Kann (abgesehen vom Urheber) irgend jemand diese Aussage auch nur ansatzweise nachvollziehen?BilanzFuzzi hat geschrieben: ↑12. Okt 2017, 23:14 was mich jetzt aber wundert ist die Tatsache, dass alles was ich heute oder die vergangenen Tage geschrieben habe, jetzt auf einmal scheibchenweise mitgeteilt wird -
Ruhestand für Beamte ab 2017
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Re: Ruhestand für Beamte ab 2017
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Re: Ruhestand für Beamte ab 2017
Hier macht nur einer alle Anderen runter und stellt jeden als Oberdoof hin.Yogini hat geschrieben: ↑13. Okt 2017, 02:47 Ich habe es jetzt schon öfters geschrieben: Wir sind zum gemeinsamen Austasuch hier und nicht zum gegenseitigen runtermachen! Besinnt euch doch mal bitte darauf!
Alle die hier schreiben haben selber Fragen und viele User auch Antworten oder möchten anderen weiterhelfen und so sollte es doch bitte auch sein und bleiben.
Aber vielleicht ist jetzt mal ein paar Tage Ruhe und dann geht's unter einem neuen Usernamen wieder von vorn los.
Re: Ruhestand für Beamte ab 2017
Vielen Dank für eure Antworten, es wird ja hier heftigst diskutiert. Nochmal zur Info, ich bin schon 60! und habe 43 Dienstjahre, seit 2004 abgeordnete Beamte zum Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW. Da ich auch befürchte, dass die Bedingungen schlechter werden, beschäftige ich mich sehr mit dem Gedanken im nächsten Jahr zu gehen. Da ich bis jetzt noch nie ehrenamtlich tätig war, werde ich mich mal umhören, wo es in meiner Nähe Vereine o.ä. gibt. 2016 wurden wir ja auch alle fast genötigt in VR zu gehen, da ich aber noch nicht meine 2 Jahre Wartezeit wegen Beförderung erfüllt hatte, bin ich nicht gegangen. Gott sei Dank, hätte mich sehr geärgert, da es ja doch nun wieder Möglichkeiten gibt. Ich werde natürlich mittlerweile auch wieder sehr bedrängt zu gehen, Altersteilzeit habe ich abgelehnt. Befürchte auch, dass man ab 62 nicht mehr in VR gehen darf, weil es sich für die Telekom wohl dann nicht mehr rechnet?? Oder soll man es wieder mal aussitzen?? Aber wie ihr hier alle schon schreibt, es muss jeder für sich selbst entscheiden!
Wünsche allen ein schönes Wochenende und genießt erstmal die Sonne.
Wünsche allen ein schönes Wochenende und genießt erstmal die Sonne.
Re: Ruhestand für Beamte ab 2017
Hallo Angelika,
ich an Deiner Stelle würde dann nächstes Jahr zu Ende Juni die Reißleine ziehen und den ER antreten. Später im Jahr geht nicht, da Du über 55 bist, also nicht im 2.HJ 55 wirst. Gleiche Regelung gab es 2016 auch, wurde dort allerdings nachher wieder zurückgenommen. Darauf kann man sich aber leider nicht verlassen.
Ich hatte auch schon die Befürchtung, dass in 2018 die Regelung mit den Höchstalter kommt, jedoch war die HR-Aussage, dass 2018 dies noch nicht zum tragen kommt. Daher, besser nächstes Jahr weg, bevor die T in 2019 eine Regelung bringt, bei denen Beamte ab einem Alter XY nicht mehr gehen dürfen, da für T nicht mehr wirtschaftlich.
Schönes Wochenende Dir auch.
ich an Deiner Stelle würde dann nächstes Jahr zu Ende Juni die Reißleine ziehen und den ER antreten. Später im Jahr geht nicht, da Du über 55 bist, also nicht im 2.HJ 55 wirst. Gleiche Regelung gab es 2016 auch, wurde dort allerdings nachher wieder zurückgenommen. Darauf kann man sich aber leider nicht verlassen.
Ich hatte auch schon die Befürchtung, dass in 2018 die Regelung mit den Höchstalter kommt, jedoch war die HR-Aussage, dass 2018 dies noch nicht zum tragen kommt. Daher, besser nächstes Jahr weg, bevor die T in 2019 eine Regelung bringt, bei denen Beamte ab einem Alter XY nicht mehr gehen dürfen, da für T nicht mehr wirtschaftlich.
