Moin,
ich suche Erfahrungsaustausch in Bezug auf Diskriminierung eines schwerbehinderten Beamten.
Wer hat schon vor dem Verwaltungsgericht geklagt?
Stehe erst am Anfang des Prozesses, und mach mir große Sorgen.
Die Beurteilung ergab eine 5 aufgrund meiner Behinderung.
Über einen Austausch wäre ich dankbar.
Diskriminierung eines Schwerbehinderten
Moderator: Moderatoren
Re: Diskriminierung eines Schwerbehinderten
Hallo,
wir wissen zwar nicht viel über die Umstände und warum du diskriminiert sein solltest, kann dir aber nur von einer Erfahrung berichten:
Ich hatte einen Kollegen, der aufgrund einer Schädigung an beiden Gehörgängen in seiner täglichen Arbeit eingeschränkt war. Die Beurteilung viel auch nicht sonderlich gut aus (befriedigend).
Er hat den öPR, die Gleichstellungsbeauftragte und die Schwernehindertenvertretung eingeschaltet und entsprechend die Beurteilung „moniert“.
Resultat war, dass man auf eine andere Beurteilung kam (gut-).
Man muss immer zwei Seiten der Medaille betrachten und z.T. sich selbst reflektieren. Es gibt z.T. auch Beurteilungsrichtlinien für Personen mit Beeinträchtigungen - z.B. bei kognitiven Beeinträchtigungen, vielleicht kannst du dir diese vorlegen lassen oder erst einmal ein Gespräch mit den Personalvertretern führen. Erst einmal das klärende Gespräch führen, seine Standpunkte mitteilen, bevor mit Kanonen auf Spatzen geschossen wird.
wir wissen zwar nicht viel über die Umstände und warum du diskriminiert sein solltest, kann dir aber nur von einer Erfahrung berichten:
Ich hatte einen Kollegen, der aufgrund einer Schädigung an beiden Gehörgängen in seiner täglichen Arbeit eingeschränkt war. Die Beurteilung viel auch nicht sonderlich gut aus (befriedigend).
Er hat den öPR, die Gleichstellungsbeauftragte und die Schwernehindertenvertretung eingeschaltet und entsprechend die Beurteilung „moniert“.
Resultat war, dass man auf eine andere Beurteilung kam (gut-).
Man muss immer zwei Seiten der Medaille betrachten und z.T. sich selbst reflektieren. Es gibt z.T. auch Beurteilungsrichtlinien für Personen mit Beeinträchtigungen - z.B. bei kognitiven Beeinträchtigungen, vielleicht kannst du dir diese vorlegen lassen oder erst einmal ein Gespräch mit den Personalvertretern führen. Erst einmal das klärende Gespräch führen, seine Standpunkte mitteilen, bevor mit Kanonen auf Spatzen geschossen wird.
Re: Diskriminierung eines Schwerbehinderten
Vor der Beurteilung einen Schwerbehinderten wird in der Regel ein Gespräch mit dem Beurteiler, dem Beamten, dem Beauftragten des AG für Schwerbehinderte angeboten. In diesem Gespräch versucht man dem Beurteiler zu sensibilisieren, in dem man auf die Einschränkungen eingeht und wie diese sich auf die Arbeit auswirken.
Nimmt man dieses Gesprächsangebot nicht an, weil man sich sagt "ich erzähle gar keinem was ich habe" dann braucht man sich nicht zu wundern, dass der Beurteilende darauf keine Rücksicht nehmen kann. Damit sage ich natürlich nicht, dass es in diesem Fall so ist, aber ich kenne in meiner Umgebung solche Leute.
Im Übrigen ist eine Schwerbehinderung kein Freifahrtschein für Minderleistungen. Lediglich, die auf den Einschränkung beruhenden Minderleistungen bleiben unberücksichtigt (wenn der Beurteilende davon Kenntnis hat).
Beispiel:
-Ich bin sehbehindert und brauche daher länger als andere um Schriftstücke zu lesen, wenn ich nun nur 80% der (im Durchschnitt bearbeiteten) Anträge schaffe, bleibt die Minderleistung unberücksichtigt.
-Ich bin gehbehindert, weil mir ein Bein fehlt und schaffe nur 80% der Anträge, diese Minderleistung ist trotz der Schwerbehinderung sehr wohl zu berücksichtigen, weil sie mit dem Bein nichts zu tun hat.
Nimmt man dieses Gesprächsangebot nicht an, weil man sich sagt "ich erzähle gar keinem was ich habe" dann braucht man sich nicht zu wundern, dass der Beurteilende darauf keine Rücksicht nehmen kann. Damit sage ich natürlich nicht, dass es in diesem Fall so ist, aber ich kenne in meiner Umgebung solche Leute.
