Wie haltet ihr das mit dem bewerben?
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Wie haltet ihr das mit dem bewerben?
Nabend, würde mal gerne von euch wissen wie ihr das ganze mit Bewerbungen schreiben haltet. Für Jobservice ist es selbstverständlich daß wir zur Bewerbung verpflichtet sind. Ist natürlich quatsch. Nun wurden mir bereits mehrfach Angebote zum bewerben vorgelegt. Bin selbst A8 und soll mich auch auf A6 / A7 bewerben. Mache ich natürlich nicht, müßte ich doch meschugge sein. Würde doch bei einer Versetzung diese Besoldung bekommen. Die haben wohl zu heiß gebadet. Jobservice denkt echt wir Beamte wären alle bescheuert. Frechheit!
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Re: Wie haltet ihr das mit dem bewerben?
Auf keinen Fall auf eine Stelle mit niedrigerer Besoldungsstufe bewerben. Wenn das der Berater verlangt, dann kennt er sich nicht aus, was vorkommt! Und wenn der Berater dies nicht einsieht, dann bei dessen Chef beschweren (bzw. dies androhen) oder zum Personalrat! Das zu Verlangen ist einfach nicht rechtsmäßig! Ihr habt Pflichten, aber auch Rechte! Und die "arbeitslose Zeit" kann man "auch" damit verbringen, sich einen für sich geeigneten Job auszusuchen, den man auch gerne machen würde/könnte. Soviel Zeit muss sein.....und es bringt dir und dem Arbeitgeber was.
Zuletzt geändert von Rhein-Bahner am 07.07.2017 22:59, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Wie haltet ihr das mit dem bewerben?
Ich würde mich mit folgendem Zusatz bewerben:
"Ich wurde von XX aufgefordert, mich auf diese Stelle zu bewerben. Diese Bewerbung gilt nur, wenn ich bei Ihnen in eine Planstelle A8 dauerhaft eingewiesen werde."
"Ich wurde von XX aufgefordert, mich auf diese Stelle zu bewerben. Diese Bewerbung gilt nur, wenn ich bei Ihnen in eine Planstelle A8 dauerhaft eingewiesen werde."
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Re: Wie haltet ihr das mit dem bewerben?
Den Text kann man so verfassen, das muss dann aber später schriftlich ganz klar garantiert werden. Sicher gibt es ab und an Möglichkeiten, dass eine Stelle angehoben werden kann. Dann muss es aber schon gute Gründe dafür geben. Dennoch muss man sich auf eine niedrigere Planstelle nicht bewerben! Gerichte haben bei Versetzungen schon so entschieden, dass man nur die Besoldungsstufe bekommt, auf der man sitzt! Da sollte man sich also klare Regeln setzen und diese unausweichlich verfolgen.
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Re: Wie haltet ihr das mit dem bewerben?
Hallo in die Runde - zum Thema Bewerben habe ich folgenden interessanten Artikel gefunden:
ZBR 2011 – Zeitschrift für Beamtenrecht
Der Beamte hat deshalb Anspruch auf Übertragung eines seinem statusrechtlichen Amt entsprechenden funktionellen Amtes,
also einer amtsangemessenen Beschäftigung. Dieser Anspruch des Lebenszeitbeamten gehört unbestritten zu den sog.
hergebrachten Grundsätzen des Berufsbeamtentums. Der Beamte kann diesen Anspruch jederzeit geltend machen und der
Dienstherr hat den Anspruch auf amtsangemessene Beschäftigung stets und zeitnah zu erfüllen, wenn der Beamte ihn geltend
macht. Der Beamte muss den Anspruch jedoch – unbeschadet seines Status – nicht geltend machen.
Ebenso wenig muss er sich an Bewerbungsverfahren für die Besetzung freier Stellen beteiligen.
Dies ist Ausfluss des Lebenszeitprinzips und der dadurch vermittelten Unabhängigkeit des Berufsbeamtentums.
Die amtsangemessene Beschäftigung ist gleichsam eine Bringschuld des Dienstherrn und sollte in einer rechtsstaatlich organisierten und funktionierenden Verwaltung eine Selbstverständlichkeit sein.
Sobald der Inhaber eines statusrechtlichen Amtes seinen verfassungsrechtlichen Anspruch auf amtsangemessene Beschäftigung
geltend macht, muss ihm ein abstrakt-funktionelles Amt sowie ein amtsangemessenes konkret-funktionelles Amt, d. h.
ein entsprechender Dienstposten, dauerhaft übertragen werden.