Schönes Wochenende Dir auch.
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Re: Ruhestand für Beamte ab 2017
Es stellt sich ja jetzt heraus, dass das geänderte Gesetz für den ER mit den Vorgaben aus § 4 Abs. 1 Nr. 4 wohl restriktiv angewendet werden wird. Wenn keine Möglichkeit der Stichtagsregel für die Betreuung der Kinder oder Pflege am Stichtag vorliegt, müssen die Sozialstunden oder das FJS durchgeführt werden. Wenn dann am Ende nach drei Jahren die Sozialstunden oder das FJS nicht gemäß der Vorgabe des § 4 Abs. 1 Nr. 4a und 4b nachgewiesen wurde, dann wird der Ausgleichsbetrag wieder abgezogen - und das natürlich dann nur für die Zukunft...
Das habe ich ja schon von Beginn an und wird jetzt auf einmal ja von dibedupp bestätigt. Ich kann nur nochmals darauf verweisen, dass das alles schon im Gesetz stand - § 4 Abs. 2 letzter Satz:
"Der Ausgleichsbetrag entfällt mit Wirkung für die Zukunft..." wenn nicht nachgewiesen wird, dass die erforderlichen Zeiten abgeleistet wurden...!
Das ist auch, auf das ich hier schon mehrfach hingewiesen habe. Das Gesetz muss inhaltlich verstanden und nachvollzogen werden können.
Zum einen ist es vielleicht im individuellen Fall schwer nachvollziehbar, warum einmal die Stichtagsregelung ausreicht wenn mein Kind ein Tag nach dem Abschluss/Beginn des ER volljährig wird und die Voraussetzungen erfüllt sind, aber dann im Gegensatz zu den Sozialstunden z. B. 900 Stunden oder 11 Monate beim FJS nicht ausreichen, obwohl man sich doch dann gerade engagiert hat. Bei der Nichterfüllung der Vorgaben hat man aber auch anders herum 3 Jahre den Ausgleichsbetrag bekommen, obwohl die Vorgaben nicht eingehalten wurden.
Ich persönlich glaube aber, dass es die aller wenigsten Fälle betrifft, dass einer 900 Stunden oder nur 11 Monate innerhalb dem 3-Jahreszeitraum "ableistet". Und natürlich wird eine Krankheit beim FSJ nicht automatisch heißen, dass die Zeit nicht erfüllt wurde. Das sind wieder so theoretische Ansätze. Hier wird dann mit theoretischen Eventualitäten ein Szenario versucht aufzubauen, aber hier wird nicht nach Lösungsansätzen gesucht...
Das habe ich ja schon von Beginn an und wird jetzt auf einmal ja von dibedupp bestätigt. Ich kann nur nochmals darauf verweisen, dass das alles schon im Gesetz stand - § 4 Abs. 2 letzter Satz:
"Der Ausgleichsbetrag entfällt mit Wirkung für die Zukunft..." wenn nicht nachgewiesen wird, dass die erforderlichen Zeiten abgeleistet wurden...!
Das ist auch, auf das ich hier schon mehrfach hingewiesen habe. Das Gesetz muss inhaltlich verstanden und nachvollzogen werden können.
Zum einen ist es vielleicht im individuellen Fall schwer nachvollziehbar, warum einmal die Stichtagsregelung ausreicht wenn mein Kind ein Tag nach dem Abschluss/Beginn des ER volljährig wird und die Voraussetzungen erfüllt sind, aber dann im Gegensatz zu den Sozialstunden z. B. 900 Stunden oder 11 Monate beim FJS nicht ausreichen, obwohl man sich doch dann gerade engagiert hat. Bei der Nichterfüllung der Vorgaben hat man aber auch anders herum 3 Jahre den Ausgleichsbetrag bekommen, obwohl die Vorgaben nicht eingehalten wurden.
Ich persönlich glaube aber, dass es die aller wenigsten Fälle betrifft, dass einer 900 Stunden oder nur 11 Monate innerhalb dem 3-Jahreszeitraum "ableistet". Und natürlich wird eine Krankheit beim FSJ nicht automatisch heißen, dass die Zeit nicht erfüllt wurde. Das sind wieder so theoretische Ansätze. Hier wird dann mit theoretischen Eventualitäten ein Szenario versucht aufzubauen, aber hier wird nicht nach Lösungsansätzen gesucht...