Im Übrigen ist eine Schwerbehinderung kein Freifahrtschein für Minderleistungen. Lediglich, die auf den Einschränkung beruhenden Minderleistungen bleiben unberücksichtigt (wenn der Beurteilende davon Kenntnis hat).
Beispiel:
-Ich bin sehbehindert und brauche daher länger als andere um Schriftstücke zu lesen, wenn ich nun nur 80% der (im Durchschnitt bearbeiteten) Anträge schaffe, bleibt die Minderleistung unberücksichtigt.
-Ich bin gehbehindert, weil mir ein Bein fehlt und schaffe nur 80% der Anträge, diese Minderleistung ist trotz der Schwerbehinderung sehr wohl zu berücksichtigen, weil sie mit dem Bein nichts zu tun hat.
Re: Diskriminierung eines Schwerbehinderten
Ich bin selbst schwerbehindert.
Daher kenne ich auch die Verfahrensweise.
Die Beeinträchtigungen die mit der Schwerbehinderung einhergehen kennt der AG nicht, denn er darf danach gar nicht fragen.
Lediglich im Rahmen, des Gesprächs vor der Beurteilung kann der Beurteilende darüber Kenntnis erlangen welche Einschränkungen er nicht als leistungsmindernd ansehen darf.
Bei mir persönlich bedeutet das zum Beispiel:
Ich habe im Auslandseinsatz ein Auge verloren und schweren Tinitus. Das einzige was der AG allerdings weiß ist, dass ich 50% schwerbehindert bin, denn das sieht man mir nicht an. Welche Einschränkungen ich habe muss ich nämlich keinem erzählen, auch die Schwerbehindertenvertretung kann das nicht wissen.
Nun trifft man sich zum Gespräch erörtert die Einschränkungen und kommt zum Ergebnis, dass es auf Grund des Tinitus schon sein kann, dass ich Konzentrationsprobleme habe und deshalb solche Leistungseinbußen bei der Beurteilung unberücksichtigt bleiben müssen.
Lehne ich dieses Gesprächsangebot ab, kann der Beurteilende keine Kenntnis davon haben und muss mich bei der Beurteilung beurteilen, als wäre ich gesund.
In diesem Sinne:
Daher kenne ich auch die Verfahrensweise.
Die Beeinträchtigungen die mit der Schwerbehinderung einhergehen kennt der AG nicht, denn er darf danach gar nicht fragen.
Lediglich im Rahmen, des Gesprächs vor der Beurteilung kann der Beurteilende darüber Kenntnis erlangen welche Einschränkungen er nicht als leistungsmindernd ansehen darf.
Bei mir persönlich bedeutet das zum Beispiel:
Ich habe im Auslandseinsatz ein Auge verloren und schweren Tinitus. Das einzige was der AG allerdings weiß ist, dass ich 50% schwerbehindert bin, denn das sieht man mir nicht an. Welche Einschränkungen ich habe muss ich nämlich keinem erzählen, auch die Schwerbehindertenvertretung kann das nicht wissen.
Nun trifft man sich zum Gespräch erörtert die Einschränkungen und kommt zum Ergebnis, dass es auf Grund des Tinitus schon sein kann, dass ich Konzentrationsprobleme habe und deshalb solche Leistungseinbußen bei der Beurteilung unberücksichtigt bleiben müssen.
Lehne ich dieses Gesprächsangebot ab, kann der Beurteilende keine Kenntnis davon haben und muss mich bei der Beurteilung beurteilen, als wäre ich gesund.
In diesem Sinne:
ja ist er!dann ist der Schwerbehinderte also selber schuld, nach dem Motto, "...hättest Du mal gesagt welche genaue Behinderung Du hast"
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Re: Diskriminierung eines Schwerbehinderten
Dieser Vergleich hinkt etwas, denn das Fehlen eines Beins kann hier auch sehr wohl zu einer behinderungsbedingten quantitativen Minderleistung führen.
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Re: Diskriminierung eines Schwerbehinderten
Hier werden zwei Dinge vermischt.Bundespostler99 hat geschrieben: ↑27. Jun 2018, 08:39 Wenn Du deine Einschränkungen dem AG nicht mitteilst, kann er auch keine Rücksicht darauf nehmen...
Nochmals...im Regelfall kennt der AG die Behinderung und muss sie auch kennen. Denn wenn er Sie einsetzt ohne Wissen, dass Sie nur noch ein Auge haben - z. B. bei einer Bedienung einer Maschine oder Fahrdienste, dann wäre das von Ihnen und vom AG grob fahrlässig...
Art und Schwere der Schwerbehinderung gehen den Dienstherren nichts an. Sehr wohl kann man ihm aber aufzeigen, zu welchen behinderungsbedingten Minderleistungen diese verursacht hatte.