Dem wird nicht entsprochen, wenn der zunächst auf einem adäquaten Dienstposten erprobt und erst bei entsprechender
Eignung dort dauerhaft angesetzt wird. Ein derartiges Vorgehen wäre rechtswidrig, weil bei einem Beamten auf Lebenszeit grundsätzlich davon ausgegangen werden kann, dass
er für ein abstrakt-funktionelles Amt, welches seinem Statusamt entspricht, hinreichend geeignet ist. Es ist daher unzulässig,
die dauerhafte Übertragung eines statusgemäßen abstrakt-funktionellen Amts von dem Ergebnis einer – wie auch immer gearteten – vorhergehenden Erprobung bzw. Eignungsfeststellung
abhängig zu machen.
Gruß Watschenmann
ZBR 2011 – Zeitschrift für Beamtenrecht
Der Beamte hat deshalb Anspruch auf Übertragung eines seinem statusrechtlichen Amt entsprechenden funktionellen Amtes,
also einer amtsangemessenen Beschäftigung. Dieser Anspruch des Lebenszeitbeamten gehört unbestritten zu den sog.
hergebrachten Grundsätzen des Berufsbeamtentums. Der Beamte kann diesen Anspruch jederzeit geltend machen und der
Dienstherr hat den Anspruch auf amtsangemessene Beschäftigung stets und zeitnah zu erfüllen, wenn der Beamte ihn geltend
macht. Der Beamte muss den Anspruch jedoch – unbeschadet seines Status – nicht geltend machen.
Ebenso wenig muss er sich an Bewerbungsverfahren für die Besetzung freier Stellen beteiligen.
Dies ist Ausfluss des Lebenszeitprinzips und der dadurch vermittelten Unabhängigkeit des Berufsbeamtentums.
Die amtsangemessene Beschäftigung ist gleichsam eine Bringschuld des Dienstherrn und sollte in einer rechtsstaatlich organisierten und funktionierenden Verwaltung eine Selbstverständlichkeit sein.
Sobald der Inhaber eines statusrechtlichen Amtes seinen verfassungsrechtlichen Anspruch auf amtsangemessene Beschäftigung
geltend macht, muss ihm ein abstrakt-funktionelles Amt sowie ein amtsangemessenes konkret-funktionelles Amt, d. h.
ein entsprechender Dienstposten, dauerhaft übertragen werden.
Dem wird nicht entsprochen, wenn der zunächst auf einem adäquaten Dienstposten erprobt und erst bei entsprechender
Eignung dort dauerhaft angesetzt wird. Ein derartiges Vorgehen wäre rechtswidrig, weil bei einem Beamten auf Lebenszeit grundsätzlich davon ausgegangen werden kann, dass
er für ein abstrakt-funktionelles Amt, welches seinem Statusamt entspricht, hinreichend geeignet ist. Es ist daher unzulässig,
die dauerhafte Übertragung eines statusgemäßen abstrakt-funktionellen Amts von dem Ergebnis einer – wie auch immer gearteten – vorhergehenden Erprobung bzw. Eignungsfeststellung
abhängig zu machen.
Gruß Watschenmann
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Re: Wie haltet ihr das mit dem bewerben?
Ich sag nur "Mitwirkungspflicht".
Die hätte man wohl gerne. Manchmal komme ich mir vor wie ein "Beamter light" ohne Rechte.
Die hätte man wohl gerne. Manchmal komme ich mir vor wie ein "Beamter light" ohne Rechte.
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Re: Wie haltet ihr das mit dem bewerben?
Abstand! Zuviele Absagen bekommen. Bei meinem letzten Vorstellungsgespräch frage ich mich noch heute wieso ich eingeladen wurde. Zum Ende wurde mir gesagt, dass man mich wegen der geringen Eignung nicht nehmen könne. Seitdem schreibe ich eine Bewerbungen mehr an Behörden
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Re: Wie haltet ihr das mit dem bewerben?
Hallo in die Runde,
bei meiner letzten Bewerbung bin ich auch bis zum Vorstellungsgespräch gekommen. Hatte mir während der Zeit bis hierin auch Hoffnungen auf die Stelle gemacht.
Ich wurde aber ganz schnell wieder auf den Boden der Tatsachen geholt.
