Welchen Verdienst bei A 9g ??

Allgemeine Themen zum Bereich des öffentlichen Dienstes.

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nicokaetzle
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Welchen Verdienst bei A 9g ??

Beitrag von nicokaetzle »

Hallo,

mir liegt derzeit ein Stellenangebot im gehobenen nichttechnischen Dienst vor, bei dem man nach A 9g bezahlt werden würde.
Ich habe viel recherchiert, konnte aber nicht herausfinden, was es mit dem "g" auf sich hat - es taucht leider auch in keinerlei Tabelle auf.
Kennt sich da jemand aus ?
Chriswie1984
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Beitrag von Chriswie1984 »

Hallo,

das g bedeutet lediglich, dass es sich um eine Planstelle des gehobenen Dienstes handelt. Die Besoldungsgruppe A9 gibt es nämlich im mittleren und im gehobenen Dienst. A9m.D. und A9 g.D.

Deine Bezüge setzen sich daher aus dem Grundgehalt der Besoldungsgruppe A9, der Stellenzulage des g. D. und eventuell anderen Zulagen zusammen.


Gruß.
nicokaetzle
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A 9g

Beitrag von nicokaetzle »

Ah, jetzt verstehe ich, danke !

Leider beträgt die Stellenzulage für den gehobenen Dienst nur ca. 70 EUR, also kein sehr großer Unterschied zum mittleren Dienst...

Gibt es eigentlich auch noch Amtszulagen ?
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Ossikind
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Re: A 9g

Beitrag von Ossikind »

nicokaetzle hat geschrieben:
also kein sehr großer Unterschied zum mittleren Dienst...
Ja wenn der Unterschied zum mittl. Dienst nur soooo gering ausfällt, dann ist der Job natürlich nix für Madame.
Ich empfehle (vorrausgesetzt natürlich ein abg. Hochschulstudium) den Einstieg in den höheren Dienst.
Macht sich einfach besser zur Differenzierung zum armseligen mittl. Dienst.
Und noch ganz wichtig, bloss kein Wort wechseln mit dem armseligen Volk vom mittl. 8)
Früher konnten Frauen kochen wie meine Mutter, heute können sie saufen wie mein Vater!
Optimist
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Re: A 9g

Beitrag von Optimist »

Hallo,
nicokaetzle hat geschrieben:Leider beträgt die Stellenzulage für den gehobenen Dienst nur ca. 70 EUR, also kein sehr großer Unterschied zum mittleren Dienst...
Du solltest nicht verkennen, dass A9m das (fast) Endamt im Mittleren Dienst ist und A9g das Eingangsamt im gehobenen Dienst, also für "Schulabgänger" ist.
Ein A9m macht Dir noch lange was vor und kann Dich auch verhungern lassen.
Äpfel kann man nicht mit BIrnen vergleichen.
Viele Grüße
Optimist
nicokaetzle
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Beitrag von nicokaetzle »

Ich wollte hier keinerlei Wertung bzgl. mittleren, gehobenen oder höheren Dienst abgeben, mir geht es letztendlich nur um den Nettoverdienst.

Und da finde ich es im Allgemeinen recht kümmerlich, wenn man mit abgeschlossenem FH-Studium im gehobenen Dienst bei ca. 2100 EUR brutto beginnt.....

Schließlich muss man auch noch die PKV davon bezahlen !
Binö
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Titel:

Beitrag von Binö »

@nicokätzle

Ich werde nach A8 bezahlt bin 45 2 Kinder Alleinverdiener und zahle auch meine PKV plus Kinder in der PKV! :twisted:
Da hast du schon Prozentual mehr als ich und ich bin 20 Jahre schon dabei! Also nicht meckern oder Arbeitgeber wechseln, denn der Beamtenrock ist nun mal eng, dafür aber warm! Seh es dochmal so! :idea:
Chriswie1984
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Beitrag von Chriswie1984 »

Amtszulagen gibt es, allerdings in der BesGr. A9 nur für den mittleren Dienst.
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leonsucher
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Beitrag von leonsucher »

Richtig, und deshalb wird man erfahrungsgemäß im normalen öffentlichen Dienst nicht reich.

Zumal wie im richtigen Leben Alter bzw. Erfahrung extra belohnt werden.
Wer meint, er kann in der freien Wirtschaft mehr verdienen soll dies dort gerne und vor Allem dauerhaft und pünktlich tun.

Der Dienstherr alimentiert Anfangs lediglich Grundbedürfnisse und bei der richtigen Partner- und Dienstortwahl später ( verheiratet, beide im g.D. ab A 11, preiswerte Wohngegend ) liegt man mit seinem Einkommen schon deutlich über dem Schnitt einer Durchschnittsfamilie.

