Ruhestand für Beamte ab 2017
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Re: Ruhestand für Beamte ab 2017
stimmt...meine Angaben waren auf den Mini-Job für ein Privathaushalt...
Hatte aber die gleiche Seite wie Torquemada, nur den falschen Reiter erwischt...sorry...
Aber letztendlich muss es jeder für sich ausrechnen und das eine Jahr BuFDi oder bei einer sonstigen Organisation wird nicht viel bringen...jedenfalls nicht für das eine Jahr...
Das eine Jahr oder auch zwei oder drei Jahre, bringen nicht viel an Rentenbezug...
Ich sehe es eher als positiv an, dass der Verdienst von max. 14 x 450,- € (also max. 6300,- €) nicht auf die Pension angerechnet wird - und wenn einer die 55-er-Regelung in Anspruch nimmt, hat er noch einen kleine Nebenverdienst...
Gute Nacht...
Hatte aber die gleiche Seite wie Torquemada, nur den falschen Reiter erwischt...sorry...
Aber letztendlich muss es jeder für sich ausrechnen und das eine Jahr BuFDi oder bei einer sonstigen Organisation wird nicht viel bringen...jedenfalls nicht für das eine Jahr...
Das eine Jahr oder auch zwei oder drei Jahre, bringen nicht viel an Rentenbezug...
Ich sehe es eher als positiv an, dass der Verdienst von max. 14 x 450,- € (also max. 6300,- €) nicht auf die Pension angerechnet wird - und wenn einer die 55-er-Regelung in Anspruch nimmt, hat er noch einen kleine Nebenverdienst...
Gute Nacht...
Re: Ruhestand für Beamte ab 2017
Die einzige detailierte Antwort auf die eigentliche Frage. Wenn ich mich nicht von der Rentenversicherungspflicht im Minijob befreien lasse, dann wird meine Rentenversicherungsnummer verwendet und sowohl der Arbeitnehmer- als auch der Arbeitgeberbeitrag meinem Rentenversicherungskonto gutgeschrieben. Lasse ich mich befreien, läuft der Arbeitgeberanteil in einen kollektiven "Topf".
Darf ich das so verstehen? Dann wäre nämlich die Renditebetrachtung eine Andere!
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Re: Ruhestand für Beamte ab 2017
Hallo,
hier mal ein Link von der Mini-Job-Zentrale...dort kann man auch direkt die Entlohnung eingeben:
https://www.minijob-zentrale.de/SiteGlo ... mular.html
Zur Frage, ob bei einer Befreiung der RV-Pflicht des AN die Beiträge in einem "allgemeinen Topf" kommen, bin ich auch der Meinung wie Torquemada, also dass wenn nur der AG die RV-Beiträge zahlt, dies keine Auswirkung hat. Aber hier würde ich zur Sicherheit mal die RV anrufen - bei denen gibt es eine Service-Nr., dort kann man sowas erfragen...
Die Frage ist auch besser bei der RV als bei der Mini-Job-Zentrale aufgehoben, da diese nur für die Abgabe der Beiträge verantwortlich sind und nicht für die Auswirkungen....
hier mal ein Link von der Mini-Job-Zentrale...dort kann man auch direkt die Entlohnung eingeben:
https://www.minijob-zentrale.de/SiteGlo ... mular.html
Zur Frage, ob bei einer Befreiung der RV-Pflicht des AN die Beiträge in einem "allgemeinen Topf" kommen, bin ich auch der Meinung wie Torquemada, also dass wenn nur der AG die RV-Beiträge zahlt, dies keine Auswirkung hat. Aber hier würde ich zur Sicherheit mal die RV anrufen - bei denen gibt es eine Service-Nr., dort kann man sowas erfragen...
Die Frage ist auch besser bei der RV als bei der Mini-Job-Zentrale aufgehoben, da diese nur für die Abgabe der Beiträge verantwortlich sind und nicht für die Auswirkungen....
