Werte Kollegen,
ich beabsichtige meinen Antrag auf Entlassung aus dem Beamtenverhältnis auf Probe zu stellen.
Kann mir jmd. sagen ob ich dies direkt an den HZA Vorsteher schicken soll oder an die GZD?
Mir ist das mit den 6 Wochen Frist bekannt, mir geht es also nur darum , das es da ankommt
wo es auch ankommen soll.
Die §§ im BBG sind mir auch geläufig. Wäre über eine Antwort dankbar.
Kollegiale Grüße
Entlassung auf Probe
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Re: Entlassung auf Probe
An die zuständige Personalstelle.
Re: Entlassung auf Probe
Noch eine Frage, weißt du, wie es sich verhält bei einer Entlassung auf Verlangen ob es da ausschließlich die 6 Wochen einzuhalten gibt oder ob das zuständige HZA einem da noch einen Strich durch die Rechnung machen kann/will, zumal wenn man schon evtl eine neu Stelle in Aussicht hat.
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Re: Entlassung auf Probe
Naja...die werden im Regelfall auch keine Unmenschen sein. Zumal....was sollen die tun, wenn du als Arbeitnehmer irgendwo anheuerst und einfach nicht mehr hingehst?
Re: Entlassung auf Probe
Dein Wort in Gottes Ohr. Danke für deine schnelle Rückmeldung