Nebentätigkeit im Öffentlichen Dienst, Frühpension Beamter
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Re: Nebentätigkeit im Öffentlichen Dienst, Frühpension Beamter
Die Ruhensregelung nach § 53 BeamtVG bzw. § 53 SVG verbietet trotzdem nicht, mehr hinzuzuverdienen, als ruhensreglungsfrei möglich wäre
Re: Nebentätigkeit im Öffentlichen Dienst, Frühpension Beamter
Ich grüße euch,
ihr habt euch in der Tat gut ausgelassen hier, Danke dafür
Ich bin nun seit 01.06. pensioniert.
Ich habe mich in der Tat auch beim Landkreis beworben, da dieser seinen Sitz gleich im nächsten Ort hat. Ich war dort beim Vorstellungsgespräch und habe auch gesagt das ich früh pensioniert bin und eine Nebentätigkeit in der Nähe meines Wohnortes suche.
Ich habe die Bedenken die schon geäußert wurden, dass ich diese Tätigkeit ausübe und mein Dienstherr dann auf die Idee kommt die DU überprüfen zu lassen. Die Versorgungsstelle hat mir Gute Auskünfte erteilt und meinte das dies kein Problem darstellt das es im öffentlichen Dienst ist, ich soll meinen Arbeitsvertrag zu senden und die folgenden Gehaltsmitteilungen damit das Einkommen angerechnet wird auf die Pension und das keine weitere Genehmigung erforderlich ist.
So mal zu Stand der Dinge
LG
ihr habt euch in der Tat gut ausgelassen hier, Danke dafür
Ich bin nun seit 01.06. pensioniert.
Ich habe mich in der Tat auch beim Landkreis beworben, da dieser seinen Sitz gleich im nächsten Ort hat. Ich war dort beim Vorstellungsgespräch und habe auch gesagt das ich früh pensioniert bin und eine Nebentätigkeit in der Nähe meines Wohnortes suche.
Ich habe die Bedenken die schon geäußert wurden, dass ich diese Tätigkeit ausübe und mein Dienstherr dann auf die Idee kommt die DU überprüfen zu lassen. Die Versorgungsstelle hat mir Gute Auskünfte erteilt und meinte das dies kein Problem darstellt das es im öffentlichen Dienst ist, ich soll meinen Arbeitsvertrag zu senden und die folgenden Gehaltsmitteilungen damit das Einkommen angerechnet wird auf die Pension und das keine weitere Genehmigung erforderlich ist.
So mal zu Stand der Dinge
LG
Re: Nebentätigkeit im Öffentlichen Dienst, Frühpension Beamter
Wollen wir jetzt Korinthen kacken?Zollkodex-Ritter hat geschrieben: ↑4. Jun 2018, 21:13 Die Ruhensregelung nach § 53 BeamtVG bzw. § 53 SVG verbietet trotzdem nicht, mehr hinzuzuverdienen, als ruhensreglungsfrei möglich wäre
Gruß
blink182
blink182
Re: Nebentätigkeit im Öffentlichen Dienst, Frühpension Beamter
Hallo ihr da draußen:
Daumen hoch für die Antwort von Blink182 - das könnte er in ganz vielen Beiträgen schreiben und würde oft den nagel auf den Kopf treffen.
Wollen wir jetzt Korinthen kacken?
[/quote]Wollen wir jetzt Korinthen kacken?
Liebe Mitstreiter,
erkenne ich geistiges Telekomkind den Sinn dieses Forums nicht?
Ich war der Meinung, in einem Forum geben mir andere nette Menschen eine Antwort auf eine Frage, die ich mir selbst nicht beantworten kann.
Ich kann nicht davon ausgehen, dass selbst gut gemeinte Ratschläge immer 100% richtig sind. Die Chance auf eine Problemlösung wächst, je mehr Schreiber ihr Wissen gemeinsam und konstruktiv einbringen.
Leider fällt mir im Forum immer mehr eine gewisse "Stutenbissigkeit", Unsachlichkeit, Oberlehrergetue usw. auf.
Im Beitrag von Pizzaboy gibt uns der Fragesteller auch eindeutige Rückmeldung und teilt mit: Leute, super ich habe mein Problem gelöst!
Trotzdem wird, wie Blink182 schrieb weiter Korinthen gekackt - unnötige Nebenkriegsschauplätze eröffnet.
Warum machen wir uns denn alle das Leben so schwer? Ist das wirklich nötig? Peace, Nachsicht und ein Augenzwinkern - damit würden wir alle leichter durchs Leben gehen.
Ich möchte hier ausdrücklich betonen, nicht Zollkodex-Ritter persönlich angreifen zu wollen - es ist ein allgemeines Phänomen, dass mir im Forum auffällt.
Mein Wort zum heutigen Sonntag:
Niemand von uns ist perfekt, niemand weiß alles - aber gemeinsam könnten wir auf fast jede Frage eine vernünftige Antwort finden, ohne unsachlich zu werden und andere Mitschreiber anzugreifen.
Einen sonnigen Tag aus Bayern.
Daumen hoch für die Antwort von Blink182 - das könnte er in ganz vielen Beiträgen schreiben und würde oft den nagel auf den Kopf treffen.
Wollen wir jetzt Korinthen kacken?
[/quote]Wollen wir jetzt Korinthen kacken?