Re: Ruhestand für Beamte ab 2017
Hab bei der Rentenversicherung angerufen:AndyO hat geschrieben: ↑22. Aug 2017, 08:19Die einzige detailierte Antwort auf die eigentliche Frage. Wenn ich mich nicht von der Rentenversicherungspflicht im Minijob befreien lasse, dann wird meine Rentenversicherungsnummer verwendet und sowohl der Arbeitnehmer- als auch der Arbeitgeberbeitrag meinem Rentenversicherungskonto gutgeschrieben. Lasse ich mich befreien, läuft der Arbeitgeberanteil in einen kollektiven "Topf".
Darf ich das so verstehen? Dann wäre nämlich die Renditebetrachtung eine Andere!
JEDER, der einen Minijob ausführt, hat oder bekommt eine RENTENVERSICHERUNGSNUMMER. Es gibt KEINEN denkbaren Fall, in dem es KEINE RENTENVERSICHERUNGSNUMMER gibt. D.h. ALLE Beiträge werden der Person zugeschrieben, die den Minijob ausführt. Aufgrund der schlechten Rendite heißt dass dann Befreiung vom Arbeitnehmerpflichtanteil (15% gewerblich bzw. 5% privat) die Arbeitgeberbeiträge kommen aber der Person zu Gute, die den Minijob ausführt. Die Anerkennung der BEITRAGSZEITEN bedarf jedoch des Eigenanteils von 3,7%, für diejenigen, die die 60 Monate Mindestversicherungszeit erst noch erreichen müssen. Hier gebe es dann noch eine Fußangel, die sich mir nicht erklärt, die für mich aber auch irrelevant ist.
Hier steht auch noch mal viel Tacheles, was diese Ausführungen ergänzt:
https://www.test.de/Rente-Warum-Minijob ... 4989027-0/
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Re: Ruhestand für Beamte ab 2017
Hallo AndyO,
dass Du eine Rentenversicherungs-Nr. brauchst, erklärt sich aber von selber...denn ob mit oder ohne RV-Pflicht, zahlt der AG ja immer ein...
Wenn Du vorher noch keine RV-Nr. hattest, musst Du eine beantragen oder der AG - dann wird Dir von der RV ein RV-Nr. "zugewiesen" - das ist aber hier auch nicht das Problem...
Und Du hast es jetzt ja persönlich geklärt, dass die AG-Anteil auch deinem persönlichen RV-Konto gutgeschrieben werden...dann wird es auch so sein...
In der Tat gibt es aber noch andere Kriterien, z. B. um die 60 Monate Mindesteinzahlung-Zeit zu erreichen, musst Du eigene Beiträge eingezahlt haben - und das geht nur, wenn Du RV-Pflichtig bist und auch eigener RV-Anteil zahlst - egal ob 3,7 % bei gewerblich oder 13,7 % bei privat...
Ein Beispiel gibt es noch, wenn Du wegen Erwerbsminderung in Rente gehst, musst du Mindestens fünf Jahre UND dann auch die letzten drei Jahre vor dem Renteneintritt eingezahlt haben...warum das so ist, frag mich nicht - hat die RV so festgelegt und ist auch irgendwo in Gesetzen oder Verordnungen geregelt...
Wer einen Rentenanspruch bereits hat und eine Renteninformation bekommt, der kann dies übrigens in den weiteren Erläuterungen des Schreibens der Renteninformation lesen. Also ob die 5 Jahres-Frist erreicht wurde, ob die letzten drei Jahre eingezahlt wurden oder wann die Regelaltersrente beginnt...das steht alles in der Renteninformation...
Gerade bei der Telekom gibt es ja einige, die vorher als Angestellter gearbeitet haben, dann Beamte wurden und von der Angestelltenzeit aber die 60 Monate/fünf Jahre bereits erfüllt haben - aber eben nicht die 3 Jahre vor dem Eintritt wenn es um eine Erwerbsminderung geht - wenn sie nicht noch nebenher gearbeitet haben und RV-pflichtig waren...
Vielleiht betritt es auch einige hier wegen der Pflege eines Angehörigen:
Wenn die Pflege-/Krankenkasse Beiträge für die Pflege an die RV abführt, dann zählen diese für die Anwartschaft genauso wie die Einzahlungen bei einem Mini-Job - natürlich je nach Grad der Pflege und der Stundenanzahl in der Regel etwas mehr...
dass Du eine Rentenversicherungs-Nr. brauchst, erklärt sich aber von selber...denn ob mit oder ohne RV-Pflicht, zahlt der AG ja immer ein...
