Dienstunfähigkeit..

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Jonny112
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Dienstunfähigkeit..

Beitrag von Jonny112 »

Hallo,

ich habe bereits die Suchfunktion genutzt aber nicht wirklich gefunden.

Ich habe bereits seit 2 Jahre Depressionen die jetzt von einem Psychiater diagnostiziert wurde. Ich versuche allerdings immer zu arbeiten aber mir passieren immer wieder Fehler und ich komme auch mit der Arbeit nicht nach.

Jetzt sprach mein Psychiater an dass er befürchte dass ich nicht mehr so werde wie ich mal war bzgl. Arbeit.
Sprich er würde empfehlen, wenn Kur und alles andere nichts bringt dass ich versuche mich Dienstunfähig schreiben zu lassen. Wäre im Sinne meiner Depressionen.

Jetzt habe ich etwas Angst. Bin 32 Jahre und seit 2009 erst in der Bundefinanzverwaltung. Lebzeitbeamter bin ich seit 2012. Mittlerer Dienst A8

Sprich sollte es soweit kommen steht mir nur die Mindestversorgung zu. Ich habe allerdings eine Dienstunfähigkeitsversicherung bei der Bayerischen die weitere 1000 EUR abdecken würden. Sprich das Finanzielle Risiko wäre Grundsätzlich überschaubar. Aber in den Bedingungen der Bayerischen steht drin aufgrund Amtsärztlichen Zeugnissen.

Sollte es soweit kommen kann ich ein Amtsärztliches Zeugnis verlangen? Wenn nicht sowieso vom Dienstherr angeordnet.
Halt jemand Erfahrung mit der Bayerischen?
und wie sieht es bzgl. Krankenversicherung aus? Wieviel Beihilfe steht mir in einer Frühpensionierung zu?

Ich danke euch Vielmals. Sollte es einen solchen Post geben bitte verlinkt ihn mir

Liebe Grüße
Torquemada
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Re: Dienstunfähigkeit..

Beitrag von Torquemada »

Jonny112 hat geschrieben: 24. Feb 2018, 15:24 Aber in den Bedingungen der Bayerischen steht drin aufgrund Amtsärztlichen Zeugnissen.

Sollte es soweit kommen kann ich ein Amtsärztliches Zeugnis verlangen? Wenn nicht sowieso vom Dienstherr angeordnet.
...........................
und wie sieht es bzgl. Krankenversicherung aus? Wieviel Beihilfe steht mir in einer Frühpensionierung zu?



Beihilfe ist bei Ruhestandsbeamten 70 Prozent. Deine Private Krankenversicherung informiert dich gerne über den dann noch monatlich zu zahlenden Beitrag.

Wenn du in den Ruhestand versetzt werden sollst, muss ohnehin zuvor eine amtsärztliche Begutachtung des Falles gemacht werden. Der Amtsarzt spricht dann eine Empfehlung aus.
Du solltest die Bedingungen deiner Versicherung genau lesen. Ist ist möglich, dass du schon jetzt einen Anspruch auf Leistungen hast, wenn du durchgehend krank geschrieben bist bzw. dies rückwirkend vom Krankheitsbild her vom Amtsarzt bestätigt wird.
Achtung bei den Antragsverfahren bei den Versicherungen !!! Hier gibt es Versicherungen, die perverserweise sogar die gute Antragstellung und die ordentliche Kommunikation mit ihnen Kriterium gegen eine Dienstunfähigkeit werten.

Deshalb: Bedingungen genau lesen, was wann vorzulegen ist.
Viele Glück.
Telekommiker
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Re: Dienstunfähigkeit..

Beitrag von Telekommiker »

Hallo Jonny112,

wenn Du tatsächliche eine Dienstunfähigkeitsversicherung hast (also keine Arbeitsunfähigkeitsversicherung) und diese Eintritt, wenn ein Dienstarzt die Dienstunfähigkeit bescheinigt, würde ich mir keine Sorgen machen. Denn wie Torquemada ja schon geschrieben hat, wirst Du im Falle einer DDU ja auf jeden Fall von einem Amtsarzt untersucht. Dein DH trifft dann auf Grund dieser amtsärztlichen Untersuchung die Entscheidung ob dienstfähig oder nicht. Dann sollte sich die DU-Versicherung auch in der Regel daran halten...

