Reisekosten oder Trennungsgeld?
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Reisekosten oder Trennungsgeld?
Moin,
ich bin seit 1.8.2017 für ein Schuljahr mit voller Stundenzahl abgeordnet worden. Die Schule an die ich abgeordnet bin liegt ca. 20km weiter entfernt als meine Stammschule, die ca. "nur" 45km entfernt ist. Also einfache Fahrt jetzt 65km. Kann ich da für die zusätzlichen 20km Reisekosten erstattet bekommen oder Trennungsgeld beantragen? Ich steig durch die Infos der Landesschulbehörde- Nieders. nicht durch. Oder läuft das alles über die Lohnsteuer?
Vielen Dank für Tipps
ich bin seit 1.8.2017 für ein Schuljahr mit voller Stundenzahl abgeordnet worden. Die Schule an die ich abgeordnet bin liegt ca. 20km weiter entfernt als meine Stammschule, die ca. "nur" 45km entfernt ist. Also einfache Fahrt jetzt 65km. Kann ich da für die zusätzlichen 20km Reisekosten erstattet bekommen oder Trennungsgeld beantragen? Ich steig durch die Infos der Landesschulbehörde- Nieders. nicht durch. Oder läuft das alles über die Lohnsteuer?
Vielen Dank für Tipps
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Re: Reisekosten oder Trennungsgeld?
Beamter oder Tarifbeschäftigter?
Welches Bundesland?
Steht in der Abordnung etwas zu Umzugskosten?
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Re: Reisekosten oder Trennungsgeld?
Für die Steuer kannst jeden Fahrtkilometer mit 0,30 Cent absetzen. Ferner gibt's für die ersten 3 Monate 12 Euro Verpflegungsmehraufwendungen je Arbeitstag. Sollte sich das Jahr verlängern, gibt's nach 4wöchiger Unterbrechung (Sommerferien) erneut 90 Tage. Die Befristung sollte aus deiner Abordnung klar hervorgehen und kleiner 48 Monate sein.
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Re: Reisekosten oder Trennungsgeld?
Vielen Dank erstmal,
sdh1807: Beamter und Niedersachsen. In der Abordnung habe ich nichts von Umzugskosten gelesen.
AndyO: Die 0,30 und Verpflegungsmehraufwendung ist über die Lohnsteuer absetzbar?
Merkblatt Reisekostenhinweise
Stand: März 2017
Vollabordnung
Abordnung von Lehrkräften mit voller Regelstundenzahl und Abordnung von teilzeitbeschäftigten Lehrkräften mit voller
Unterrichtsverpflichtung an eine Schule.
Für Fahrten im Zusammenhang mit einer Abordnung (mit der bestehenden vollen Unterrichtsverpflichtung) an eine Schule gelten
ausschließlich die Bestimmungen der Trennungsgeldverordnung. Entsprechende Anträge sind an das Nds. Landesamt für Bezüge
und Versorgung (NLBV) in Lüneburg zurichten.
Sofern die Wohnung weniger als 30 Kilometer von der neuen Dienststätte entfernt ist oder im neuen Dienstort liegt (Einzugsgebiet), wird Trennungsgeld nicht gewährt.
Weitere Auskünfte erteilt das NLBV Lüneburg (Tel.: 0
4131 15-0). Internet:
www.nlbv.niedersachsen.de
Also in meinem Fall dann ja wohl Trennungsgeld oder? Ich ruf da mal an
sdh1807: Beamter und Niedersachsen. In der Abordnung habe ich nichts von Umzugskosten gelesen.
AndyO: Die 0,30 und Verpflegungsmehraufwendung ist über die Lohnsteuer absetzbar?
Merkblatt Reisekostenhinweise
Stand: März 2017
Vollabordnung
Abordnung von Lehrkräften mit voller Regelstundenzahl und Abordnung von teilzeitbeschäftigten Lehrkräften mit voller
Unterrichtsverpflichtung an eine Schule.
Für Fahrten im Zusammenhang mit einer Abordnung (mit der bestehenden vollen Unterrichtsverpflichtung) an eine Schule gelten
ausschließlich die Bestimmungen der Trennungsgeldverordnung. Entsprechende Anträge sind an das Nds. Landesamt für Bezüge
und Versorgung (NLBV) in Lüneburg zurichten.
Sofern die Wohnung weniger als 30 Kilometer von der neuen Dienststätte entfernt ist oder im neuen Dienstort liegt (Einzugsgebiet), wird Trennungsgeld nicht gewährt.
Weitere Auskünfte erteilt das NLBV Lüneburg (Tel.: 0
4131 15-0). Internet:
www.nlbv.niedersachsen.de
Also in meinem Fall dann ja wohl Trennungsgeld oder? Ich ruf da mal an
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Re: Reisekosten oder Trennungsgeld?