Wenn Du vorher noch keine RV-Nr. hattest, musst Du eine beantragen oder der AG - dann wird Dir von der RV ein RV-Nr. "zugewiesen" - das ist aber hier auch nicht das Problem...
Und Du hast es jetzt ja persönlich geklärt, dass die AG-Anteil auch deinem persönlichen RV-Konto gutgeschrieben werden...dann wird es auch so sein...
In der Tat gibt es aber noch andere Kriterien, z. B. um die 60 Monate Mindesteinzahlung-Zeit zu erreichen, musst Du eigene Beiträge eingezahlt haben - und das geht nur, wenn Du RV-Pflichtig bist und auch eigener RV-Anteil zahlst - egal ob 3,7 % bei gewerblich oder 13,7 % bei privat...
Ein Beispiel gibt es noch, wenn Du wegen Erwerbsminderung in Rente gehst, musst du Mindestens fünf Jahre UND dann auch die letzten drei Jahre vor dem Renteneintritt eingezahlt haben...warum das so ist, frag mich nicht - hat die RV so festgelegt und ist auch irgendwo in Gesetzen oder Verordnungen geregelt...
Wer einen Rentenanspruch bereits hat und eine Renteninformation bekommt, der kann dies übrigens in den weiteren Erläuterungen des Schreibens der Renteninformation lesen. Also ob die 5 Jahres-Frist erreicht wurde, ob die letzten drei Jahre eingezahlt wurden oder wann die Regelaltersrente beginnt...das steht alles in der Renteninformation...
Gerade bei der Telekom gibt es ja einige, die vorher als Angestellter gearbeitet haben, dann Beamte wurden und von der Angestelltenzeit aber die 60 Monate/fünf Jahre bereits erfüllt haben - aber eben nicht die 3 Jahre vor dem Eintritt wenn es um eine Erwerbsminderung geht - wenn sie nicht noch nebenher gearbeitet haben und RV-pflichtig waren...
Vielleiht betritt es auch einige hier wegen der Pflege eines Angehörigen:
Wenn die Pflege-/Krankenkasse Beiträge für die Pflege an die RV abführt, dann zählen diese für die Anwartschaft genauso wie die Einzahlungen bei einem Mini-Job - natürlich je nach Grad der Pflege und der Stundenanzahl in der Regel etwas mehr...
Re: Ruhestand für Beamte ab 2017
Die Frage war wiederholt gestellt, jetzt kommen auch die brauchbaren Antworten. Wichtig ist noch festzuhalten, dass die Minijob-Rentenversicherungsjahre VOLLWERTIGE Jahre sind. D.h. man kann auch die ungeliebten Rentenkürzungen damit umgehen.
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Re: Ruhestand für Beamte ab 2017
Hallo AndyO,
die Zeiten es Mini-Jobs werden für die Rente in dem Verhältnis angerechnet wie Du an RV-Beiträgen einzahlst...
Falls es bei Dir um die Anrechnungszeiten geht, dann hast Du mit einem Mini-Job gute Möglichkeiten, bestimmte Pflicht- oder Anrechnungsjahre zu erreichen - natürlich nur wenn Du selber RV-Pflichtig bist und auch selber einzahlst...
Wenn Du einen Mini-Job machst und wir nehmen mal an, dass Du immer die Höchstgrenze bezahlst bekommst, dann zahlst Du bei einem gewerblichen AG 16,65 €. Aber mit einem Mini-Job wirst wirst Du vermutlich keine Rentenkürzung abfangen können - jedenfalls nicht in dem Maße, wie Du Dir das vorstellst.
Es muss letztendlich jeder selber für sich entscheiden, ob ein Mini-Job mit RV- oder ohne RV-Pflicht durchgeführt wird - ich würde sage es lohnt sich...