Aus deinen Schilderung geht jetzt nicht hervor, wie weit Dich deine Depressionen bei der täglichen Arbeit beeinflussen oder hindern und ob Du ggf. schon viele Krankheitstage hattest...Ob ein einer fehlerhaften Arbeit und Arbeitsrückstand ein DU-Verfahren angestoßen wird von deinem DH, wage ich mal zu bezweifeln.
Wenn Du aber fortlaufend krank bist und bei einem DU-Verfahren tendiert ein Amtsarzt zur DUU, hat aber z. B. noch keine endgültige Entscheidung getroffen und Du musst zu einer Reha kannst Du auch schon mal ggf. einen Antrag bei deiner Versicherung stellen. Denn die zahlen auch wenn Du krank bist, aber noch nicht in der offiziellen DU bist - und dann sogar ggf. rückwirkend ab dem Zeitpunkt der Krankschreibung...

Das würde ich aber dann aber vorher mit deinem behandelnden Facharzt absprechen, denn die DU-Versicherung wird nach deinem Antrag Dich anschreiben mit dem Hinweis, dass Du einen Fragebogen ausfüllen musst und einen Fragebogen deinem behandelnden Arzt übersenden sollst. Da sind dann Fragen zu deiner Krankheit, bisherigen Behandlungen usw. - und da solltest Du im Idealfall die gleichen bzw. ähnlichen Antworten haben wie dein Arzt ;-))

Wie Torquemada auch sagt, vorher die Versicherungsbedingungen genau mal durchlesen - das macht man ja in der Regel eher seltener oder erst dann, wenn es zu spät ist.
Das Wesentlich sollte im § 2 deiner Versicherungsbedingungen stehen. Dort steht z. B. auch was zu einer Verweisung auf eine andere Tätigkeit und welche Tätigkeit maßgeblich für eine DU ist...also was Du z. B. in den letzten drei Jahren gemacht hat wird für eine DU herangezogen...
Jonny112
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Re: Dienstunfähigkeit..

Beitrag von Jonny112 »

Also stand jetzt, hat mein Dienstherr noch keine Möglichkeiten ein DU Verfahren einleiten. Ich möchte nur darauf vorbereitet sein sollte es soweit kommen, da mein Psychiater sowas angedeutet hat.

Ich habe allerdings auch gehört das der Dienstherr ohne Amtsarzt jemanden wenn es soweit ist in den Ruhestand schicken kann.

dann hätte ich das Problem das kein amtsärztliches Attest vorliegt.


Diese Klausel habe ich in meinen Bedingungen

Beamtenklausel
(5) Der Beamte im öffentlichen Dienst gilt auch dann als berufsunfähig, wenn er vor Erreichen der gesetzlich vor- gesehenen Altersgrenze ausschließlich infolge Krankheit, Körperverletzung oder Kräfteverfall aufgrund eines amts- ärztlichen Zeugnisses wegen allgemeiner Dienstunfähig- keit entlassen oder in den Ruhestand versetzt wird. Die Leistungspflicht bei Berufsunfähigkeit wegen Dienstunfä- higkeit gemäß Satz 1 besteht bis zur Reaktivierung, längs- tens bis zum Ablauf der vereinbarten Leistungsdauer. Übt der infolge seines Gesundheitszustandes wegen Dienst- unfähigkeit vorzeitig entlassene Beamte konkret eine an- dere Tätigkeit im Sinne von § 2 Absatz 1 aus, liegt keine Berufsunfähigkeit mehr vor.
(6) Die vorstehenden Regelungen zur Dienstunfähigkeit von Beamten im öffentlichen Dienst (siehe Absatz 5) gelten für Richter entsprechend.
Jonny112
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Re: Dienstunfähigkeit..

Beitrag von Jonny112 »

Schah stand jetzt Beinbruch noch nicht durchgehend krank geschrieben da ich immer ein schlechtes Gewissen haben wenn ich nicht im Dienst bin. Wie gesagt zurzeit besteht noch kein Anspruch.
Torquemada
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Re: Dienstunfähigkeit..

Beitrag von Torquemada »

Bei der Klausel würde ich mir keine Sorgen machen. In den Ruhestand aus gesundheitlichen Gründen kannst du meines Wissens nur nach Beurteilung durch den Amtsarzt geschickt werden, Das gilt auch für die Prognose, dass innerhalb von sechs monaten nicht mehr mit einer Genesung gerechnet werden kann.
Telekommiker
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Re: Dienstunfähigkeit..

Beitrag von Telekommiker »

das Bayerisches Beamtengesetz (BayBG) sieht auch eine Untersuchung des Amtsarztes vor - den Grunde nach sollte das nicht anders sein als bei den anderen Bundesländern ober Bundesbeamten...