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Re: Ruhestand für Beamte ab 2017
Telekommi hat geschrieben: ↑13. Okt 2017, 08:54 Hallo Angelika,
ich an Deiner Stelle würde dann nächstes Jahr zu Ende Juni die Reißleine ziehen und den ER antreten. Später im Jahr geht nicht, da Du über 55 bist, also nicht im 2.HJ 55 wirst. Gleiche Regelung gab es 2016 auch, wurde dort allerdings nachher wieder zurückgenommen. Darauf kann man sich aber leider nicht verlassen.
Ich hatte auch schon die Befürchtung, dass in 2018 die Regelung mit den Höchstalter kommt, jedoch war die HR-Aussage, dass 2018 dies noch nicht zum tragen kommt. Daher, besser nächstes Jahr weg, bevor die T in 2019 eine Regelung bringt, bei denen Beamte ab einem Alter XY nicht mehr gehen dürfen, da für T nicht mehr wirtschaftlich.
Schönes Wochenende Dir auch.
Es gibt keine Höchstregelung des Alters beim ER - siehe hier die Anlage zu § 4 Abs. 4 des Gesetz des ER !
Das Gesetz besagt ausdrücklich, dass ein ER auch ab dem Alter von 64 Jahren möglich ist. Ob das im Einzelfall Sinn macht, ist dann eine andere Sache...!
Manchmal beschleicht mich so ein Gefühl, dass hier einige User unbedingt die Fragestellen in den ER sehen wollen und ich frage mich auch manchmal, ob das nicht gesteuert ist - also wenn ich solche Aussagen dann hier lese wie, "...ich hatte schon die Befürchtung...jedoch war die HR-Aussage...". Eine solche Aussage kommt nicht vom HR und wär auch nicht zielführend und ist auch total unrealistisch. Denn woher will der Mitarbeiter bei der Hotline vom HR wissen, welche Gesetzesänderung in der Zukunft vorgenommen werden. Das auch mit dem Hintergrund, dass Aussagen (schriftlich oder nachweislich mündlich) Schadensersatzansprüche nach sich ziehen können, wenn eben getätigte Angaben und Aussagen nicht stimmen.
Als Beispiel darf ich erwähnen, dass Versorgungsauskünfte rechtsverbindlich sind und bei nachträglichen Korrektur durch den Dienstherrn im Falle einer Zurruhesetzung bei einer geringeren Pension, eine Schadensersatzpflicht gegen des Dienstherrn zur Folge haben können...
Re: Ruhestand für Beamte ab 2017
Dir ist schon bekannt, dass die Anwendung des Gesetzes für beide Parteien freiwillig ist und z.B. die Telekom für sich entscheiden kann, ob und wen sie in den ER verabschiedet, oder? Wenn die Telekom also nur 55 jährigen den ER anbietet und niemanden ab 56 und älter, so kann sie das machen. Solche internen Regelungen kann man durchaus bei HR erfragen.BilanzFuzzi hat geschrieben: ↑13. Okt 2017, 10:16 "...ich hatte schon die Befürchtung...jedoch war die HR-Aussage...". Eine solche Aussage kommt nicht vom HR und wär auch nicht zielführend und ist auch total unrealistisch. Denn woher will der Mitarbeiter bei der Hotline vom HR wissen, welche Gesetzesänderung in der Zukunft vorgenommen werden.
Ansonsten widersprichst Du Dir selbst, wenn Du plötzlich "glaubst", dass bei einer Krankheit das FSJ trotzdem als erfüllt gelten wird aber sonst auf die restriktive Anwendung des Gesetzestextes verweist und das ja schon von Anfang an so gewusst haben willst. Hier bedarf es also tatsächlich klarer Regelungen, z.B. das bei Krankheit sich entweder der Zeitraum entsprechend verlängert oder für die Zeit der Krankheit das FSJ nicht als unterbrochen gilt.
