Ach wirklich? Dann frage ich mich was § 27 Abs. 2 BBesG da für Sachen behauptet.Tyto hat geschrieben: 30. Jun 2017, 17:55 Die Aussage stimmt auch nicht. Es gibt bei A9 beispielsweise keine Stufe 1, bei höheren Ämtern geht es sogar erst bei Stufe 3 los.
Und die Besoldungstabellen scheinen dann ja auch falsch zu sein.Mit der ersten Ernennung mit Anspruch auf Dienstbezüge im Anwendungsbereich dieses Gesetzes wird ein Grundgehalt der Stufe 1 festgesetzt, soweit nicht Erfahrungszeiten nach § 28 Absatz 1 bis 3 anerkannt werden.
http://www.beamtenbesoldung.org/images/pdf/bund2018.pdf
Wir haben das Jahr 2017, schade das dein Wissen diesbezüglich Anfang 2009 stehen geblieben ist.
