PPV Wohnsitz in Spanien

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retamal
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PPV Wohnsitz in Spanien

Beitrag von retamal »

PPV zahlt nicht: Pflegefall mit alleinigem Wohnsitz in Spanien
Nachdem 1995 alle Beamte gezwungen wurden in eine PPV einzuzahlen stelle ich nun fest, das es keine Leistungen der PPV bei Pflegegrad 1 gibt!
Weis da jemand besser bescheid?
Acta
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Re: PPV Wohnsitz in Spanien

Beitrag von Acta »

retamal hat geschrieben: 10. Jun 2018, 17:44 PPV zahlt nicht: Pflegefall mit alleinigem Wohnsitz in Spanien
Nachdem 1995 alle Beamte gezwungen wurden in eine PPV einzuzahlen stelle ich nun fest, das es keine Leistungen der PPV bei Pflegegrad 1 gibt!
Weis da jemand besser bescheid?
Was steht denn in deinen Versicherungsunterlagen? Was hat denn dein Versicherer dir mitgeteilt? Hast du denn gegen den Bescheid einen Rechtsbehelf eingelegt?

Hast du ggfls. dein Anliegen auch an den Versicherungsombudsmann e.V., vertreten durch Professor Dr. Günter Hirsch (nicht zuständig für die Krankenversicherung) bzw. dessen Vertreter, dem Ombudsmann der Privaten Kranken- und Pflegeversicherung und Staatssekretär a.D., Heinz Lanfermann, weitergeleitet?

Die Adresse dürfte in deinen Versicherungsunterlagen ebenso ersichtlich sein, die Kontaktmöglichkeiten sind hier ersichtlich: https://www.versicherungsombudsmann.de/kontakt/ bzw. https://www.pkv-ombudsmann.de/servicebereich/kontakt/ .

Quelle 1: https://www.bundesregierung.de/Content/ ... ungen.html

Quelle 2: https://www.versicherungsombudsmann.de

Quelle 3: https://www.pkv-ombudsmann.de
Gertrud1927
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Re: PPV Wohnsitz in Spanien

Beitrag von Gertrud1927 »

Hallo. Bei der PPV bei der PBeakk GPV steht in §5 auch das es im Ausland nichts gibt. Im folgenden stehen dann zeitliche und europäische Einschränkungen aber alle nur bei Pflegegrad 2 bis 5. Bei 1 scheint es nichts zu geben.
Bei der gesetzlichen Pflegeversicherung gibt es da aber auch Einschränkungen.
retamal
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Re: PPV Wohnsitz in Spanien

Beitrag von retamal »

Mir wurde bei Pflegegrad 1 der Entlastungsbetrag von 125 € angeboten,
jedoch müssen meine spanischen Nachbarn, die gerne gegen eine finanzielle Entlohnung helfen, auch bei einfachen Hilfen wie: Reinigungsarbeiten der Wohnung, Behördengängen, Spaziergänge, Einkäufe usw. eine Ausbildung nachweisen! und eine Rechnung schreiben!
Dies habe ich unter anderem auch Herrn Jens Span geschrieben, mal abwarten! er hat ja im Moment viele Baustellen!
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