Sabbatjahr und wie ist das im freien Jahr mit dem Urlaub

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milchladen
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Sabbatjahr und wie ist das im freien Jahr mit dem Urlaub

Beitrag von milchladen »

Hallo Zusammen,

ich bin Beamter einer Stadt in Hessen und habe es geschaft ein Sabbatjahr mit folgender Variante genehmigt bekommen:

Vier Jahre Teilzeitbeschäftigung mit 3/4 der Dienstbezüge, wobei sich an eine Vollbeschäftigung von drei Jahren eine völlige Freistellung von einem Jahr anschließt.

Meine Regelarbeitswochenzeit betrug 40 Stunden nun 30 Stunden, somit muss ich am Tag 6 Stunden arbeiten. Alles darüber wird auf ein Zeitkonto gebucht, so dass ich in den drei Jahren 1506 Stunden (251 Arbeitstage x Jahre x 2 Stunden) ansammeln muss.

In den ersten drei Jahre habe ich einen Urlaubsanspruch (pro Jahr 34 Tage x 6 Stunden = 204 Stunden) die mir dann gebucht werden.

Im vierten Jahr werden mir dann pro Arbeitstag von meinem Zeitkonto 6 Stunden abgebucht!

Jetzt meine Frage: Bekomme ich diese 204 Stunden, also meinen Urlaub auch im vierten Jahr, wenn ich nicht arbeite??? Ich weiß, dass während einer Freistellungsphase keinen Urlaubsanspruch hat, aber da ich ja die 251 Arbeitstage vorarbeiten muss, werde ich doch übervorteilt!

Meiner Meinung ist, dass ich dann auch die Urlaubstage angerecht werden muss. Ich verstehe das so, dass ich halt nicht 251 Arbeitstage habe, sondern - 34 Urlaubstage = 237 Arbeitstage das Sabbatjahr hat!

Kann mir jemand helfen, oder einen Tip geben?? Meine Personalabteilung kennt sich entweder nicht aus, bzw. will mir nicht helfen!
milchladen
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Beitrag von milchladen »

Na keiner hier, der in der Personalstelle arbeitet und mir einen Tip geben kann :(
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Mikesch
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Beitrag von Mikesch »

milchladen hat geschrieben:Na keiner hier, der in der Personalstelle arbeitet und mir einen Tip geben kann :(
Warum die Ungeduld? No answer, no Wissender ;-)
Dies hier ist kein Auskunftsbüro für Rechtsfragen, oder erwartest Du Antworten von Halbwissenden wie mir ;-)
Der Urlaubsanspruch errechnet sich aus den Arbeitstagen/Woche, unerheblich ist das tägliche Dienstmaß.
Sammelst Du Überstunden an, die Du dann in einem Jahr abfeierst, steht Dir IMHO auch für dieses Jahr der entsprechende Urlaub zu. Du feierst ja lediglich die Mehrarbeit ab und bist nicht wirklich Freigestellt.
Also geleistete Mehrarbeit abzüglich Urlaubsanspruch ergibt Arbeitszeit im Freistellungsjahr...
Nur meine unmaßgebliche Meinung...

Cu,
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milchladen
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Sabbatical / Sabbatjahr Urlaubanspruch ?

Beitrag von milchladen »

Hallo Mikesch,

erstmal vielen Dank für deine Antwort. Ich sammele die Überstunden an, am Ende soll ich 1506 Stunden haben und jeden Arbeitstag bekomme ich 6 Stunden abgezogen!
Das Problem was ich habe ist, dass sie mir das Geld schon gekürzt haben, aber ich noch nichts schriftlich bekommen habe!
So wie ich dich verstehe bedeutet dies, dass ich ja angesammelte Überstunden abfeiere auch Urlaub habe! Kennst du einen § dazu??? Oder wo man sowas findet???
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Mikesch
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Re: Sabbatical / Sabbatjahr Urlaubanspruch ?

