mehr als 7 Jahren einen A15 Posten bekleide.
Torquemada
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Re: Laufbahnwechsel durch berufbegleitendes Studium

Beitrag von Torquemada »

noexite hat geschrieben: 13. Aug 2018, 08:27 Trotzdem empfinde ich es als ungerecht, wenn ich als A9 in Pension gehe, obwohl ich jetzt sozusagen schon seit mehr als 7 Jahren einen A15 Posten bekleide.
Hier fragt man sich eher, was sich der Dienstherr bei so einer Konstruktion denkt.
Mr. Pingel
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Re: Laufbahnwechsel durch berufbegleitendes Studium

Beitrag von Mr. Pingel »

Genau das frage ich mich auch!!!???

Wie kann es sein, dass jemand mit A9 auf einer A15 sitzt?
Da müsste man ja wirklich absoluter Leistungsträger sein...A9, da reden wir von klassischer Sachbearbeitung, jedenfalls bei mir in HH, im letzten Amt der Laufbahngruppe 1 oder im Einstiegsamt Laufbahngruppe 2, vielleicht noch als kleiner Abschnittsleiter.
A15, da ist man dann schon in der Fachamtsleiter-Ebene mit Dezernenten-Vertretung oder sogar selbst Dezernatsleiter, das weiß ich jetzt nicht genau...!

Also, das ist ein Konstrukt, wo ich mich ernsthaft frage, ob das wirklich so ist, ob jemand sich selbst und seine Stelle überbewertet oder ob das wirklich vom Dienstherrn so gewollt ist!

Ich bin selber seit 2007 in der Verwaltung, habe erst den Vorbereitungsdienst zum mD absolviert, habe jetzt jahrelang verschiedene Arbeitsstellen absolviert und habe mich gerade erfolgreich für ein Aufstiegsstudium in die Laufbahngruppe 2, ehemals gD beworben, welches ich unter Zahlung meiner Bezüge von 2019 bis 2021 absolvieren darf. Dafür habe ich mich aber voll abgerackert, kann zwar so behaupten, ich bin ein Leistungsträger, aber eine garantierte Stelle bekomme ich dadurch dann auch nicht, die muss ich mir weiterhin selber suchen, ich erwerbe damit eben nur Laufbahnbefähigung und kann dann vielleicht vom Einstiegsamt A9 bis zur A13 klettern, wenn ich es dann so weit überhaupt noch schaffe mit meinen jetzt 40 Jahren!

Und dann liest man solche Konstellationen....unfassbar!!!
Aufstiegsstudium 2019...von (ehemals) mD zum gD...wird hart, aber ich freu mich :D !
Torquemada
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Re: Laufbahnwechsel durch berufbegleitendes Studium

Beitrag von Torquemada »

Mr. Pingel hat geschrieben: 13. Aug 2018, 13:29 Genau das frage ich mich auch!!!???

Wie kann es sein, dass jemand mit A9 auf einer A15 sitzt?
Da müsste man ja wirklich absoluter Leistungsträger sein...A9, da reden wir von klassischer Sachbearbeitung, jedenfalls bei mir in HH, im letzten Amt der Laufbahngruppe 1 oder im Einstiegsamt Laufbahngruppe 2, vielleicht noch als kleiner Abschnittsleiter.
A15, da ist man dann schon in der Fachamtsleiter-Ebene mit Dezernenten-Vertretung oder sogar selbst Dezernatsleiter, das weiß ich jetzt nicht genau...!
Upps....hatte ganz vergessen, dass er bei der Deutschen Telekom AG als beurlaubter Beamter eingesetzt ist. Und in diesem Laden gelten bekanntlich ganz andere Regeungen der "Förderung" von Beamten. Eben über den Weg der berühmten "Insichbeurlaubung".
viewtopic.php?f=22&t=6412&p=40821#p40821
Mr. Pingel
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Re: Laufbahnwechsel durch berufbegleitendes Studium

Beitrag von Mr. Pingel »

Was für ein Schrott...ich verstehs dennoch nicht ganz!
Aufstiegsstudium 2019...von (ehemals) mD zum gD...wird hart, aber ich freu mich :D !
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