Trennungsgeld muss innerhalb einer Frist von einem Jahr nach Beginn der Maßnahme erstmalig beantragt werden!
Ist die Frist für den erstmaligen Antrag verstrichen ist das Trennungsgeld in Gänze verwirkt.
Also zügig Antrag stellen. Die Forderungsnachweise für die Folgemonate unterliegen auch der Jahresfrist.
Nach Ihrer Schilderung müssten Sie Trennungsgeld nach § 6 TGV (bei täglicher Rückkehr) bekommen.
Da werden dann je 20 Cent je Kilometer erstattet, allerdings werden die km die sie bereits ohne Erstattung zu Ihrer alten Dienststelle gefahren sind mit jeweils 8 Cent abgezogen. Wenn Ihnen die tägliche Rückkehr nicht zuzumuten ist wird die Summe mit dem TG nach § 3 TGV (fiktiv, wenn Sie am Dienstort übernachten müssten) verglichen und die geringere Summe ausgezahlt.
Schnell beantragen und schauen was rauskommt. Es lohnt sich auf jeden Fall
Ist die Frist für den erstmaligen Antrag verstrichen ist das Trennungsgeld in Gänze verwirkt.
Also zügig Antrag stellen. Die Forderungsnachweise für die Folgemonate unterliegen auch der Jahresfrist.
Nach Ihrer Schilderung müssten Sie Trennungsgeld nach § 6 TGV (bei täglicher Rückkehr) bekommen.
Da werden dann je 20 Cent je Kilometer erstattet, allerdings werden die km die sie bereits ohne Erstattung zu Ihrer alten Dienststelle gefahren sind mit jeweils 8 Cent abgezogen. Wenn Ihnen die tägliche Rückkehr nicht zuzumuten ist wird die Summe mit dem TG nach § 3 TGV (fiktiv, wenn Sie am Dienstort übernachten müssten) verglichen und die geringere Summe ausgezahlt.
Schnell beantragen und schauen was rauskommt. Es lohnt sich auf jeden Fall
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Re: Reisekosten oder Trennungsgeld?
Genau.bataplummy hat geschrieben: ↑20.06.2018 10:42AndyO: Die 0,30 und Verpflegungsmehraufwendung ist über die Lohnsteuer absetzbar?
https://www.lohn-info.de/reisekosten.html
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Re: Reisekosten oder Trennungsgeld?
Sehr wichtig !! Gleich beantragen. Was nicht erstattet wird, kann steuerlich berücksichtigt werden. Lohnt sich auch, wenn dadurch der Werbungskostenpauschbetrag von 1000 Euro in 2017 überschritten wird.
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Re: Reisekosten oder Trennungsgeld?
65km x .30 x 2 x 180 Tage + Verpflegungsmehraufwendung ~ 7500 Euro (ab dem 1 Cent > keine Werbungskosten!) > bei 30% Grenzsteuersatz 2250 Euro Erstattung vom Finanzamt. Da kannst deinen Diesel ~40x mal volltanken.
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Re: Reisekosten oder Trennungsgeld?
Wir wollen es mal nicht gleich übertreiben.
1. sind die Aufwendungen für Wege zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte auf 4500 € pro KJ gedeckelt (§ 9 Abs. 1 Nr. 4 EStG)
2. wird nicht hin- und rück abgegolten sondern die Entfernungskilometer (nicht Fahrtkilometer), das bedeutet meiner Meinung nach einfacher Weg
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Re: Reisekosten oder Trennungsgeld?
Gedeckelt ist nur die Werbungskostenpauschale. Das hier ist was Anderes. Erst lesen, dann schreiben! P.S. wenn du keine Kasko hast, kannst du sogar eine defekte Windschutzscheibe absetzen. Ich praktiziere dass nun seit 4 Jahren.sdh1807 hat geschrieben: ↑20.06.2018 13:44 Wir wollen es mal nicht gleich übertreiben.
1. sind die Aufwendungen für Wege zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte auf 4500 € pro KJ gedeckelt (§ 9 Abs. 1 Nr. 4 EStG)
2. wird nicht hin- und rück abgegolten sondern die Entfernungskilometer (nicht Fahrtkilometer), das bedeutet meiner Meinung nach einfacher Weg
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Re: Reisekosten oder Trennungsgeld?
Moin, da ich einen positiven Bescheid bzgl. der Reisekostenerstattung erhalten habe, gebe ich mal Rückmeldung. Ich habe pro gefahrenen Kilometer zur Dienststelle meiner Abordnung 0,30€/km abzüglich 0,08€/km zur Dienstelle meiner Stammschule erhalten.
Vielleicht kommt das ja für andere auch in Frage. Danke noch mal für die Tipps.
Vielleicht kommt das ja für andere auch in Frage. Danke noch mal für die Tipps.