Pension ohne Abschlag
Moderator: Moderatoren
-
- Beiträge: 2
- Registriert: 12. Sep 2017, 14:08
- Behörde: Amt
Pension ohne Abschlag
Hallo,
ich habe im Internet diese Info gefunden.....
Ausschlusskriterien für eine Kürzung der Pension
Eine Kürzung der Pension darf auch nicht durchgeführt werden, wenn der Beamte mindestens 45 Jahre ruhegehaltfähige Dienstzeiten vorweisen kann und er bei Eintreten in den Ruhestand das 65. Lebensjahr vollendet hat.
Zudem darf keine Kürzung erfolgen, wenn der Beamte bei Eintreten in den Ruhestand das 63. Lebensjahr vollendet hat, er mindestens 40 Jahre im Dienst aktiv tätig war und er bereits eine bis zu zehnjährige Kindeserziehung nachweisen kann und das Eintreten in den Ruhestand nicht aufgrund einer Arbeitslosigkeit beruht
Was bedeutet eine bis zu zehnjährige Kindeserziehung? Ich habe unsere Kinder bis zum 18 Lebensjahr erzogen, bzw. auch danach noch.....
Verstehe ich das richtig, an dem Tag an dem ich 63 werde, mindestens 40 Jahre im aktiven Dienst bin kann ich in Pension gehen? Wie verhält es sich wenn in den 40 Jahren kurze Zeiten der Teilzeitbeschäftigung waren?Ach ja, bin Baujahr 64, und diene in Schleswig Holstein.....
Danke für Eure Hilfe....
ich habe im Internet diese Info gefunden.....
Ausschlusskriterien für eine Kürzung der Pension
Eine Kürzung der Pension darf auch nicht durchgeführt werden, wenn der Beamte mindestens 45 Jahre ruhegehaltfähige Dienstzeiten vorweisen kann und er bei Eintreten in den Ruhestand das 65. Lebensjahr vollendet hat.
Zudem darf keine Kürzung erfolgen, wenn der Beamte bei Eintreten in den Ruhestand das 63. Lebensjahr vollendet hat, er mindestens 40 Jahre im Dienst aktiv tätig war und er bereits eine bis zu zehnjährige Kindeserziehung nachweisen kann und das Eintreten in den Ruhestand nicht aufgrund einer Arbeitslosigkeit beruht
Was bedeutet eine bis zu zehnjährige Kindeserziehung? Ich habe unsere Kinder bis zum 18 Lebensjahr erzogen, bzw. auch danach noch.....
Verstehe ich das richtig, an dem Tag an dem ich 63 werde, mindestens 40 Jahre im aktiven Dienst bin kann ich in Pension gehen? Wie verhält es sich wenn in den 40 Jahren kurze Zeiten der Teilzeitbeschäftigung waren?Ach ja, bin Baujahr 64, und diene in Schleswig Holstein.....
Danke für Eure Hilfe....
-
- Beiträge: 554
- Registriert: 28. Jun 2013, 18:45
- Behörde:
Re: Pension ohne Abschlag
Hallo. Du mußt erst schauen warum Du pensioniert wirst.
Im Landesbeamtengesetz §36 Abs1 oder 4
Dann schaust Du in Deinem Beamtenversorgungsgesetz §16 Abs 2 Nr1,2,3,oder4die Bedingungen die bei Deiner Pensionierung zutreffen.
Bei den Kindern steht nichts von erzogen sondern dem Beamten zuzuordnenden Erziehung eines Kindes bis 10Lj.
Im Landesbeamtengesetz §36 Abs1 oder 4
Dann schaust Du in Deinem Beamtenversorgungsgesetz §16 Abs 2 Nr1,2,3,oder4die Bedingungen die bei Deiner Pensionierung zutreffen.
Bei den Kindern steht nichts von erzogen sondern dem Beamten zuzuordnenden Erziehung eines Kindes bis 10Lj.
-
- Beiträge: 2
- Registriert: 12. Sep 2017, 14:08
- Behörde: Amt
Re: Pension ohne Abschlag
Hallo Gertrud1927,
danke für die Antwort. Wann ist die Erziehung eines Kindes dem Beamten zuzuordnen? Das Kindergeld erhalte ich.
danke für die Antwort. Wann ist die Erziehung eines Kindes dem Beamten zuzuordnen? Das Kindergeld erhalte ich.
-
- Beiträge: 554
- Registriert: 28. Jun 2013, 18:45
- Behörde:
Re: Pension ohne Abschlag
Hallo. Wenn Dir für Dein Kind die Kindererziehungszeit zugeordnet worden ist. §58 in Deinem Versorgungsgesetz und §56 SGB6 Abs 2.
-
- Beiträge: 22
- Registriert: 31. Aug 2017, 14:53
- Behörde: Finanzamt
Re: Pension ohne Abschlag
Ist das mit der Kindererziehung neu? Ich dachte bislan, das spielt bei Beamtinnen keine Rolle?
-
- Beiträge: 22
- Registriert: 31. Aug 2017, 14:53
- Behörde: Finanzamt
Re: Pension ohne Abschlag
..ich habe 2 Kinder erzogen und jetzt bereits 40 Dienstjahre voll.
Re: Pension ohne Abschlag
Nach 40 Dienstjahren hast du bereits den Höchstruhegehaltsatz von 71,75% erreicht. Zeiten der Kindererziehung spielen dann keine Rolle mehr für das Ruhegehalt.
-
- Beiträge: 554
- Registriert: 28. Jun 2013, 18:45
- Behörde:
Re: Pension ohne Abschlag
Hallo. Ich denke es ging dem Fragesteller in diesem Thread nicht um die Höhe Seines Ruhegehaltes sondern um die Minderung des Ruhegehalts durch Versorgungsabschläge. Da spielt es bei Seinen Beispielen in der ersten Post schon eine Rolle ob Kindererziehungszeiten zugeordnet sind oder nicht.
-
- Beiträge: 22
- Registriert: 31. Aug 2017, 14:53
- Behörde: Finanzamt
Re: Pension ohne Abschlag
Ja es ist kompliziert. Grade auch wenn man Teilzeit gearbeitet hat. Der NRW Pensionsrechner ist da auch nicht wirklich hilfreich.