Liebe Mitstreiter,
erkenne ich geistiges Telekomkind den Sinn dieses Forums nicht?
Ich war der Meinung, in einem Forum geben mir andere nette Menschen eine Antwort auf eine Frage, die ich mir selbst nicht beantworten kann.
Ich kann nicht davon ausgehen, dass selbst gut gemeinte Ratschläge immer 100% richtig sind. Die Chance auf eine Problemlösung wächst, je mehr Schreiber ihr Wissen gemeinsam und konstruktiv einbringen.
Leider fällt mir im Forum immer mehr eine gewisse "Stutenbissigkeit", Unsachlichkeit, Oberlehrergetue usw. auf.
Im Beitrag von Pizzaboy gibt uns der Fragesteller auch eindeutige Rückmeldung und teilt mit: Leute, super ich habe mein Problem gelöst!
Trotzdem wird, wie Blink182 schrieb weiter Korinthen gekackt - unnötige Nebenkriegsschauplätze eröffnet.
Warum machen wir uns denn alle das Leben so schwer? Ist das wirklich nötig? Peace, Nachsicht und ein Augenzwinkern - damit würden wir alle leichter durchs Leben gehen.
Ich möchte hier ausdrücklich betonen, nicht Zollkodex-Ritter persönlich angreifen zu wollen - es ist ein allgemeines Phänomen, dass mir im Forum auffällt.
Mein Wort zum heutigen Sonntag:
Niemand von uns ist perfekt, niemand weiß alles - aber gemeinsam könnten wir auf fast jede Frage eine vernünftige Antwort finden, ohne unsachlich zu werden und andere Mitschreiber anzugreifen.
Einen sonnigen Tag aus Bayern.
Re: Nebentätigkeit im Öffentlichen Dienst, Frühpension Beamter
Hallo miteinander,
das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMIBH) hat auf seinem Internetauftritt einige interessante Informationen rund um das Thema „Nebentätigkeit“ für Bundesbeamte bereitgestellt.
Ausschlaggebend sind für das Nebentätigkeitsrecht die §§ 97 - 105 des Bundesbeamtengesetzes (BBG) i.V.m. der Bundesnebentätigkeitsverordnung (BNV).
Quelle: https://www.bmi.bund.de/DE/themen/oeffe ... -node.html
das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMIBH) hat auf seinem Internetauftritt einige interessante Informationen rund um das Thema „Nebentätigkeit“ für Bundesbeamte bereitgestellt.
Ausschlaggebend sind für das Nebentätigkeitsrecht die §§ 97 - 105 des Bundesbeamtengesetzes (BBG) i.V.m. der Bundesnebentätigkeitsverordnung (BNV).
Quelle: https://www.bmi.bund.de/DE/themen/oeffe ... -node.html
Re: Nebentätigkeit im Öffentlichen Dienst, Frühpension Beamter
Ich habe dann noch bei einem Fachanwalt für Beamtenrecht einen Termin gemacht, dass war ein Riesenfehler. Er stand zwar so im Internet, aber es war nur ein Fachanwalt für Arbeitsrecht. Den BBG 105 kannte er garnicht und hat es immer nach der Rechtslage für Angestellter bewertet. So richtig weiter geholfen hat er Mir Nicht, naja 150€ futsch.
Ich habe es Ordnungsgemäß bei der Pensionsstelle angemeldet als Einkommen, bisher habe ich auch noch keine Berechnung meiner Versorgungsbezüge erhalten und habe schon zum 2. mal nochmals mein volles Gehalt bekommen.
Wie lange bleiben die Akten eigentliche bei der Pensionsbehörde? Meine Behörde hat keine eigene Abteilung das macht der Zoll, dort sind die Personalakten hingeschickt wurden.
Ich habe es Ordnungsgemäß bei der Pensionsstelle angemeldet als Einkommen, bisher habe ich auch noch keine Berechnung meiner Versorgungsbezüge erhalten und habe schon zum 2. mal nochmals mein volles Gehalt bekommen.
Wie lange bleiben die Akten eigentliche bei der Pensionsbehörde? Meine Behörde hat keine eigene Abteilung das macht der Zoll, dort sind die Personalakten hingeschickt wurden.
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Re: Nebentätigkeit im Öffentlichen Dienst, Frühpension Beamter
Lass dir die 150€ von tiefenseer bezahlen. Du hast ja nur seinen schechten Rat befolgt.
Frage wegen den Akten doch einfach beim Service-Center des Zolls nach. Mir sind mehrere Varianten bekannt, ich weiss nicht, welche die für dich gültige ist. Da es sich um personenbezogene Daten handelt, hast du umfassend Auskunftsanspruch. Hast du in deinem Bescheid in dem man dir die Höhe der Versorgungsbezüge mitgeteilt hat, keine Einkommensgrenze mitgeteilt bekommen?
Frage wegen den Akten doch einfach beim Service-Center des Zolls nach. Mir sind mehrere Varianten bekannt, ich weiss nicht, welche die für dich gültige ist. Da es sich um personenbezogene Daten handelt, hast du umfassend Auskunftsanspruch. Hast du in deinem Bescheid in dem man dir die Höhe der Versorgungsbezüge mitgeteilt hat, keine Einkommensgrenze mitgeteilt bekommen?