Beitrag von Mikesch »

milchladen hat geschrieben:Das Problem was ich habe ist, dass sie mir das Geld schon gekürzt haben, aber ich noch nichts schriftlich bekommen habe!
?
Du schriebst doch, dass Du es genehmigt bekommen hast!?
Also muss da auch was schriftlich fixiert sein, mit allen Hinweisen und Regelungen.

cu,
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milchladen
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Beitrag von milchladen »

Genehmigt habe ich es. Meine Abteilngsleiter hat es mir gesagt und das Geld wird bereits gekürzt gezahlt! Aber wie die Beamtenmühlen in der Personalstelle arbeiten habe ich noch nichts schriftliches! Ich denke, dass sie einfach überfordert sind, da es noch nie so ein Fall gab!
Weißt du wo das im Gesetzt steht, oder welches das regelt??
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Mikesch
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Beitrag von Mikesch »

Kann doch nicht wahr sein!
Man erklärt Dir was, kürzt das Geld und alles ohne Belehrung?
Da dies ja Auswirkungen auf die Pension hat ist der Beamte auf die Konsequenzen hinzuweisen!
Zumindest ist es bei uns in NS so.

Tante Google ist Deine Freundin...
Keine Ahnung, was für Dich gilt, jeder kocht seine eigene Suppe.
Grundlage:
§ 1 Abs. 3 Satz 1 der Verordnung über die Arbeitszeit der hessischen Beamtinnen und Beamten (Hessische
Arbeitszeitverordnung – HAZVO) in der Fassung vom 13. Dezember 2003 (GVBl. I S. 326),

Links:
http://download.bildung.hessen.de/lakk/ ... atjahr.pdf
http://www.uni-kassel.de/pvabt3/downloa ... Beamte.pdf

cu,
Mikesch
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milchladen
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Beitrag von milchladen »

So eben habe ich es schriftlich!

..."unter dem Vorbehalt des jederzeitigen Widerrufs ausschließlich der Pausen au 75,00 v.H. der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit von entsprechenden vollbeschäftigten Beamten/-innen festgesetzt. Ihre wöchentliche Arbeitszeit von zur Zeit 30 stunden und 00 Minuten passt sich somit bei einer allgemenen Änderung der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit (§1 der Verordnung über die Arbeitszeit der hessischen Beamtinnen und Beamten - HAZVO) automatisch an.

Die Teilzeitbeschäftigung wird im Sabbatmodell geleistet, der arbeitsfreie Zeitraum wird vom 01.01.2012 bis zum 31.12.2012 verwirktlicht. Für jeden arbeitsfreien Monat reduziert sich der Erholungsurlaubsanpruch um ein Zwölftel.
....."

Hier steht pracktisch, ich soll die Arbeitszeit auf meinem Arbeitszeitkonto in den ersten drei Jahren vorarbeiten, also 251 Arbeitstage mal 6 Stunden = 1506 Stunden. Das vierte Jahr habe ich frei, müss es aber voll vorarbeiten! Zur Zeit habe ich schon ca. 300 stunden vorgeleistet.

Da stimmt doch was nicht, oder...... kann mir jemand einen Rat/Tip geben!
Vielen Dank dafür schon einmal!
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Mikesch
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Beitrag von Mikesch »

milchladen hat geschrieben:Da stimmt doch was nicht, oder......
Jupp...
Meine unmaßgebliche Meinung:
Du sammelst Stunden für ein freies Jahr. Eigentlich ist es ein normales Arbeitsjahr, Du hast ja nur deswegen frei, da Du die Überstunden angesammelt hast. Ergo gehört hier der Urlaub eingerechnet!
Ein normales Arbeitsjahr hat ca. 222 Arbeitstage, würde man wie bei Dir den Urlaub nicht einrechnen, wärst Du gegenüber einem normalen Arbeitnehmer ungerechtfertig benachteiligt.
Würdest Du z.B. keine Überstunden ansammeln, müsstest Du ja arbeiten. Ein Jahr ohne Urlaub? ;-)