Denn im Nachhinein habe ich durch den Buschfunk mitbekommen, dass eigentlich niemand die Chance hatte eine dieser Stellen zu erhalten, weil diese auf Grund einer Auflösung einer anderen Stelle schon an die freiwerdenden Mitarbeiter verteilt wurde.
Ich bekam vom P-Verantwortlichen sinngemäß noch zu hören: Sie haben doch eine Stelle, da sollte man sich den Wechsel überlegen.
Aus diesem Grund habe ich das Bewerben aufgegeben. Denn man macht sich die Arbeit: Anschreiben erstellen - Fotos machen - Lebenslauf aktualisieren usw. und alles für die Tonne - dafür ist mir meine Zeit doch zu schade.
Die Ausschreibungen sind wie früher immer noch Alibi-Ausschreibungen damit alles rechtlich abgesichert ist. Man könnte auch gleich drunter schreiben: Leute bewerbt euch nicht, die Stellen haben wir schon verteilt.
Gruß Watschenmann
bei meiner letzten Bewerbung bin ich auch bis zum Vorstellungsgespräch gekommen. Hatte mir während der Zeit bis hierin auch Hoffnungen auf die Stelle gemacht.
Ich wurde aber ganz schnell wieder auf den Boden der Tatsachen geholt.
Denn im Nachhinein habe ich durch den Buschfunk mitbekommen, dass eigentlich niemand die Chance hatte eine dieser Stellen zu erhalten, weil diese auf Grund einer Auflösung einer anderen Stelle schon an die freiwerdenden Mitarbeiter verteilt wurde.
Ich bekam vom P-Verantwortlichen sinngemäß noch zu hören: Sie haben doch eine Stelle, da sollte man sich den Wechsel überlegen.
Aus diesem Grund habe ich das Bewerben aufgegeben. Denn man macht sich die Arbeit: Anschreiben erstellen - Fotos machen - Lebenslauf aktualisieren usw. und alles für die Tonne - dafür ist mir meine Zeit doch zu schade.
Die Ausschreibungen sind wie früher immer noch Alibi-Ausschreibungen damit alles rechtlich abgesichert ist. Man könnte auch gleich drunter schreiben: Leute bewerbt euch nicht, die Stellen haben wir schon verteilt.
Gruß Watschenmann
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Re: Wie haltet ihr das mit dem bewerben?
Man blättert sich hier durch die Foren und staunt immer wieder.
1.) Du mußt Dich überhaupt nicht bewerben.
Niemand kann DIr das vorschreiben.
Zum "Jobservice" muß Du als Beamter nicht gehen.
Es gibt keine Gesetzesgrundlage für eine Abordnung dorthin.
2. ) Wenn Du willst, kannst Du Dich auch uf eine Planstelle A4, A3 oder A2
bewerben. Deine A8-Besoldung kann Dir deshalb niemand nehmen.
MfG
1.) Du mußt Dich überhaupt nicht bewerben.
Niemand kann DIr das vorschreiben.
Zum "Jobservice" muß Du als Beamter nicht gehen.
Es gibt keine Gesetzesgrundlage für eine Abordnung dorthin.
2. ) Wenn Du willst, kannst Du Dich auch uf eine Planstelle A4, A3 oder A2
bewerben. Deine A8-Besoldung kann Dir deshalb niemand nehmen.
MfG
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Re: Wie haltet ihr das mit dem bewerben?
Diesen Punkt würde ich ganz klar anders sehen und hier sollte der Beamte sich vorab nochmals informieren und alle Absprachen schriftlich festhalten! Wer sich freiwilig auf einen niedrigeren Dienstposten bewirbt und diesen dauerhaft erhält, kann auch in der Besoldung herabgesetzt werden. Man sollte besser auf die dem Amt angemessene Beschäftigung bestehen. Wer einen örtlichen Umzug plant, für den "kann" die Bewerbung auf eine niedrigeren Dienstposten in der Ferne eine Möglichkeit sein dorthin zu gelangen. Dann muss er sich aber auch auf eine niedrigere Besoldunggruppe einstellen.
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Re: Wie haltet ihr das mit dem bewerben?
Wer sich bewirbt macht es immer freiwillig.
Ergo wird die Besoldung dem niedrigerem Amt entsprechen.
Sowas kommt nich in Frage.
Ergo wird die Besoldung dem niedrigerem Amt entsprechen.
Sowas kommt nich in Frage.