Wäre mir auch jetzt ganz neu, dass eine Dienstunfähigkeit des DH ohne amtsärztliche Untersuchung stattfindet und der DH eine Entscheidung ohne diese Untersuchung trifft. Bei Dir ist der Fall klar, wenn die Du auf Grund des amtsärztlichen Berichts dienstunfähig wirst, wird in jedem Falle deine DU-Versicherung eintreten.
Kannst Dich glücklich schätzen, denn eine DU-Versicherung ist eher die Seltenheit - normalerweise wird jetzt immer einer BU-Versicherung angeboten, in der auch auf andere Tätigkeiten verwiesen werden kann...daher ist eine DU-Versicherung in deinem Falle Gold wert !
Torquemada
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Re: Dienstunfähigkeit..

Beitrag von Torquemada »

Telekommiker hat geschrieben: 24. Feb 2018, 18:45 das Bayerisches Beamtengesetz (BayBG) sieht auch eine Untersuchung des Amtsarztes vor -
Er ist Bundesbeamter......
Telekommiker
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Re: Dienstunfähigkeit..

Beitrag von Telekommiker »

oh sorry - habe mich vertan...dann ist die Sache ja noch eindeutiger !
Torquemada
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Re: Dienstunfähigkeit..

Beitrag von Torquemada »

Hinweis zu der Versicherungsleistung: der Ertragsanteil dieses sogenannten Leibrente ist zu versteuern.

https://dejure.org/gesetze/EStDV/55.html

Einfach schauen, wieviele Jahre die zahlen würden und den Wert ablesen. Darauf gibt es Werbungskosten von 102 Euro jährlich..
Jonny112
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Re: Dienstunfähigkeit..

Beitrag von Jonny112 »

Ich danke euch für die schnellen Antworten.

Ist es denn so, dass es auch für dienstunfähige Beamte (Frühpensionierung) 70 % Beihilfe gibt?
Torquemada
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Re: Dienstunfähigkeit..

Beitrag von Torquemada »

Jonny112 hat geschrieben: 24. Feb 2018, 23:48 Ich danke euch für die schnellen Antworten.

Ist es denn so, dass es auch für dienstunfähige Beamte (Frühpensionierung) 70 % Beihilfe gibt?
Ja. Habe ich doch oben geschrieben. Ein Beamter ist entweder pensioniert oder nicht. Es ist egal warum er/sie in Ruhestand ist.
Jonny112
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Re: Dienstunfähigkeit..

Beitrag von Jonny112 »

Vielen Dank.

Es ist echt schwierig wenn man sich vorher noch so garnicht damit ausseinander gesetzt hat.

Auch bzgl Mindestversorgung liest man vieles verschiedenes.


Stimmt diese Aussage:

Amtsabhängige Mindestversorgung

Das Ruhegehalt beträgt mindestens fünfunddreißig Prozent der ruhegehaltfähigen Dienstbezüge

Amtsunabhängige Mindestversorgung

Das Ruhegehalt beträgt mindestens fünfundsechzig Prozent der jeweils ruhegehaltfähigen Dienstbezüge aus der Endstufe der Besoldungsgruppe A 4, zuzüglich eines Betrages in Höhe von 30,68 Euro.


Dass würde bei der aktuellen Bundesbesoldubgstabelle dann 65% von 2531,94 EUR sein. Wie sieht das Ganze aus bei Verheirateten? Auch da liest man immer was anderes.

Das wären dann 1.569 EUR was mir aber sehr viel vorkommen würde?
Torquemada
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Re: Dienstunfähigkeit..

Beitrag von Torquemada »

Wurde alles hier im Forum schon mindestens 20-mal ausführlich erklärt mit Zahlen und allem. Bitte Suchfunktion nutzen. Es ist sogar Brutto deutlich mehr, als das was dir "sehr viel vorkommt".
Telekommiker
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Re: Dienstunfähigkeit..

Beitrag von Telekommiker »

Hallo Jonny112,

ich denke dass Du dir zumindest wegen der finanziellen Situation nicht so viele Gedanken machen musst...Du bekommst die Mindestversorgung plus die 1000,- € in jedem Fall. Sei auch froh, dass Du eine DU-Versicherung hast, die im Falle einer Definition der Dienstunfähigkeit im Sinne des Beamtenrechts zahlt - das gibt es heute fast nicht mehr.

Auch denke ich, dass es bei Dir mit der DDU noch nicht so weit bist, dass Du ja auch noch nicht mal in die Nähe eines DU-Verfahren deines Dienstherrn bist - und so ein DU-Verfahrungen kann sehr lange dauern mit Krankmeldung, BEM, Reha, stufenweise Wiedereingliederung, Untersuchungen usw.
Und wenn Du hier Angst wegen den Finanzen in einer DU hast, kannst Du noch sehr viel dazu verdienen, ohne dass es Abzüge bzw. Anrechnungen gibt - falls es dein gesundheitlicher Zustand natürlich zulässt.
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