Ich denke, hier kannst Du keine weitere Hilfe mehr erwarten, jedenfalls keine, die Dir nutzt.
Ich rate hier zu einem fachkundigen Anwalt, denn nur der kann auch etwas bewirken, oder von der ganze Sache Abstand zu nehmen.

cu,
Mikesch
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Gerda Schwäbel
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Beitrag von Gerda Schwäbel »

milchladen hat geschrieben:... Für jeden arbeitsfreien Monat reduziert sich der Erholungsurlaubsanpruch um ein Zwölftel.
Diese Aussage ist natürlich Quatsch. Der Verfasser/die Verfasserin dieser Verfügung hat den Vorgang wohl etwas zu sehr hochleben lassen und nicht bedacht, dass er/sie solch einen Sachverhalt vorher noch nie bearbeitet hatte. Das Sabbatjahr ist keine Beurlaubung, sondern ein Freizeitanspruch, der zuvor erarbeitet wurde. Selbstverständlich wird auch in diesem Zeitraum ein Urlaubsanspruch erworben, der dem Arbeitszeitkonto (ohne Antrag) mit Beginn des Urlaubsjahres gutzuschreiben ist.

Nachdem die Freistellung erst am 1.01.2012 beginnt, hat die Personalstelle ja noch reichlich Zeit, ihren Irrtum ein zu sehen und ein zu gestehen. Ein kurzer Hinweis - eventuell mit der Ergänzung, dass Lehrer im Freistellungsjahr aufgrund der verbindlichen Ferienregelungen in den Genuss von Urlaubstagen kommen - sollte als Denkanstoß genügen; ist die Blockade zu heftig, dann hilft vielleicht der freundliche Hinweis, dass eine Rechtsgrundlage für diese Auffassung erbeten wird. (Spätestens bei der vergeblichen Suche nach einer Solchen sollte der Denkfehler erkannt werden.)

Die Keule "Rechtsanwalt" würde ich zu diesem Zeitpunkt noch nicht schwingen.

Viele Grüße
Gerda
milchladen
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Beitrag von milchladen »

Hallo Gerda und Miekesch,

habe ja einen Monat Widerspruch gegen den Verwaltungsakt einzulegen. Damit habe ich meine Personalsachbearbeiterin schon konfrontiert. Sie sagte warum, ich hätte das Jahr doch genehmigt bekommen. Ihrer Pflicht zur Information können sie auch nicht nachkommen, da sie überhaupt keine Anhnung davon haben. Scheinbar bin ich der erste NICHT-Lehrer-Beamte, der dass bei der Stadt beantragt, da selbst über das Geschriebene das Personalamt drüber gesehen hat! Ich bleibe drann und werde den Ausgang hier posten!
Zuletzt geändert von milchladen am 17. Dez 2009, 07:20, insgesamt 1-mal geändert.
milchladen
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Nach sechs Monaten hab ich es geschafft!

Beitrag von milchladen »

Hallo Zusammen,

ich hatte mich nicht mehr gemeldet, da ich nie eine Antwort meiner Personalstelle bekommen hatte. Daher dachte ich mir, bevor ich was schreibe was nicht stimmt, lasse ich es lieber. Also, dann fange ich mal an: Wie schon beschrieben wurde mein Arbeitszeitkonto so eingestellt, dass ich statt 8 nur noch 6 Stunden tägliche Arbeitszeit habe. Die 2 Überstunden sollte ich dann ansammeln und wenn ich im sabbtjahr bin sollten immer 6 Stunden abgezogen werden. Soweit so gut, jedoch geht das nicht auf, da immer wenn ich in Urlaub, Dienstreise, Betriebsausflug, krank bin, fehlen mir täglich 2 Stunden. Ich mahnte dies an und wollte wieder 8 Stunden tägliche Arbeitszeit haben und wenn ich dann im sabbatjahr bin, sollten sie mich aus der Arbeitszeiterfassungssoftware raus nehmen. Und hier fing das Problem an! Meine Personalstelle meinte, dass das nicht geht und es kein Abwesenheitsgrund für ein sabbatjahr gebe in der Software. Da stand ich nun wieder da, aber nach fünf Minuten suchen im Intranet hatte ich drei Dienstvereinbarungen des Magistrates gefunden, der genau dies regelt! Es gab so gar ein Beispiel, aber so richtig wollte dies wohl keiner wahr haben. Bis ich den Abteilungsleiter von dort darauf ansprach. Im mailte ich das und fünf Tage später war mein Arbeitszeitkonto berichtigt und ich habe jetzt wieder meine 8 Stunden tägliche Arbeitszeit und brauche keine Stunden mehr ansammeln.
Daraus ergibt sich nun, dass ich nicht meinen Urlaub (204 Stunden) vorarbeiten muss :D Noch besser ist aber, dass ich schon ca. 170 Stunden vorgearbeitet hatte, da ich ja nicht wusste, ob ich es noch schaffe meine Personalstelle zu überzeugen....und somit habe ich jetzt noch knapp 1 Monat Überstunden!!!

