ist es korrekt, dass sich das Beamtenstatusgesetz zum 01.04.2009 so ändert, dass nun die Altersgrenze (27. Lebensjahr) für die Verbeamtung auf Lebenszeit nicht mehr gültig ist?
@Kolbe
Ja und Nein! Die Verbeamtung wird nicht mehr am Alter festgemacht! Das heißt ein "Berufsbeamter" ab dem 18 oder 19. Lebensjahr kann schon vor dem 27. Geburtstag BAL werden!
Vielen Dank für Deine Antwort!
Wie sieht das denn in der Praxis aus? Ich habe meine Probezeit seit 4 Jahren um. Bekomme ich dann nun zum 01.04.2009 die Urkunde oder gibt es noch andere Auflagen, die man erfüllen muss? Über meinen Dienstherrn habe ich noch nichts bekommen.
Gilt das neue Recht auf die Länder-Beamte oder nur für Bundesbeamte. ich bin beim Freistaat bayern, bin 25 und bin beamter auf Probe, habe die offizielle Probezeit aber schon vor ca. 3 od 4. jahren bestanden.
Kann man leider nicht vergleichen, da die Bundesbeamten ein ganz anderes Gesetz, als die Landesbeamten / Kommunalbeamten haben. Bei denen heißt es Beamtenstatusgesetz.
In diesem gibt es nämlich in dem Sinne keine Übergangsregelung. Wer seine Probezeit beendet hat, aber noch nicht 27 ist, wird mit in Kraft treten des neuen Gesetzes sofort auf Lebenszeit verbeamtet.
Ramses hat geschrieben:Gilt das neue Recht auf die Länder-Beamte oder nur für Bundesbeamte. ich bin beim Freistaat bayern, bin 25 und bin beamter auf Probe, habe die offizielle Probezeit aber schon vor ca. 3 od 4. jahren bestanden.
Für die Landesbeamten gibt es das Beamtenstatusgesetz