Hallo, ich befinde mich gerade in der Anwärterzeit. Ich bin 38 Jahre und habe bislang natürlich Rentenansprüche erarbeitet. Jetzt kann/muss man ja mit 60, bzw 62 Jahren in Pension gehen. (Mittl. Dienst im AVD) Wie sieht das mit der Lücke zur Regelaltersgrenze der Rente aus? (67 Jahre) Gibt es da irgendwelche Regelungen, sprich Überbrückungsgeld oder eine Vorauszahlung der "normalen" Rente?
Danke im Voraus.
Grüße
Pension mit 60, was ist mit Rentenansprüchen
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Re: Pension mit 60, was ist mit Rentenansprüchen
... die Regelaltersgrenze bei der DRV ist 65 + oder eben erst ab 67 je nach Jahrgang ,vorher gibt es kein Geld von der DRV
Gruß vom Ruheständler
Gruß vom Ruheständler
meine Eltern sagten damals immer wieder:Junge mach aus Deinem Leben was anständiges, Ergebnis : Feinmechaniker, Soldat,Arbeiter,Angestellter,Beamter,Pensionär,was soll ich noch vollbringen ? für kreative Vorschläge bin ich offen ...

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Re: Pension mit 60, was ist mit Rentenansprüchen
Ok, danke. Gerade vorhin habe ich noch einen Text gelesen, indem die Rede von einem Übergangsgeld die Rede war. Da hieß es, dass Beamte (Polizei,Feuerwehr und Justiz) die berufsbedingt früher in Pension gehen müssen bis zu 1/5 von ihrem letzten Bezügen als einmal Zahlung bekommen. Leider habe ich den Paragraphen dazu noch nicht entdeckt. Dachte vielleicht hätte hier jemand einen ähnlichen Fall, bzw das Wissen dazu. Aber ich hab ja noch ein bisschen Zeit 
