Ruhestand für Beamte ab 2017

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Altlast
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Re: Ruhestand für Beamte ab 2017

Beitrag von Altlast »

Der Verband Deutscher Fernmeldetechniker bemerkt zum Thema:
Einige Kollegen haben das Musterschreiben aus den VDFP-Nachrichten an die BAnst geschickt und abschlägige Bescheide erhalten. Schäffer: „Wir werden nun juristische Schritte gegen diese Ungleichbehandlung prüfen, lassen den Vorgang von einem Juristen prüfen, und überlegen eine Sammelklage.“
Manitu
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Re: Ruhestand für Beamte ab 2017

Beitrag von Manitu »

Altlast hat geschrieben: 29. Jun 2017, 12:39 Der Verband Deutscher Fernmeldetechniker bemerkt zum Thema:
Einige Kollegen haben das Musterschreiben aus den VDFP-Nachrichten an die BAnst geschickt und abschlägige Bescheide erhalten. Schäffer: „Wir werden nun juristische Schritte gegen diese Ungleichbehandlung prüfen, lassen den Vorgang von einem Juristen prüfen, und überlegen eine Sammelklage.“
Dann musst Du wohl oder übel das Thema weiter verfolgen.
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zeerookah
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Re: Ruhestand für Beamte ab 2017

Beitrag von zeerookah »

Tipp: Wer in den 1990er Jahren mindesten 12 Monate durchgehend in den Neuen Ländern abgeordnet war, dessen Dienstzeit wird für diesen Zeitraum doppelt angerechnet.
Telekommi
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Re: Ruhestand für Beamte ab 2017

Beitrag von Telekommi »

:(
Heute ist das neuen Bundesgesetzesblatt online.
Gesetz immer noch nicht veröffentlicht. Finde ich jetzt irgendwie komisch.
Bundesratsdurchlauf war bereits am 02.06. Verstehe nicht, wer da bremst...... :evil:
Shoto
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Re: Ruhestand für Beamte ab 2017

Beitrag von Shoto »

Die machen es halt spannend.
Last uns positiv denken.
Telekommi
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Re: Ruhestand für Beamte ab 2017

Beitrag von Telekommi »

Heute schon wieder ein neues Blatt online. Ohne den gewünschten Inhalt.
Finde ich alles sehr seltsam. Normalerweise, wenn man sich anschaut, wie lange nach Beschluss des Gesetzes die Veröffentlichung ist, hätte es spätestens am 09. oder 12. drin sein müssen.
Manitu
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Re: Ruhestand für Beamte ab 2017

Beitrag von Manitu »

Telekommi hat geschrieben: 30. Jun 2017, 19:36 Heute schon wieder ein neues Blatt online. Ohne den gewünschten Inhalt.
Finde ich alles sehr seltsam. Normalerweise, wenn man sich anschaut, wie lange nach Beschluss des Gesetzes die Veröffentlichung ist, hätte es spätestens am 09. oder 12. drin sein müssen.
Der Herr Steinmeier wird im Moment viel zu tun haben. Am Montag kommt das nächste mit 128 Seiten Umfang. Man wird sehen :-)
Shoto
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Re: Ruhestand für Beamte ab 2017

Beitrag von Shoto »

Endlich, hurra, hurra es steht im Bundesgesetzblatt Nr. 42 vom 03.07.17.
Ein schöner Tag!
pensionist in spe
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Re: Ruhestand für Beamte ab 2017

Beitrag von pensionist in spe »

Heute wurde das Gesetz veröffentlicht:
https://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xa ... 9067253810
Manitu
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Re: Ruhestand für Beamte ab 2017

Beitrag von Manitu »

Ich freue mich auch !! Grüße in die Runde!

Wenn jemand demnächst die Lesefassung ( also das Gesetz mit den eingearbeiteten Änderungen) im Netz findet, kann er das gerne hier posten. Werde jetzt erst Mal in den wohlverdienten Urlaub fahren. Danke !
pensionist in spe
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Re: Ruhestand für Beamte ab 2017

Beitrag von pensionist in spe »

Heute wurde im Intranet der Technik GmbH die neue Vorruhestandsregelung vorgestellt. Nach dieser Info kann man frühestens im April nächsten Jahres gehen.
2017 soll es keine Möglichkeit geben. Sch....!
AndyO
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Re: Ruhestand für Beamte ab 2017

Beitrag von AndyO »

Versorgungsauskünfte werden derzeit von HBS mit Hinweis auf den erforderlichen Vorstandsbeschluß Anfang 2018 abgeschrieben.
Telekommi
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Re: Ruhestand für Beamte ab 2017

Beitrag von Telekommi »

pensionist in spe hat geschrieben: 5. Jul 2017, 19:03 Heute wurde im Intranet der Technik GmbH die neue Vorruhestandsregelung vorgestellt. Nach dieser Info kann man frühestens im April nächsten Jahres gehen.
2017 soll es keine Möglichkeit geben. Sch....!
Hatten wir ja schon vermutet.
Sinngemäß: aufgrund der hohen Anzahl der Vorruheständler in 2016 wird es für 2017 kein Budget dafür geben. In der iPF-Planung ab 2018 wird Budget eingeplant. Allerdings wird, wie vorher auch, der Vorstand in seiner ersten Sitzung im Januar jährlich über eine Inanspruchnahme der Vorruhestandsregelung entscheiden.
Also frühestens ab 2018....
Siggi09
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Re: Ruhestand für Beamte ab 2017

Beitrag von Siggi09 »

dibedupp hat geschrieben: 5. Jul 2017, 21:02 Bruddler, der feine Unterschied ist nur, dass die von dir geannte Versorgungsauskunft immer unter Annahme einer Dienstunfähigkeit, also mit Abschlag erstellt wird.
Inwieweit unterscheidet sich denn das Einkommen im Vorruhestand von dem bei einer Dienstunfähigkeit, außer dass die 10,8% nicht abgezogen werden?
Soweit mir bekannt, gar nicht.
Siggi09
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Re: Ruhestand für Beamte ab 2017

Beitrag von Siggi09 »

dibedupp hat geschrieben: 6. Jul 2017, 15:47 Bei Der DU werden dir z.B. Noch 2/3 der Zeit von Zurruhesetzung bis zum 60 Lj. als Dienstzeit angerechnet.
Beim Vorruhestand nicht?
Dann wäre es also finanziell besser oder etwa gleichwertig in DDU zu gehen als den Vorruhestand anzunehmen, zumal man diesen ja nun auch noch engagiert angehen muss?

Mir wurde berichtet (von einem, der in Vorruhestand gegangen ist), dass die 10,8% der einzige Unterschied sind. Das macht auch Sinn, denn wenn man die 1000 Stunden oder das FSJ nicht macht, verliert man genau diese 10,8%.
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