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Re: Ruhestand für Beamte ab 2017
Siggi09 hat geschrieben: ↑13. Okt 2017, 10:47Dir ist schon bekannt, dass die Anwendung des Gesetzes für beide Parteien freiwillig ist und z.B. die Telekom für sich entscheiden kann, ob und wen sie in den ER verabschiedet, oder? Wenn die Telekom also nur 55 jährigen den ER anbietet und niemanden ab 56 und älter, so kann sie das machen. Solche internen Regelungen kann man durchaus bei HR erfragen.BilanzFuzzi hat geschrieben: ↑13. Okt 2017, 10:16 "...ich hatte schon die Befürchtung...jedoch war die HR-Aussage...". Eine solche Aussage kommt nicht vom HR und wär auch nicht zielführend und ist auch total unrealistisch. Denn woher will der Mitarbeiter bei der Hotline vom HR wissen, welche Gesetzesänderung in der Zukunft vorgenommen werden.
Ansonsten widersprichst Du Dir selbst, wenn Du plötzlich "glaubst", dass bei einer Krankheit das FSJ trotzdem als erfüllt gelten wird aber sonst auf die restriktive Anwendung des Gesetzestextes verweist und das ja schon von Anfang an so gewusst haben willst. Hier bedarf es also tatsächlich klarer Regelungen, z.B. das bei Krankheit sich entweder der Zeitraum entsprechend verlängert oder für die Zeit der Krankheit das FSJ nicht als unterbrochen gilt.
Hallo Siggi09,
was Telekommi auch immer beim HR erfragt hast - ist ja der Wahnsinn. Wenn man vom HR-Bereich nach einer Versorgungsanfrage eine Auskunft bekommst, dann ist die verbindlich. Ob und wenn Du mit einem Dienstherr dann eine Vereinbarung über den ER abschließt, ist wieder eine ganz andere Sache - hat auch nichts mit meinem Einwand zu tun...
Und es wurde doch geschrieben, dass Angelika so schnell wie möglich (Zitat: ich an Deiner Stelle würde dann nächstes Jahr zu Ende Juni die Reißleine ziehen und den ER antreten) in den ER gehen, da vielleicht ab 2018 ein Höchstalter festgelegt wird - was dann aber vom HR im Jahre 2018 (Zitat von Dir: NOCH) nicht zur Geltung kommt - wobei dann suggeriert wird, dass es vielleicht 2019 kommen kann...
Du wirfst hier auch jetzt wieder verschiedene Dinge durcheinander:
Ich beziehe mich z. B. bei dem FSJ bei der Erfüllung des nachzuweisenden Jahr auf eine rechtliche Relevanz. Und ich widerspreche mich nicht. Eine Krankheit bedeutet nicht, dass Du das FJS nicht abgeschlossen hast. Wenn Du für eine Woche einen Schnupfen hast und hast Dich krank schreiben lassen, dann besteht dein Vertrag mit dem Träger immer noch...gleiches gilt auch, wenn Du einen Monat krank bist !!!
Wenn Du aber den Vertrag mit dem Träger nicht erfüllst (z. B. durch grobe Verfehlungen wie unentschuldigtes Fehlen, arbeitsrechtliche Dinge usw.) und Du abschließend das Jahr nicht bescheinigst bekommt. dann ist das dein Pech. Also Krankheit ist demzufolge nicht ein Grund, warum das FSJ nicht abgeleistet werden kann...
Fakt ist, wenn Du einmal das Gesetz richtig auslegen würdest, ist wenn der Nachweis in unserem Beispiel für das FJS nicht erbracht wird, dann hast Du Pech gehabt. Und ich bin hier wieder nur der Überbringer der für Dich jetzt schlechten Nachricht - denk einmal bitte dran...!!!
Re: Ruhestand für Beamte ab 2017
Es kann auch passieren, dass man wegen Krankheit ( Unfall, etc.) das FSJ nicht "beenden" kann und nicht nur einen Schnupfen hat. Dass man bei einem Schnupfen mit seinem gelben Zettel sein FSJ nicht gefährdet, sollte wohl klar sein. Wenn man sich darüber auch noch einen Kopf machen müsste ...
Re: Ruhestand für Beamte ab 2017
Jetzt plapper hier nicht so ein Käse rum.BilanzFuzzi hat geschrieben: ↑13. Okt 2017, 10:16
Es gibt keine Höchstregelung des Alters beim ER - siehe hier die Anlage zu § 4 Abs. 4 des Gesetz des ER !
Das Gesetz besagt ausdrücklich, dass ein ER auch ab dem Alter von 64 Jahren möglich ist. Ob das im Einzelfall Sinn macht, ist dann eine andere Sache...!