Ich denke mal, dass jetzt alles geklärt ist...
die Zeiten es Mini-Jobs werden für die Rente in dem Verhältnis angerechnet wie Du an RV-Beiträgen einzahlst...
Falls es bei Dir um die Anrechnungszeiten geht, dann hast Du mit einem Mini-Job gute Möglichkeiten, bestimmte Pflicht- oder Anrechnungsjahre zu erreichen - natürlich nur wenn Du selber RV-Pflichtig bist und auch selber einzahlst...
Wenn Du einen Mini-Job machst und wir nehmen mal an, dass Du immer die Höchstgrenze bezahlst bekommst, dann zahlst Du bei einem gewerblichen AG 16,65 €. Aber mit einem Mini-Job wirst wirst Du vermutlich keine Rentenkürzung abfangen können - jedenfalls nicht in dem Maße, wie Du Dir das vorstellst.
Es muss letztendlich jeder selber für sich entscheiden, ob ein Mini-Job mit RV- oder ohne RV-Pflicht durchgeführt wird - ich würde sage es lohnt sich...
Ich denke mal, dass jetzt alles geklärt ist...
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Re: Ruhestand für Beamte ab 2017
Hallo Bruddler,
Du weißt aber schon, dass der BuFDi eigentlich eine Vollzeitstelle ist mit einem max. Gehalt von 381,- € ???
Erkundige Dich doch mal, ob in oder in der Nähe von deinem Wohnort es Organisationen gibt, die z. B. Pflegebedürftige betreuen - also keine Pflegedienste sondern sogenannte haushaltsnahe Dienstleistungen. Es gibt z. B. Organisationen, die einen gemeinnützigen Zweck haben und dann aber Ehrenamtliche suchen - die dann aber auch eine normale Zahlung von ca. 10,- bis 12,- € die Stunde bekommen. Z. b. bei der Betreuung von Pflegebedürftigen, oder das Einkaufen für diese Personen oder einfach eine einfach Mithilfe im Haushalt oder Garten. Bei uns gibt es diese Stellen, die dann aber auch als Ehrenamt gelten...
Du muss dann halt vorher nur klären, ob diese Organisationen unter die Tätigkeiten im Sinne des sog. "Dritten Abschnitts des Zweiten Teils der Abgabenordnung" fallen...
Wenn ja, kannst Du dort einen Mini-Job mit ca. 40 Stunden im Monat - ca. 10 Stunden die Woche...und hast dann bei 40 Stunden im Monat aber einen guten Nebenverdienst und erfüllst dann auch die Vorgaben der neuen 55-er-Regelung...
Vor allen Dingen musst Du nicht ca. 40 Stunden die Woche arbeiten, wie beim BuFDi - es können auch 35 Stunden sein. Es ist aber eigentlich von der Stundenanzahl her ein Vollzeitjob...!!!
Du weißt aber schon, dass der BuFDi eigentlich eine Vollzeitstelle ist mit einem max. Gehalt von 381,- € ???
Erkundige Dich doch mal, ob in oder in der Nähe von deinem Wohnort es Organisationen gibt, die z. B. Pflegebedürftige betreuen - also keine Pflegedienste sondern sogenannte haushaltsnahe Dienstleistungen. Es gibt z. B. Organisationen, die einen gemeinnützigen Zweck haben und dann aber Ehrenamtliche suchen - die dann aber auch eine normale Zahlung von ca. 10,- bis 12,- € die Stunde bekommen. Z. b. bei der Betreuung von Pflegebedürftigen, oder das Einkaufen für diese Personen oder einfach eine einfach Mithilfe im Haushalt oder Garten. Bei uns gibt es diese Stellen, die dann aber auch als Ehrenamt gelten...
Du muss dann halt vorher nur klären, ob diese Organisationen unter die Tätigkeiten im Sinne des sog. "Dritten Abschnitts des Zweiten Teils der Abgabenordnung" fallen...
Wenn ja, kannst Du dort einen Mini-Job mit ca. 40 Stunden im Monat - ca. 10 Stunden die Woche...und hast dann bei 40 Stunden im Monat aber einen guten Nebenverdienst und erfüllst dann auch die Vorgaben der neuen 55-er-Regelung...