Was ich gelernt habe ist, dass wohl die Mitarbeiter der Personalstelle sich mit den Thema sabbatjahr überhaupt nicht auskennen! Aber ich habe es jetzt geschafft.

danke an alle, die mir hier geholfen haben! :D
Weltreise2012
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Re: Sabbatjahr und wie ist das im freien Jahr mit dem Urlaub

Beitrag von Weltreise2012 »

Hallo Zusammen,

da ich mich mit dem gleichen Problem herumschlage, wie der Kollege aus Hessen, bin ich auf dieses Forum gestoßen.
Allerdings muss ich zugeben, dass sich die Problematik bei mir dergestalt darlegt, dass ich noch bis zum 31.07.2013 in der Freistellungsphase bin und zum 01.08. meinen Dienst wieder antreten soll.
Vorab erhielt ich die gleiche Antwort- nämlich, dass es nicht ginge, mich ein Jahr aus der Stechuhr herauszunehmen. Letztenendes bekam ich aber die Rückmeldung, dass das mit dem Vorarbeiten etc. geregelt und kein Problem sei. Tja- was soll ich sagen: blauäugig geglaubt, das meine Personalstelle das entsprechend gecheckt hat.
Nun habe ich das Problem, dass ich 2 Jahre zumeist eine 42-44 Stunden Woche hatte und nun angeblich 120 Minusstunden haben soll (was nach meinem bisherigen Kenntnisstand der nichtangerechende Urlaub in dem Jahr ist). Würde mein Urlaub gut geschrieben, wäre ich 45 Stunden im Plus- was hinkäme.
Es kann doch nciht sein, dass ich 2 Jahre wöchentlich Überstunden hatte und nun- mit den 2/3 Arbeitskraft gerechnet- 22 TAGE zu wenig gebracht haben soll??!!
Nun ist es bei dem Sabbatjahr ja so, dass der Urlaub anteilig gekürzt wird- aber es kann doch nciht sein, dass ich 249 Arbeitstage zu arbeiten habe und alle anderen nur 218???
Noch zudem, dass, wenn ich Urlaub hatte, ich jeweils nur 5,33 Stunden angerechnet wurden (hatte das 2 Jahre Vollzeit- 1 Jahr Freistellungsmodell).
Habe schon verfolgen können, dass der Urlaub nicht vorgearbeitet werden muss- bei mir wären das ca. 160 Stunden.
Aber- liebe Leute: WO finde ich das? In unseren Dienstvereinbarungen hat kein Mensch an ein Sabbatjahr gedacht. Ich war auch die Erste, die ein entsprechendes Sabbatjahr beantragt war. Noch zudem, dass ich zum Intranet zur Zeit keinen Zugriff habe. Ein Kollege von mir hat mal geschaut- aber nichts in der Richtung gefunden.
Ich bin Kommunalbeamtin in Rheinland- Pfalz: gibt es beim Ministerium was?
Oder könnte mir der betreffende Beamte von Hessen vielleicht seine 3 Dienstvereinbarungen einmal zukommen lassen.
Oder gibt es vielleicht ein Kommentar zur Urlaubsverkürzung, die regelt, dass der Urlaub im Sabbatjahr nicht vorzuleisten ist?
Und- zu dem Thema: ..."das musst Du doch schriftlich bekommen...". Ich startete am 01.08.2010 in die Vorarbeitungsphase. Ab dann wurde meine Besoldung gekürzt. Meinen Bescheid bekam ich am 06.12.2010 und der bestand aus ein paar Zeilen. So viel dazu..
Hoffe, ihr könnt mir weiterhelfen.
LG
Anstaltszauber
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Re: Sabbatical und Urlaubsanspruch

