
Ich habe mich selbst schon etwas eingelesen, kann jedoch keine passende Antwort finden.
@ Forum Admins: Ich bitte es zu entschuldigen sollte ich die falsche Rubrik gewählt haben.
Ich habe vor meiner Verbeamtung als Arbeitnehmer eine Ausbildung gemacht und anschließend ein Jahr als Geselle gearbeitet.
Ich blieb mit meinen Beiträgen zur gesetzlichen Rentenversicherung unter den 60 Monaten und habe diese mit erreichen der Lebzeitverbeamtung erstatten lassen.
Demnach waren auch die 2 Jahre Wartezeit nach letztmaliger Zahlung in die gesetzliche Rentenversicherung erfüllt.
Der erstattete Betrag wurde nach Auszahlung durch die Rentenversicherung an das Finanzamt gemeldet.
Nun habe ich meinen Steuerbescheid (2016) erhalten samt 2 Änderungen gem. §175 Abs 1 Satz 1 Nr. 2 AO der Jahre 2010 und 2011.
Zur Änderung: Die Erstattung der Arbeitnehmerbeiträge im Jahr 2016 werden nun angesehen als sind die Beiträge in den oben genannten Jahren nicht entstanden.
Folglich hatte ich weniger Ausgaben und müsse 198,-€ mehr Steuer zahlen als damals festgesetzt, da ich mehr "Einkommen" hatte.
Diese 198,-€ wurden nun auf dem Steuerbescheid 2016 als "Anrechnung auf demnächst fällige Beträge" verrechnet.
Ist dies rechtlich richtig? Denn gem. §3 Nr. 3b EStG ist die oben genannte Beitragserstattung (§ 210 SGB VI) steuerfrei.
Wiederum nun zu sagen durch die Erstattung 2016 sind die Beiträge in den Jahren 2010 und 2011 nicht entstanden und folglich ist mehr Einkommenssteuer zu bezahlen halte ich für fraglich...

Vielen vielen Dank im Voraus. Ich hoffe mir kann einer die Entscheidung des Sachbearbeiters einleuchtend erklären.