Vor allen Dingen musst Du nicht ca. 40 Stunden die Woche arbeiten, wie beim BuFDi - es können auch 35 Stunden sein. Es ist aber eigentlich von der Stundenanzahl her ein Vollzeitjob...!!!
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Re: Ruhestand für Beamte ab 2017
Hinweis:
Viele Kommunen suchen für die Betreuungsangebote an den Schulen (Kernzeit - und Ganztagsbetreuung) händeringend erfahrene, seriöse Leute, die auf Minijobbasis oder ehrenamtlich einige Stunden mit diversen Gruppen Projekte wie Basteln, Reparaturarbeiten, Gärtnern etc. machen.
Einstellung erfolgt entweder über die Fördervereine der Schulen oder über die Kommune.
Voraussetzung ist auch die Vorlage des besonderen Führungszeugnisses.
Da geht das doch besser als als Bundesfreiwilligen-Fuzzi.
Auch Kirchengemeinden und Altenheime suchen Ehrenamtliche für Besuchsdienste oder stundenweise Spielbeschäftigung.
Viele Kommunen suchen für die Betreuungsangebote an den Schulen (Kernzeit - und Ganztagsbetreuung) händeringend erfahrene, seriöse Leute, die auf Minijobbasis oder ehrenamtlich einige Stunden mit diversen Gruppen Projekte wie Basteln, Reparaturarbeiten, Gärtnern etc. machen.
Einstellung erfolgt entweder über die Fördervereine der Schulen oder über die Kommune.
Voraussetzung ist auch die Vorlage des besonderen Führungszeugnisses.
Da geht das doch besser als als Bundesfreiwilligen-Fuzzi.
Auch Kirchengemeinden und Altenheime suchen Ehrenamtliche für Besuchsdienste oder stundenweise Spielbeschäftigung.
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Re: Ruhestand für Beamte ab 2017
Die Frage wäre nur noch, ob diese Organisationen (also Schulen bzw. gemeinnützige Vereine) unter die Tätigkeiten im Sinne des sog. "Dritten Abschnitts des Zweiten Teils der Abgabenordnung" fallen...
So wie es im Gesetz für die neue 55-er-Regelung vorgegeben ist...
Natürlich sind meiner Meinung nach solche Tätigkeiten, die auch einigermaßen normal bezahlt werden, immer noch besser als Tätigkeiten als BuFDi...
So wie es im Gesetz für die neue 55-er-Regelung vorgegeben ist...
Natürlich sind meiner Meinung nach solche Tätigkeiten, die auch einigermaßen normal bezahlt werden, immer noch besser als Tätigkeiten als BuFDi...
Re: Ruhestand für Beamte ab 2017
Hallo Bruddler,
grds. hast Du recht, aber in der Anlage zum Gesetz steht:
Der Dienst ist grds. ganztägig zu leisten; ein Teilzeitdienst ist jedoch in Abstimmung mit der Einsatzstelle ausnahmsweise möglich, wenn in der Person der oder des Dienstleistenden liegende Gründe dies erfodern (beispielsweise verminderte körperliche Leistungsfähigkeit oder Familienpflichten).
Ich denke, wir müssen die Ausführungsbestimmungen abwarten, die irgendwann kommen sollen. Ich denke aber nicht, dass wir mit BFD in Teilzeit für ein Jahr durchkommen, was oben durch das Wort "ausnahmsweise" schon angedeutet wird.
Schön wärs natürlich und würde mich natürlich auch freuen.
grds. hast Du recht, aber in der Anlage zum Gesetz steht:
Der Dienst ist grds. ganztägig zu leisten; ein Teilzeitdienst ist jedoch in Abstimmung mit der Einsatzstelle ausnahmsweise möglich, wenn in der Person der oder des Dienstleistenden liegende Gründe dies erfodern (beispielsweise verminderte körperliche Leistungsfähigkeit oder Familienpflichten).
Ich denke, wir müssen die Ausführungsbestimmungen abwarten, die irgendwann kommen sollen. Ich denke aber nicht, dass wir mit BFD in Teilzeit für ein Jahr durchkommen, was oben durch das Wort "ausnahmsweise" schon angedeutet wird.