Manchmal beschleicht mich so ein Gefühl, dass hier einige User unbedingt die Fragestellen in den ER sehen wollen und ich frage mich auch manchmal, ob das nicht gesteuert ist - also wenn ich solche Aussagen dann hier lese wie, "...ich hatte schon die Befürchtung...jedoch war die HR-Aussage...".
Wie Sigi schon schreibt, die Regelung ist beiderseits annehmbar oder auch nicht. Es gibt für T keine Verpflichtung einen Beamten in den Ruhestand gehen zu lassen. Sieht man auch daran, dass der Vorstand im Januar darüber entscheidet, die Regelung für das laufende Jahr in Anspruch zu nehmen oder auch nicht. Außerdem entscheiden dann die einzelnen Unternehmensbereiche nochmals für sich selbst, ob sie davon Gebrauch machen oder auch nicht. Segment Deutschland z.B. hat gleich von Anfang an signalisiert, dass sie aufgrund des Netzausbaus den Vorruhestand nur rudimentär in wenigen ausgewählten Verwaltungsbereichen in Anspruch nimmt.
Und wenn Du dir das Gesetz und den Anhang mal genau ansiehst (hat ja außer Dir angeblich niemand getan), dann wirst Du im Tabellenanhang über die Zahlungsverpflichtungen sehen, dass die Verpflichtung nicht linear fällt,.
Beispiel:
- Alter 55 Jahre, Dienstzeit über 32 Jahre = Zahlungsverpflichtung 7,39 Jahre = Zahlungsverpflichtung bis 62,39 Jahre
- Alter ab 64 Jahre, Dienstzeit über 32 Jahre = Zahlungsverpflichtung 0,98 Jahre = Zahlungsverpflichtung bis 64,98 Jahre
Und wenn Du jetzt noch ein wenig die grundlegende Mathematik beherrschst wird die Erkenntnis kommen, dass irgendwann ein Punkt kommt, an dem das Unternehmen nicht mehr zustimmt, da die Wirtschaftlichkeit nicht mehr gegeben ist.
Und genau dies hat HR im YAM mitgeteilt: Man prüft z.Zt. die Wirtschaftlichkeit, bis zu welchen Alter es wirtschaftlich ist, Beamte in den ER gehen zu lassen. Im Nachhein wurde dann auf Rückfrage eines Kollegen vom Produktverantwortlichen für den ER (danke dibedupp für die Klarstellung, aber ist HR Management nicht HR?) geantwortet: für 2018 kommt dies noch nicht zum tragen.
Außerdem: es tut mir in den Augen weh: es heißt nicht FJS, das ist die Freie Journalistenschule, sondern FSJ = Freiwilliges Soziales Jahr.
Und das ist hier auch Käse, denn FSJ geht nur bis zum 27 Lebensjahr.
Hier kommt der BFD zum tragen: Bundesfreiwilligendienst!!! Der ist für jedes Alter.
Re: Ruhestand für Beamte ab 2017
Telekommi hat nix erfragt, er verfolgt nur aufmerksam den Intranet-Blog zu diesem Thema, eröffnet und gemanagt vom HRM.BilanzFuzzi hat geschrieben: ↑13. Okt 2017, 11:04
Hallo Siggi09,
was Telekommi auch immer beim HR erfragt hast - ist ja der Wahnsinn.
Und hat auch gar nix mit einer Versorgungsanfrage zu tun.
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Re: Ruhestand für Beamte ab 2017
was ist es denn anderes, wenn ich bei der 0800-Nr. anrufen ???
Keine Hotline...
Langsam muss man hier aufpassen, von wem die Fragen und Antworten gesteuert werden, wenn hier Empfehlungen für einen ER gemacht werden mit bewusst falschen Aussagen !!!
Keine Hotline...
Langsam muss man hier aufpassen, von wem die Fragen und Antworten gesteuert werden, wenn hier Empfehlungen für einen ER gemacht werden mit bewusst falschen Aussagen !!!
Re: Ruhestand für Beamte ab 2017
Allgemeiner Tipp:
Einfach BilanzFuzzi auf die Ignorierliste setzen und man bekommt die Beiträge nicht mehr angezeigt. Macht das lesen im Forum angenehmer.
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