Wenn man natürlich richtig Kohle machen will, ist der ö.D der falsche Ort.
nicokaetzle
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Beitrag von nicokaetzle »

Ok, ich werde mein Glück auf jeden Fall versuchen. Ein sicherer Arbeitsplatz ist in der heutigen Zeit wirklich kaum mit Gold aufzuwiegen !

Wahrscheinlich kommen sowieso wieder, wie bei fast allen interessanten Stellenangeboten in der heutigen Zeit, 400 Bewerbungen auf eine Stelle...
Aber ich habe einen Trumpf: Gleichstellung mit Schwerbehinderten

Wie verhält es sich eigentlich mit den (Gehalts-) Stufen ?
Früher war es zumindest so, dass man als "Neueinsteiger" immer bei Null (bzw. Stufe 1) anfangen musste.
Kann man heutzutage evtl. gleich mit beispielsweise Stufe 3 starten ?
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leonsucher
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Beitrag von leonsucher »

nicokaetzle hat geschrieben:Wie verhält es sich eigentlich mit den (Gehalts-) Stufen ?
Bei Bundesbeamten wird es im Sommer dort Änderungen geben.

Danach kann man nicht mehr mit einer höheren Stufe einsteigen, nur weil man das entsprechend zugehörige Alter hat.
Früher kam ein 25 jähriger Berufseinsteiger nach der Ausbildung ( in der es nur feste Anwärterbezüge gab ) in Stufe 3, ein 25 jähriger Beamter mit 7 Jahren Dienstzeit ebenfalls.

Nun soll ab künftigen Neueinstellungen vordergründig die reine Berufserfahrung ( als Beamter, egal wie alt, immer Start in Stufe 1 ) einfliessen und der Stufenaufstieg durch eine Leistungskomponente gebremst oder beschleunigt werden.
Für bereits angestellte lebensältere Beamte mit kurzer Dienstzeit gilt Besitzstandswahrung, die können nicht tiefer als der letzte Alters - Grundbezug fallen.

Bei Landes und Kommunalbeamten kenne ich die Situation nicht.
Zollkodex-Ritter
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Beitrag von Zollkodex-Ritter »

nicokaetzle hat geschrieben:Ok, ich werde mein Glück auf jeden Fall versuchen. Ein sicherer Arbeitsplatz ist in der heutigen Zeit wirklich kaum mit Gold aufzuwiegen !
Das ist die richtige Einstellung für eine lange, erfüllende und treue Dienstzeit. :lol:
EDE
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Beitrag von EDE »

Wer heute jung, qualifiziert, leistungsfähig und -bereit ist, der wäre ganz schön bescheuert, wenn er in den öD geht.

Nicht nur meine Meinung, sondern auch die von Personalern und Führungskräften meiner Behörde, bis rauf in die Ministerien.
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leonsucher
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Beitrag von leonsucher »

EDE hat geschrieben:Wer heute jung, qualifiziert, leistungsfähig und -bereit ist, der wäre ganz schön bescheuert, wenn er in den öD geht.
nicokaetzle hat geschrieben: Aber ich habe einen Trumpf: Gleichstellung mit Schwerbehinderten
Und schon kommt eine schwergewichtiges Gegenargument ins Spiel.
Besser kann man es in dieser ( misslichen ) Situation beruflich nicht treffen.
Und das sich Einsatz und Engagement in der freien Wirtschaft auch nicht immer auszahlen ( natürlich gerne zu Dumpinglöhnen ) dürfte auch bekannt sein.......... 8)
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Ossikind
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Beitrag von Ossikind »

nicokaetzle hat geschrieben:
...
Aber ich habe einen Trumpf: Gleichstellung mit Schwerbehinderten
Ja d.h. aber auch nur den Schwerbehinderten gleichgestellt.
Eben ABER nicht mind. 50% schwerbehindert.
Das ist ein himmelweiter Unterschied.
Die Gleichstellung wird auch nur von der Agentur für Arbeit befürwortet.
Dient eher nur dazu bei schon bestehender Anstellung im Gegensatz zu einer Person (Nichtgleichstellung) das der oder diejenige gegenüber dem anderen nicht gekündigt wird. (wichtig eher nur für die freie Wirtschaft).
Und diese Gleichstellung wird ganz selten bei Beamten gewährt.
Warum auch ?
Und du bist noch nicht mal mit einem Bein in der Verwaltung. :P
Früher konnten Frauen kochen wie meine Mutter, heute können sie saufen wie mein Vater!
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