Schön wärs natürlich und würde mich natürlich auch freuen.
Re: Ruhestand für Beamte ab 2017
Bruddler und AndyO,
auch da gebe ich Euch in Gänze recht.
Es sind ja schon eine Menge Fragen im YAM zu dem Thema hochgekommen. Bei jeder Frage hinsichtlich Feinheiten, egal in welcher Form, kommt immer die Antwort "dies können wir erste beantworten, wenn die Ausführungsbestimmungen geregelt sind. Diese liegen uns noch nicht vor"
Dann scheint aber unser HR sich immer schön raus zu reden.........
auch da gebe ich Euch in Gänze recht.
Es sind ja schon eine Menge Fragen im YAM zu dem Thema hochgekommen. Bei jeder Frage hinsichtlich Feinheiten, egal in welcher Form, kommt immer die Antwort "dies können wir erste beantworten, wenn die Ausführungsbestimmungen geregelt sind. Diese liegen uns noch nicht vor"
Dann scheint aber unser HR sich immer schön raus zu reden.........
Re: Ruhestand für Beamte ab 2017
Tja, wenn man ein Stück Kolopapier mit Stempel von unserem NaBu als Stundennachweis akzeptiert, soll's mir ja recht sein. Ich mag da nur nicht so recht dran glauben...
Und irgendwie muss man auch gegenprüfen könne, welchen Saldo man erreicht hat (regelmäßiger Kontoauszug). Das steht zumindest nicht im Gesetz und bedürfte einer Regelung.
Kohle-mäßig ist das Gesetz meiner Meinung nach eindeutig. Ist ja die gelebte Praxis der letzten Jahre mit Ausnahme des "sozialen Engagements".
Re: Ruhestand für Beamte ab 2017
Dibedupp und Andy,
ja, Kohlemäßig kann sich das ja jeder ausrechnen.
Und gegenprüfen/mitrechnen wird man dir selbst überlassen.
An den Antworten im YAM sieht man schon, worauf das hinausläuft. Am Ende wird abgerechnet. Wenn Du einen Wisch einreichen kannst, der nach den Vorgaben (die da ja noch kommen sollen) erstellt und unterschrieben ist und mindestens 1000 Stunden dokumentiert, dann passt das. Ansonsten nicht. Wenn es nur 990 Stunden sind, Pech für die Kuh Elsa, dann fehlen dir dann ab dem vierten Jahr 10,8%.
Und BFD scheint, obwohl im Gesetz genannt, gar nicht so einfach zu sein. Auf Vorab-Nachfrage von verschiedenen Kollegen hagelte es gleich im Voraus schon Absagen, da die BFD-Stellen für junge Leute am Anfang ihres Berufslebens gedacht sind und nicht für Vorruheständler.
Hier scheitert man wohl gleich an der Umsetzbarkeit der Bedingungen des engagierten Ruhestandes.
Wenn das mal keine Klagen nach sich zieht.....
ja, Kohlemäßig kann sich das ja jeder ausrechnen.
Und gegenprüfen/mitrechnen wird man dir selbst überlassen.
An den Antworten im YAM sieht man schon, worauf das hinausläuft. Am Ende wird abgerechnet. Wenn Du einen Wisch einreichen kannst, der nach den Vorgaben (die da ja noch kommen sollen) erstellt und unterschrieben ist und mindestens 1000 Stunden dokumentiert, dann passt das. Ansonsten nicht. Wenn es nur 990 Stunden sind, Pech für die Kuh Elsa, dann fehlen dir dann ab dem vierten Jahr 10,8%.
Und BFD scheint, obwohl im Gesetz genannt, gar nicht so einfach zu sein. Auf Vorab-Nachfrage von verschiedenen Kollegen hagelte es gleich im Voraus schon Absagen, da die BFD-Stellen für junge Leute am Anfang ihres Berufslebens gedacht sind und nicht für Vorruheständler.
Hier scheitert man wohl gleich an der Umsetzbarkeit der Bedingungen des engagierten Ruhestandes.
Wenn das mal keine Klagen nach sich zieht.....