Beitrag von Anstaltszauber »

Gerda Schwäbel hat geschrieben:
milchladen hat geschrieben:... Für jeden arbeitsfreien Monat reduziert sich der Erholungsurlaubsanpruch um ein Zwölftel.
Diese Aussage ist natürlich Quatsch. Der Verfasser/die Verfasserin dieser Verfügung hat den Vorgang wohl etwas zu sehr hochleben lassen und nicht bedacht, dass er/sie solch einen Sachverhalt vorher noch nie bearbeitet hatte. Das Sabbatjahr ist keine Beurlaubung, sondern ein Freizeitanspruch, der zuvor erarbeitet wurde. Selbstverständlich wird auch in diesem Zeitraum ein Urlaubsanspruch erworben, der dem Arbeitszeitkonto (ohne Antrag) mit Beginn des Urlaubsjahres gutzuschreiben ist.
Also für die Bundesbeamten ergibt sich die Kürzung aus § 5 Abs. 3 Nr. 2 EUrlV. Und für Rheinland-Pfalz findet sich die Regel in § 8 Abs. 5 Nr. 2 UrlVO. Das Sabbatical war wohl früher in § 80a Abs. 4 LBG RLP geregelt, siehe http://www.bsbd-rlp.de/Gesetze%20Verord ... gesetz.pdf. Im seit November 2010 geltenden LBG gibt es scheinbar gar kein Sabbatical mehr....

Gruß aus der Anstalt.
Weltreise2012
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Re: Sabbatjahr und wie ist das im freien Jahr mit dem Urlaub

Beitrag von Weltreise2012 »

Hallo,
erst einmal vielen Dank für Deine Antwort!
Das mit der Verkürzung des Urlaubs habe ich auch gefunden- allerdings hatte ich das 2012 als ich ging, so verstanden, dass z.B., wenn ich am 01.08. wieder anfange zu arbeiten, ich nur einen gekürzten Urlaubsanspruch habe- d.h. 12 Tage.
Aber ich empfinde es als ungerecht, dass ich 249 Arbeitstage zu bringen habe und alle anderen nur 218 für den gleichen Zeitraum. Noch zudem, dass ich immer, wenn ich Urlaub gemacht hatte oder ein Feiertag war- automatisch Minus erwirtschaftet habe. So habe ich allein von meinen 43 Tagen Urlaub, die ich vor Eintritt in die Freistellungsphase genommen habe, 114 Minusstunden eingefahren..Also, anscheinend hätte ich keinen Urlaub nehmen dürfen und stattdessen weiterarbeiten müssen, meinen Urlaub quasi verschenken müssen, damit ich in den 2 Jahren die geforderten Stunden für das Jahr, in dem ich dann mehr Arbeitstage zu erbringen habe als Andere, hätte vorarbeiten können.
Ich hatte immer eine 42/43 Stunden Woche und ich verstehe nicht, warum in Hessen der Urlaub nicht vorgearbeitet werden muss und bei uns schon. Noch zu dem, dass es Praktisch gar nicht möglich war, die Stunden in der vorgegebenen Zeit zu erbringen...
Und zu der Änderung: der Link mit dem §80 a LBG- da ist doch das Sabbatjahr noch drin oder lese ich das falsch?
LG
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